BT-Drucksache 15/3717

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen

Vom 21. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3717
15. Wahlperiode 21. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Ursula Lietz, Christian Schmidt (Fürth), Annette Widmann-
Mauz, Ulrich Adam, Ilse Aigner, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika
Bellmann, Renate Blank, Antje Blumenthal, Dr. Maria Böhmer, Monika Brüning,
Verena Butalikakis, Gitta Connemann, Vera Dominke, Marie-Luise Dött, Maria
Eichhorn, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth,
Ute Granold, Gerda Hasselfeldt, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Jürgen
Herrmann, Susanne Jaffke, Irmgard Karwatzki, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa,
Julia Klöckner, Kristina Köhler (Wiesbaden), Thomas Kossendey, Dr. Martina
Krogmann, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Barbara Lanzinger, Vera Lengsfeld,
Patricia Lips, Dorothee Mantel, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Angela Merkel,
Doris Meyer (Tapfheim), Maria Michalk, Marlene Mortler, Dr. Gerd Müller,
Hildegard Müller, Michaela Noll, Claudia Nolte, Melanie Oßwald, Rita Pawelski,
Sibylle Pfeiffer, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Hans Raidel, Helmut Rauber,
Katherina Reiche, Hannelore Roedel, Anita Schäfer (Saalstadt), Angela Schmid,
Marion Seib, Bernd Siebert, Erika Steinbach, Lena Strothmann, Antje Tillmann,
Edeltraut Töpfer, Andrea Voßhoff, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing und der Fraktion
der CDU/CSU

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 30. Juni 2004 hat die Bundesregierung endlich den Entwurf eines Gesetzes
zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundes-
wehr vorgelegt, nachdem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bereits
am 11. Oktober 2001 durch einstimmigen Beschluss dazu aufgefordert hatte,
dieses zu tun.
Dass die Vorlage des Entwurfs überfällig war, spiegelt sich auch in der hohen
Anzahl der bereits aktiven Soldatinnen wider. Am 7. Juli 2004 waren bereits
10 610 Soldatinnen sowie 19 232 Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen in den
Streitkräften der Bundeswehr tätig. Die Bundeswehr stellt also längst keine
(rein) männliche Organisation mehr dar. An einer raschen Beratung und zügigen
Inkraftsetzung des Gesetzentwurfs ist der Deutsche Bundestag sehr interessiert.
Der Qualifikationsgrad der Frauen in der Bundeswehr ist sehr hoch. Frauen
zeichnen sich durch hohe Motivation, großes Engagement und Leistungsbereit-
schaft aus. Frauen in den Streitkräften legen Wert darauf, die gleiche Behand-
lung wie ihre männlichen Kameraden zu erfahren. Es darf keine Benachtei-
ligung deutscher Soldatinnen geben, aber auch keine Bevorzugung. Deshalb ist

Drucksache 15/3717 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
es wichtig, die Chancengleichheit für Soldatinnen und Soldaten in der Bundes-
wehr mit einem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz
sowohl für den Betrieb im Inland als auch für die Einsätze im Ausland weiter zu
verbessern und damit die Akzeptanz von Frauen in der Bundeswehr weiter zu
erhöhen.
DieMöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften
sollen insbesondere für Soldatinnen und Soldaten maßgeblich verbessert bzw.
geschaffen werden. Dabei ist insbesondere eine familienfreundlichere Ausge-
staltung der Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten mit Kindern drin-
gend erforderlich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l den Entwurf des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs-

gesetzes zügig umzusetzen;
l eine starre Quotierung des Frauenanteils im Entwurf des Soldatinnen- und

Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes aufzugeben und stattdessen
bis zum Erreichen der Quote die Unterrepräsentanz des Anteils der Soldatin-
nen an den Geburtsjahrgängen des jeweiligen Bereiches zu definieren;

l einen Prüfauftrag des Beurteilungssystems von Soldatinnen und Soldaten
durchzuführen. Das Ziel sollte eine stärkere Leistungsdifferenzierung sein,
um bei gleicher Qualifikation, d. h. Eignung, Leistung und Befähigung, we-
niger auf Quotierungen zurückgreifen zu müssen;

l die Anwendung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungs-
gesetzes auch imAuslandseinsatz sicherzustellen. Eine Ausnahme kann dann
greifen, wenn der Dienstherr nachweisen kann, dass dadurch die Einsatz-
fähigkeit der Streitkräfte gefährdet ist;

l zum Inkrafttreten des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchset-
zungsgesetzes ein schlüssiges Kinderbetreuungskonzept vorzulegen, das
auch Auslandseinsätze einschließt;

l die Vertrauensfrauen zu Gleichstellungsbeauftragten auf Regimentsebene
aufzuwerten und sie mit den gleichen Rechten und Pflichten wie auf Divi-
sionsebene auszustatten;

l zu gewährleisten, dass Teilzeitarbeit für alle Verwendungsbereiche möglich
ist;

l jährlich einen Bericht über die Situation der Soldatinnen und Soldaten bzw.
bezüglich der Gleichstellung in der Bundeswehr an den Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages vorzulegen.

Berlin, den 21. September 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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