BT-Drucksache 15/3853

Rolle der Durchführungsorganisationen in der Entwicklungspolitik

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3853
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen
Koppelin, Harald Leibrecht, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst
Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Rolle der Durchführungsorganisationen in der Entwicklungspolitik

Entwicklungszusammenarbeit (EZ) als gesellschaftliche Aufgabe wird von
einer großen Zahl von verschiedensten Organisationen mit unterschiedlichen
Zielsetzungen wahrgenommen. Neben der staatlichen EZ existiert eine ausdif-
ferenzierte lebendige Landschaft von Organisationen, die sich mit EZ imweites-
ten Sinn befassen. Dazu zählen die politischen Stiftungen, die Kirchen mit ihren
Hilfswerken und einer Vielzahl von Kleinprojekten ihrer einzelnen Kirchen-
gemeinden, die Kammerorganisationen der Wirtschaft und die so genannten
freien Träger, deren Spektrum von humanitären Organisationen wie Welthun-
gerhilfe und Ärzte ohne Grenzen über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu
primär politisch orientierten Gruppen reicht. Diese Organisationen agieren teils
autonom, teils kooperieren sie bis hin zu finanzieller Förderung. Diese Vielfalt
ist begrüßenswert, denn sie verdeutlicht, dass es keinen Königsweg der Ent-
wicklung gibt, dass es einer Vielzahl von Ideen und Ansätzen bedarf und dass
EZ eine Aufgabe ist, die die ganze Gesellschaft angeht. Sie ist auch ein Aus-
druck der Globalisierung, die zu einem breiten Beziehungsgeflecht zwischen
Nationen führt, das sich nicht auf die staatlichen Kanäle konzentriert oder sich
von diesen dominieren lässt. Trotz dieser Vielfalt muss eine Entwicklungspolitik
aus einem Guss erfolgen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird EZ insbesondere auch als staatliche
Aufgabe verstanden. Neben der Gründung eines eigenen Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 1961 wurden des-
halb 1975 die GTZ (Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) und im Laufe
der Jahre weitere staatliche und halbstaatliche Durchführungsorganisationen ge-
schaffen. Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) übernahm seit 1952
zunehmend Aufgaben in der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs-
ländern. Den staatlichen Durchführungsorganisationen in Deutschland mangelt
es jedoch an der Abstimmung untereinander. Jede Organisation erarbeitet ihre
eigenen Projekte, eine Koordination der Projekte bzw. gemeinsame Länder-
programme existieren nicht. Insbesondere für Entwicklungsländer ist die Un-
übersichtlichkeit der Vielfalt deutscher Entwicklungsorganisationen ein großes

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Problem. Ihnen fehlt in der Regel ein Ansprechpartner. Die Entwicklungsländer
sind so gezwungen, hohe Ressourcen aufzubringen, um ihrerseits eine Koordi-
nierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu schaffen. Indien hat deshalb
entschieden, die EZ mit vielen kleineren Geberländern einzustellen. Die Zustän-
digkeit für die staatliche EZ liegt primär beim BMZ. Das BMZ muss Über-
schneidungen zur Arbeit anderer Bundesministerien wie z. B. dem Auswärtigen
Amt (AA) vermeiden und über den Einsatz der finanziellen Mittel entscheiden.
Welchen Anteil erhalten internationale Organisationen, wie viel wird direkt an
Partnerregierungen überwiesen, wie viele Mittel werden von welchen staat-
lichen Durchführungsorganisationen bewirtschaftet und welcher Zuschuss an
private Träger im weitesteten Sinne (einschließlich Kirchen, politischen Stiftun-
gen, freien Trägern, Kammern etc.) gegeben? Diese Mittelverwendung sollte
unter den Gesichtspunkten von Effektivität und Effizienz geschehen; es ist also
stets zu prüfen, welche Instrumente wirksam sind, und welche wirksamen In-
strumente den geringsten Mitteleinsatz erfordern. Problematisch ist dabei, dass
diese Prinzipien mit den bürokratischen Eigeninteressen des Staates als Betrei-
ber eigener Durchführungsorganisationen kollidieren. Ebenfalls problematisch
ist, dass das BMZ als wichtigster Akteur nur relativ wenige Mitarbeiter in Ent-
wicklungsländern vor Ort hat. Wenn aber die Veränderung institutioneller Rah-
menbedingungen in Entwicklungsländern das zentrale Anliegen sein soll, und
dies wird von der Bundesregierung immer wieder betont, kommt der Analyse
dieser Rahmenbedingungen und der gesellschaftlichen und politischen Situation
der Partnerländer eine ungleich größere Bedeutung zu. Diese Analysefähigkeit
erarbeitet man sich am besten vor Ort, und hier ist das BMZ auf externen Sach-
verstand angewiesen – vor allem auf den von GTZ und KfW, auf den das BMZ
den unmittelbarsten Zugriff hat. Dies gibt diesen Organisationen u. U. einen
wichtigen Vorteil, wenn zur Bearbeitung eines bestimmten Anliegens mehrere
Durchführungsorganisationen in Frage kämen.
Staatliche Organisationen
Bei GTZ, Deutschem Entwicklungsdienst (DED), der KfW und vielen anderen
staatlichen Organisationen hat sich einzigartiges Know-how im EZ-Bereich an-
gesammelt. Dies betrifft sowohl die konzeptionelle als auch die operationelle
Seite. Deutschland hat sich mit Hilfe dieser Organisationen einen sehr guten Ruf
in vielen Ländern der Welt erworben.
In den Jahren ihres Bestehens haben sich diese staatlichen Durchführungs-
organisationen inhaltlich weiterentwickelt, im Fall der GTZ von der rein techni-
schen Hilfe hin zur Bearbeitung komplexer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher
und politischer Fragen. Dabei begeben sich staatliche Organisationen auf
Arbeitsfelder, auf denen Kirchen, politische Stiftungen, freie Träger, Organisa-
tionen der Wirtschaft oder auch private Unternehmen bereits seit langem tätig
sind und oft über mehr Know-how und Erfahrung verfügen. Die staatlichen Trä-
ger sind zwar gehalten, sich mit den nichtstaatlichen Trägern abzustimmen und
Überschneidungen zu vermeiden, aber das erfolgt erst nach der Entscheidung,
den staatlichen Organisationen Budgets für Aufgaben in neuen Arbeitsfeldern
zuzuteilen. Die Kernfrage wird damit nicht gestellt, nämlich die, ob eine be-
stimmte Aufgabe a priori besser durch staatliche oder nichtstaatliche Organisa-
tionen gelöst werden sollte oder durch eine arbeitsteilige Organisation.
Die verschiedenen Organisationen arbeiten innerhalb ihrer finanziellen Rah-
menbedingungen und selbst gesetzten Schwerpunkten. Dabei ist die Tendenz zu
beobachten, dass den staatlichen Organisationen seitens des BMZ immer stärker
neue Aufgaben und neue Projektfelder zugewiesen werden. Hierbei stellt sich
die Frage, ob dies aufgrund einer stringenten inhaltlichen Analyse oder aufgrund
des Impulses institutioneller Besitzstandswahrung geschieht. Bisher wurde eine
offene Kontroverse vermieden, da die Aufgabenfelder der nichtstaatlichen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3853

Träger nicht direkt angegriffen wurden. Eine offene entwicklungspolitische
Diskussion, geschweige denn einWettbewerb der Ideen und Konzepte, findet so
aber nicht statt.
Nichtregierungsorganisationen (NRO)
Im entwicklungspolitischen Bereich spielen NRO eine herausragende Rolle. Sie
mobilisieren private Initiative, Bürgerengagement und Spenden für wichtige
politische und humanitäre Anliegen. Sie stellen ein zivilgesellschaftliches Be-
ziehungsgeflecht zwischen Menschen aller Kontinente her und werden dadurch
zu einemwichtigen Element der Globalisierung. Sie leisten einen wichtigen Bei-
trag in der Durchführung von Entwicklungspolitik und bereichern mit ihrem ein-
zigartigen Erfahrungsschatz die Debatte über die EZ. Die staatliche Unterstüt-
zung für NRO begründet sich aus dem Grundsatz der Subsidiarität wie aus dem
Gebot der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel: NRO sind oft besser als
staatliche Durchführungsorganisationen in der Lage, Probleme durch Mobilisie-
rung und Stärkung der Eigenkräfte der Betroffenen zu lösen, und ihre Arbeit ist
meist kostengünstiger als die staatlicher Behörden. Sie werden aber bisweilen
dazu gedrängt, Aufgaben wahrzunehmen, die eigentlich Aufgaben des Staates
wären; ihr unbestreitbarer Erfolg hat zu einem NRO-Boom geführt, der aller-
dings auch viele unprofessionell arbeitende Organisationen hervorgebracht hat,
und in der internationalen Diskussion treten NRO bisweilen mit dem Anspruch
auf, „die Zivilgesellschaft“ oder gar „das Volk“ ihrer Länder zu repräsentieren,
ohne dass dies durch einen demokratischen Wahlakt unterfüttert wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Staatliche Institutionen
1. Wie viele Organisationen gibt es, die sich mit EZ beschäftigen, die sich ganz

oder teilweise im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden oder
deren Gründung sie initiiert hat?

2. Welche Organisationen sind das und wie sind die jeweiligen Anteile des
Bundes, personell und finanziell?

3. Wie sind die entwicklungspolitischen Aufgaben dieser Organisationen von-
einander abgegrenzt?

4. Welche Bundesministerien sind für die Kontrolle welcher der genannten
Organisationen zuständig?

5. Welches Finanzierungsvolumen haben die jeweiligen Organisationen, auf-
geschlüsselt nach Projektmitteln und Grundfinanzierung?

6. Wie erfolgt die Abstimmung der staatlichen Durchführungsorganisationen
(GTZ, KfW, DED etc.) untereinander?

7. Was unternimmt die Bundesregierung für eine generelle und grundsätzliche
Abstimmung unter den deutschen Durchführungsorganisationen im Vorfeld
von entwicklungspolitischen Maßnahmen?

8. Wie kann eine Abstimmung zwischen den staatlichen Durchführungsorga-
nisationen institutionalisiert werden?

9. Gibt es zwischen den staatlichen Durchführungsorganisationen einen Wett-
bewerb um einzelne Projekte und deren finanzielle Mittelzuwendung?

10. Gibt es einen Wettbewerb innerhalb der EU zwischen den Durchführungs-
organisationen der jeweiligen Länder?

Drucksache 15/3853 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

11. Wo und wie findet eine ergebnisoffene inhaltliche Abwägung statt, welche
entwicklungspolitischen Aufgaben in einem Land von welchen Instrumen-
ten bzw. Durchführungsorganisationen oder privaten Unternehmen am bes-
ten bearbeitet werden können?

12. Wie hat sich die tatsächlich geleistete deutsche EZ in den letzten 10 Jahren
auf die staatlichen deutschen Organisationen, die NRO i. w. S. (aufge-
schlüsselt nach Kirchen, politischen Stiftungen, Organisationen der Wirt-
schaft und freien Trägern) und den Beitrag zu internationalen Organisatio-
nen aufgeteilt?

13. Wie sieht die Verteilung der staatlichen EZ auf staatliche und nichtstaatliche
Träger sowie internationale Organisationen in den USA, Großbritannien,
Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Kanada, Australien und Japan im
Vergleich zu Deutschland aus?

14. Wie interpretiert die Bundesregierung diese Unterschiede?
15. Wie hoch ist der Anteil der Mittel, der von staatlichen Durchführungsorga-

nisationen während der letzten drei Jahre an andere Durchführungsorgani-
sationen oder Consultants als Unteraufträge weitergegeben wurde?

16. Wird dabei das Prinzip der Subsidiarität explizit geprüft?
17. Wie bewertet die Bundesregierung ihren eigenen Generalvertrag mit GTZ

und KfW im Lichte des EU-Wettbewerbsrechts?
18. Wie bewertet die Bundesregierung Ausschreibungen seitens der GTZ, um

die sich auch nichtstaatliche Durchführungsinstitutionen bewerben können?
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der GTZ im so genann-

ten Drittmittelgeschäft?
20. Wie bewertet die Bundesregierung aus ordnungspolitischer Sicht, dass sich

die GTZ über ihre internationale Tochter bei anderen Staaten und interna-
tionalen Organisationen um die Durchführung von Entwicklungsaufträgen
bewirbt und sie dabei teilweise im Wettbewerb mit Nichtregierungsorgani-
sationen oder anderen privaten Trägern von Entwicklungshilfe steht?

21. Wie bewertet die Bundesregierung aus ordnungspolitischer Sicht, dass die
GTZ auf europäischer Ebene ein Netzwerk mit anderen staatlichen Durch-
führungsorganisationen gegründet hat, um sich um Aufträge bei der EU zu
bewerben und sie dabei im Wettbewerb mit Nichtregierungsorganisationen
oder anderen privaten Trägern von Entwicklungshilfe steht?

22. Welche staatlichen Durchführungsorganisationen und welche NRO erhalten
welche Gelder aus Mitteln des EEF und aus sonstigen Mitteln der Außen-
hilfe der Europäischen Union (EU)?

23. Welche Höhe hatten diese Mittel in den Jahren 2000 bis 2004, aufgeschlüs-
selt nach Organisationen?

24. Durch welche institutionellen Mechanismen wird sichergestellt, dass die
Eigentümerinteressen des Bundes bei GTZ, KfW etc. die Mittelverteilung
auf verschiedene Arten von Durchführungsorganisationen nicht präjudizie-
ren?

25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in vielen Bereichen die Ein-
beziehung der Zivilgesellschaft notwendig ist für den Erfolg von Entwick-
lungsprojekten und Programmen, es aber politisch problematisch ist, wenn
staatliche Stellen eines Geberlandes mit nichtstaatlichen Organisationen
eines Partnerlandes kooperieren?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3853

Wann und wie wird in solchen Fällen eine deutsche NRO (i. w. S.) als „lead
agency“ oder gleichberechtigter Partner für die zivilgesellschaftliche Kom-
ponente eingesetzt?

26. Wie präsentieren sich die deutschen staatlichen Durchführungsorganisatio-
nen hinsichtlich ihrer Ländervertretungen, Personalausstattung und Büro-
räumen in den Entwicklungsländern bzw. gibt es hier Abstimmungen zwi-
schen den Organisationen?

27. Welche Öffentlichkeitsarbeit betreiben die staatlichen Organisationen in
den Entwicklungsländern?

28. Gibt es in den Entwicklungsländern jeweils eine gemeinsame Anlaufstelle,
an die sich andere Durchführungsorganisationen, NRO und die zivile Be-
völkerung wenden können, um sich über die Programme und Projekte deut-
scher Entwicklungsorganisationen informieren zu können?
Wenn ja, in welchen Ländern?

29. Wo sind diese Anlaufstellen angesiedelt und wer betreut sie?
30. Wenn es diese Anlaufstellen bisher nicht gibt, denkt die Bundesregierung

über die Schaffung solcher Stellen nach?
31. Wie werden staatliche Entwicklungsprojekte während der Planung und

Durchführung sowie deren Abschluss kontrolliert und evaluiert?
32. Wie stellt die Bundesregierung eine objektive Evaluierung staatlicher Ent-

wicklungsmaßnahmen sicher?
33. Wie hoch ist der Anteil der Mittel, der von staatlichen Durchführungsorga-

nisationen jährlich für ex ante- und ex post-Evaluierungen vergeben wird?
34. Gibt es Vergleiche zwischen den europäischen Durchführungsorganisatio-

nen hinsichtlich ihrer Effektivität und der Nachhaltigkeit ihrer Projekte?
35. Gibt es Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung (OECD) oder EU-Standards für die Evaluierung von entwick-
lungspolitischen Maßnahmen?

36. Wie prüft die Bundesregierung die Nachhaltigkeit entwicklungspolitischer
Maßnahmen?
Hat sie dafür entsprechende Standards entwickelt?

37. Ist angesichts der wachsenden Bedeutung der institutionellen Rahmenbe-
dingungen für den Entwicklungserfolg die politische Analysekapazität des
BMZ mit seiner extrem kleinen Außenstruktur noch bedarfsgerecht?

II. Nichtregierungsorganisationen (NRO)
38. Wie definiert die Bundesregierung NRO?
39. Wie viele und welche NRO sind derzeitig Partner der Bundesregierung bei

der Durchführung entwicklungspolitischer Aufgaben im In- und Ausland?
40. Wo und wie wird der Sachverstand der NRO nutzbar gemacht?
41. Wie hat sich die Anzahl der NRO seit 1994 verändert, absolut und sektoral?
42. Wie hoch sind die Beträge, die die Bundesregierung in der EZ direkt oder

indirekt über NRO in den Jahren 1994 bis 2004 ausgegeben hat, aufge-
schlüsselt nach Betrag/Jahr?

Drucksache 15/3853 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

43. In welchem Rahmen hat die Bundesregierung Einfluss auf die Mittelver-
gabe an NRO durch staatliche Durchführungsorganisationen?

44. Wie viele und welche NRO finanzieren sich nach Erkenntnissen der Bun-
desregierung ausschließlich oder in erheblichemUmfang (mindestens 51%)
aus staatlichen Mitteln?

45. Wie viele Menschen arbeiten nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei
NRO in Deutschland bzw. als aus Deutschland entsandte Kräfte?

46. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Grad der
Zuverlässigkeit von NRO in den Bereichen Projektarbeit, Beratung und der
öffentlichen Darstellung von Sachverhalten?

47. Wie hoch ist die durchschnittliche Förderungsdauer von NRO sowohl insti-
tutionell als auch im Bereich Projektarbeit?

48. Unterstützt die Bundesregierung NRO mit Sitz außerhalb Deutschlands
bzw. mit ihrem organisatorischen Schwerpunkt außerhalb Deutschlands?

49. Wenn ja, wie viele dieser NRO unterstützt die Bundesregierung, aufge-
schlüsselt nach Sektoren und Regionen und finanzieller Unterstützung?

50. Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die von ihr geförderten interna-
tional vernetzten NRO bezüglich ihrer Transparenz ein?

51. Wenn ja, gibt es europäische bzw. internationale Geberkoordinierung in die-
sem Bereich?

52. Unterstützt die Bundesregierung aktiv Bemühungen um international gül-
tige Verhaltenskodizes im zivilgesellschaftlichen Sektor?

53. Wenn ja, wie konkret?
54. Hat die Bundesregierung gegenwärtig oder in der Vergangenheit Anzeichen

dafür gehabt, dass mit öffentlichen deutschen Mitteln über Mittelsorganisa-
tionen Gelder an Organisationen geflossen sind, die keinen demokratischen
Aufbau haben oder antidemokratische, terroristische oder religiös funda-
mentalistische Ziele verfolgen?

55. Wie hoch ist die Zahl der bislang einmalig geförderten NRO?
56. Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Zahl?
57. Wie hoch ist der Anteil der NRO, mit denen die Bundesregierung negative

Erfahrungen gemacht hat?
58. In welchen Bereichen gab es diesbezüglich die häufigsten Probleme?
59. Wie viele NRO im entwicklungspolitischen Bereich werden jährlich vom

Bundesrechnungshof kontrolliert?
60. Nach welchen Kriterien werden diese NRO ausgesucht?
61. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die deutsche Zivilgesellschaft in

der Entwicklungspolitik auch ohne öffentliche Mittel handlungsfähig wäre?
62. Wenn ja, warum werden dann jährlich Mittel dafür aufgewandt?
63. Wenn nein, wäre es dann aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoller,

gleich ganz auf staatliche Organisationen zu setzen?
64. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Anspruch der

NRO, nur Impulse zur Selbsthilfe zu geben, und ihrer teilweise jahrelangen
Präsenz in Entwicklungsländern?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3853

65. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im zivilgesellschaftlichen
aber auch im Bereich der staatlichen Durchführungsorganisationen einen
institutionellen Selbsterhaltungstrieb gibt, der sich konzeptionell auswirkt?

66. Gibt oder gab es Fälle von Mittelfehlverwendung?
67. Wenn ja, in welcher Art und Anzahl und finanziellem Umfang konkret?
68. Welche NRO bekommt wie viel Geld zu welchem Zweck, von welchen

Bundesministerien, aufgeschlüsselt von 1994 bis 2004?
69. Wie schätzt die Bundesregierung die Transparenz, Aufbau, Struktur und

Mitgliederpartizipation in den von ihr geförderten NRO ein?
70. Wie schätzt die Bundesregierung den Zugang für Mitglieder und Externe zu

Informationen über die Arbeit und den inneren Aufbau in den von ihr geför-
derten NRO ein?

71. Welchen Einfluss haben die Mitglieder dieser NRO auf die Zielsetzungen?
72. Macht die Bundesregierung einen in der Satzung festgeschriebenen demo-

kratischen Aufbau und die tatsächliche Beteiligung der Mitglieder zur Be-
dingung für eine Zusammenarbeit?

73. Gibt es Untersuchungen, ob die Zielsetzungen von geförderten NRO dem
tatsächlichen Handeln entsprechen?

74. Wenn nein, warum nicht?
75. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob verschiedene NRO sich aus

den gleichen Personen zusammensetzen – in den Bereichen Mitglieder,
Führungsebene, Geschäftsführung usw.?

76. Wenn ja, welche sind das?
77. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass sich hinter einigen NRO auf

nationaler oder internationaler Ebene Personen in den Bereichen mit extre-
mistischen oder terroristischen Zielen verbergen?

78. Macht die Bundesregierung ihre Mittelvergabe von der Durchsetzung von
Frauen-/Minderheitenrechten bezüglich der inneren Organisation der NRO
abhängig?

79. In wie vielen NRO sind derzeitig Mitarbeiter von Bundesministerien qua
Satzung bzw. Kooptierung in Entscheidungsgremien tätig?

80. Um welche NRO und welche Personen handelt es sich?
81. Gibt es derzeitige oder ehemalige führende Mitglieder von NRO, die ein

Vertrags- oder Beschäftigungsverhältnis mit einem oder mehreren Bundes-
ministerien, insbesondere mit dem BMZ haben?

82. Wenn ja, wie viele sind das und welche Bundesministerien sind betroffen?
83. Gibt es derzeitige oder ehemalige führende Mitglieder von NRO, die ein

Vertrags- bzw. Beschäftigungsverhältnis mit einer oder mehreren staat-
lichen Durchführungsorganisationen haben?

84. Wenn ja, wie viele sind das und welche Organisationen sind betroffen?
85. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um absolute Trans-

parenz bei Auftragsvergaben sicherzustellen und jeden Anschein von Vet-
ternwirtschaft zu vermeiden?

Drucksache 15/3853 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

86. Hat es im Zusammenhang mit der Vergabe von Projektmitteln durch das
BMZ oder eine der staatlichen Organisationen in den letzten Jahren
Hinweise auf Korruption oder Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten
gegeben?

87. Wie beugt die Bundesregierung einer Abwanderung von gut qualifiziertem
Personal von den NRO in die lukrativeren und sichereren Arbeitsverhält-
nisse bei staatlichen Organisationen vor?

88. Gibt es staatlich geförderte NRO, bei deren Mitgliedschaft man automa-
tisch eine Mitgliedschaft in anderen Organisationen eingeht?

89. Gibt es ehemals oder derzeitig finanziell geförderte NRO, die vom
Bundesamt bzw. von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet
werden?

90. Wenn ja, welche NRO sind dies?
91. Wenn ja, aus welchen Gründen und seit wann werden sie beobachtet?
92. Welche NRO werden seit 1998 nicht mehr vom Verfassungsschutz beob-

achtet?
93. Wie hoch sind die eingesetzten staatlichen Mittel von NRO für Öffentlich-

keitsarbeit?
94. Welche Kampagnen von Bundesministerien wurden seit 1994 mit Unter-

stützung und Beratung durch NRO durchgeführt?
95. Wie hoch sind die Spenden, die durch Spendenaufrufe in öffentlich-recht-

lichen Sendern zu Gunsten von NRO eingegangen sind?
96. Nach welchen Maßstäben sucht die Bundesregierung bei internationalen

Konferenzen die Zusammenarbeit bzw. den Schulterschluss mit NRO in
bestimmten Fragen?

97. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit genau?
98. Gibt es oder gab es finanzielle oder personelle Unterstützung durch die

Bundesregierung zur Unterstützung solcher Aktivitäten von NRO bei
internationalen Konferenzen, etwa Flugkosten, Telekommunikation etc.?

99. Wenn ja, in welcher Höhe und an wen genau?
100. Wie gewährleistet die Bundesregierung die gewünschte Kohärenz bei der

Zusammenarbeit mit verschiedenen NRO?
101. Wie viel Prozent der Mittel, die projektgebunden in ein Partnerland

fließen, werden durchschnittlich über deutsche NRO abgewickelt?
102. Wie hoch ist der anrechenbare Anteil der ODA (Official Development

Aid), der über NRO gezahlt wird?
103. Wie stellt sich der Anteil des zivilgesellschaftlichen Sektors in Deutsch-

land im europäischen und internationalen Vergleich dar, insbesondere im
Vergleich zu Frankreich, Großbritannien und den USA?

104. Wie koordiniert die Bundesregierung ressortübergreifend die Zusammen-
arbeit mit NRO?

105. Wie transparent ist die Finanzorganisation von NRO im Vergleich zu
Firmen?

106. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie bei den NRO das Verhältnis zwischen
eigenen Einnahmen und öffentlichen Geldern ist?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3853

107. Wie lang ist die durchschnittliche Zeitspanne, die von der Beantragung von
Fördermitteln bis zur Bewilligung bzw. Ablehnung vergeht?

108. Wie viele Anträge auf Förderung wurden in den Jahren 1998 bis 2003
abgelehnt, wie vielen wurde (auch teilweise) entsprochen, aufgeschlüsselt
nach Jahren?

109. Wie hoch ist das finanzielle Volumen der abgelehnten Anträge im Verhält-
nis zu den bewilligten?

110. Welche Gründe führten zur Ablehnung von Förderanträgen?
111. Werden Projekte, die von NRO durchgeführt und durch die Bundesregie-

rung finanziell gefördert werden, grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben?
112. Wenn ja, ab welcher Höhe?
113. Wenn nein, warum nicht?

III. Evaluierung
114. Gibt es einen Informationsaustausch zwischen den Bundesministerien

über Erfahrungswerte mit NRO, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser
Austausch konkret?

115. Wer übernimmt das Controlling und die Evaluierung von Projekten, die
ausschließlich oder zum größten Teil von NRO durchgeführt worden sind?

116. Was kostet das Controlling und die Evaluierung von Projekten, die aus-
schließlich oder zum größten Teil von NRO durchgeführt worden sind, im
Schnitt pro Jahr?

117. Welche Probleme gibt es bei der Abrechnung von Projekten durch zivil-
gesellschaftliche Akteure?

IV. Verwaltung/Teilhabe der NRO
118. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand der Behörden im Bereich Koordi-

nierung, Evaluierung, Bewilligung von Anträgen und Projekten, aufge-
schlüsselt nach Geld und eingesetzten Mitarbeitern je Jahr?

119. Wie hat sich diese Zahl jährlich seit 1994 verändert?
120. Mit wie vielen Mitarbeitern oder Vertretern von NRO haben deutsche

Bundesministerien und die Bundesregierung unmittelbar und mittelbar
Beraterverträge aufgrund der Zugehörigkeit in diesen NRO?

121. Wie werden die NRO in die Formulierung der entwicklungspolitischen
Ziel- und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung eingebunden?

122. Wie viele NRO sind in den Schwerpunktländern des BMZ tätig?
123. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Diskussion um

einen internationalen Verhaltenskodex für NRO?
124. Nach welchen Maßstäben unterscheidet die Bundesregierung, ob Aufträge

an staatliche Durchführungsorganisationen oder an zivilgesellschaftliche
Gruppierungen vergeben werden?

125. Gibt es ein Spannungsfeld zwischen dem Eigeninteresse am Erhalt der
staatlichen Durchführungsorganisationen und der Vergabe von Projektmit-
teln an NRO?

Drucksache 15/3853 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

126. Welchen Stellenwert nimmt die staatliche Zusammenarbeit mit NRO im
Verhältnis zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein?

127. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch NRO das entwicklungspoli-
tische Konzept der „Ownership“ verwirklicht?

128. In welchem Verhältnis stehen Ausgaben für Inlands- bzw. Bildungsarbeit
zu Mitteln für Projektarbeit vor Ort?

129. In welchem Verhältnis stehen Ausgaben für Inlandsbildungsarbeit zu Mit-
teln für die Aidsbekämpfung?

Berlin, den 28. September 2004
Markus Löning
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Michael Kauch
Hellmut Königshaus
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
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