BT-Drucksache 15/4039

Wasserstraßenausbaugesetz vorlegen

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4039
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Antrag
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim
Günther (Plauen), EberhardOtto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Michael Kauch,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Wasserstraßenausbaugesetz vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung hat sich auch in dieser Legislaturperiode wiederholt zur
wichtigen Bedeutung der Binnenschifffahrt als förderungswürdiges, ökologi-
sches Verkehrsmittel bekannt. Mit den Aktivitäten der Bundesregierung im
Rahmen des Forums für Logistik und Binnenschifffahrt sollte ein politisches
Signal gesetzt werden, um zu zeigen, dass die Binnenschifffahrt in Deutschland
in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen soll. Auch im Bundesverkehrs-
wegeplan 2003 (BVWP) hat die Bundesregierung unter Bezug auf den Ver-
kehrsbericht 2000 und die „Mobilitätsoffensive“ des Bundeskanzlers aus dem
Jahr 2002 die „Integrationsidee“ betont. Im Rahmen dieser integrierten Ver-
kehrspolitik sollen auch die Bundeswasserstraßen und damit die Binnenschiff-
fahrt eine wesentliche Rolle spielen. Das von der Bundesregierung in Auftrag
gegebene „Planco“-Gutachten über die „Potentiale und Zukunft der deutschen
Binnenschifffahrt“ ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Binnenschifffahrt
eine gute Zukunft habe, sofern ihre strukturellen Probleme aufgegriffen und be-
seitigt werden. Zu diesem Kernproblem zählen Wettbewerbsverzerrungen zwi-
schen den einzelnen Verkehrsträgern, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der
Binnenschifffahrt in Europa, unzureichende Rahmenbedingungen und zu büro-
kratische Regelungen. Vor allem aber leidet die Binnenschifffahrt unter einem
nicht bedarfsgerechten Ausbau- und Erhaltungszustand der deutschen Wasser-
straßen. Die Ausschöpfung der Potentiale der Binnenschifffahrt setzt voraus,
dass die Wasserstraßen dem Bedarf angepasst werden. Alle anderen Maßnah-
men können nur begleitend und unterstützend sein.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wird der Planungs- und Finanzbedarf für die
Erhaltung des Bundeswasserstraßennetzes ausdrücklich anerkannt. Der Ersatz-
investitionsbedarf zuzüglich des aufgestauten Nachholbedürfnis rechnet sich
laut Bundesverkehrswegeplan bis 2015 auf etwa 6,6 Mrd. Euro. Lediglich
10,7 Prozent entfallen auf Projekte des Aus- und Neubaus. Ein nennenswerter

Drucksache 15/4039 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Aus- bzw. Neubau von Wasserstraßen lässt sich in diesem Rahmen nicht rea-
lisieren.
Abgesehen von der unzureichenden Mittelausstattung unterscheiden sich die
Bedarfsplanungen für den Fernstraßenausbau und Schienenwegeausbau einer-
seits vomWasserstraßenausbau andererseits. Der Bundesverkehrswegeplan und
die darin beschriebenen Priorisierungen sind lediglich ein unverbindlicher Rah-
menplan und spiegeln die verkehrsinvestitionspolitischen Ziele der Bundes-
regierung wieder. Für die Schiene und die Straße ist der Bundesverkehrswege-
plan mit seinen bewerteten Projekten gleichzeitig Grundlage für die vom
Parlament zu verabschiedenden Bedarfspläne. Diese Bedarfspläne sind dem
Bundesfernstraßenausbaugesetz und dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
als Anlage beigefügt. Soweit Maßnahmen in diesen Bedarfsplänen in der Kate-
gorie Vordringlicher Bedarf eingestuft sind, ist damit der Bedarf gesetzlich an-
erkannt. Für die Schiene wurde im November 1993 das Bundesschienen-
wegeausbaugesetz erlassen. Erklärtes Ziel war damals die rechtliche Gleich-
stellung der Schiene mit dem Verkehrsträger Straße und die Verdeutlichung der
staatlichen Verantwortung für das Schienennetz. Dieselben Überlegungen tref-
fen auch für den Wasserstraßenausbau zu. Es ist höchste Zeit, mit einem
Bundeswasserstraßenausbaugesetz eine verlässliche Grundlage für eine voraus-
schauende Planung der Bundeswasserstraßen zu schaffen und die staatliche
Verantwortung für das Bundeswasserstraßennetz zu verdeutlichen. Das
Bundeswasserstraßenausbaugesetz muss vorsehen, dass Bau und Ausbau der
Bundeswasserstraßen nach einem vom Deutschen Bundestag beschlossenen
und in Dringlichkeitsstufen gegliederten Bedarfsplan erfolgt. Analog der
Entwicklung der Bedarfspläne für die Fernstraßen und die Schienenwege sollte
regelmäßig nach Ablauf von 5 Jahren der Bedarfsplan durch Gesetz der zwi-
schenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung angepasst
werden. Damit würde erreicht, dass für Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs
ein uneingeschränkter Planungsauftrag besteht.
Auch die Bundesregierung hat im „Investitionsprogramm 1999 bis 2002“, mit
dem der neue BVWP vorbereitet wurde, angekündigt analog zu den Ausbauge-
setzen für Straße und Schiene auch ein Wasserstraßenausbaugesetz zu schaffen
und dabei auch die Überprüfungszeitpunkte aller drei Gesetze zeitlich zu syn-
chronisieren. Diese Ankündigung ist bis heute nicht realisiert.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auf,
1. den Entwurf eines Wasserstraßenausbaugesetzes vorzulegen, das nach fol-

genden Leitlinien gestaltet ist:
– Ausbau des Bundeswasserstraßennetzes nach einem Bedarfsplan für

Bundeswasserstraßen, das dem Gesetz als Anlage beigefügt ist,
– verbindliche Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan,
– Priorisierung der Ausbaumaßnahmen nach Stufen, die im Bedarfsplan

vorgesehen sind,
– Abstimmung des Bedarfsplans für die Bundeswasserstraßen mit den ent-

sprechenden Plänen für andere Verkehrsträger,
– Überprüfungsfrist für den Bedarfsplan von 5 Jahren,
– Aufstellung von 5-Jahresplänen als Planungszeitraum zur Verwirklichung

des Ausbaus nach dem Bedarfsplan für Bundeswasserstraßen,
– Festlegung einer Berichtspflicht des Bundesministeriums für Verkehr,

Bau- und Wohnungswesen gegenüber dem Deutschen Bundestag,

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4039

2. zeitgleich mit der Vorlage des Gesetzentwurfs einen Bedarfsplanentwurf
vorzulegen, in dem der aus Sicht der Bundesregierung gegebene Bedarf für
die Bundeswasserstraßen dargestellt ist in den Kategorien Vordringlicher
Bedarf, Weiterer Bedarf und länderübergreifende Projekte.

Berlin, den 27. Oktober 2004
Hans-Michael Goldmann
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Eberhard Otto (Godern)
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Michael Kauch
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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