BT-Drucksache 15/3521

Transparenz der Verwaltung

Vom 30. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3521
15. Wahlperiode 30. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Birgit Homburger, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
JoachimGünther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan,
Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Michael Kauch,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Transparenz der Verwaltung

In der Koalitionsvereinbarung 2002 zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vereinbarten diese: „Die Verwaltung soll für die Bürgerinnen und
Bürger transparenter werden. Deshalb bringen wir ein Informationsfreiheits-
gesetz für die Bundesbehörden ein, das dem Grundsatz des freien Zugangs zu
öffentlichen Daten und Akten Geltung verschafft.“
Bislang hat die Bundesregierung kein entsprechendes Gesetz in den Deutschen
Bundestag eingebracht.
Das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger amVerwaltungshandeln
ist jedoch gestiegen. Korruptionsskandale wie der Kölner Müllskandal haben
die Menschen alarmiert. Sie möchten wissen, nach welchen Kriterien die Ver-
waltung entscheidet.
Demokratie braucht Kontrolle. Die Offenlegung von Informationen der Exeku-
tive gegenüber Bürgerinnen und Bürger wie auch insbesondere gegenüber der
Presse ist notwendig, um die Akzeptanz staatlichen Handelns zu sichern.
Doch zugleich besteht ein Bedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch
von Unternehmen, dass ihre Daten und vertraulichen Informationen bei den Be-
hörden in guten Händen sind und nicht weitergegeben oder offen gelegt werden.
Die informationelle Selbstbestimmung und der daraus resultierende Daten-
schutz sind hohe Güter unseres Rechtsstaates.
In vielen anderen europäischen Staaten wie auch in einigen Bundesländern exis-
tieren bereits Informationsfreiheitsgesetze. Auch die Institutionen der EU sind
durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des europäischen Parlaments und des
Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission an die Grundsätze
der Informationsfreiheit gebunden.
Auch in Deutschland wäre ein Informationsfreiheitsgesetz ein Schritt auf dem
Weg in die Bürgergesellschaft, die davon lebt, dass die Bürgerinnen und Bürger
staatliches Handeln umfassend beobachten und sich so eine Meinung bilden
können.

Drucksache 15/3521 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben fest, ein Informa-

tionsfreiheitsgesetz in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Wenn nein, warum nicht?

2. Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitung eines derartigen Gesetzent-
wurfs, und wann wird die Bundesregierung diesen voraussichtlich vorle-
gen?

3. Welche öffentlichen Stellen sollen durch ein Informationsfreiheitsgesetz zur
Herausgabe oder zur Gestattung von Einsichtnahme in Dokumente ver-
pflichtet werden?

4. Welche Verwaltungsvorgänge sollen von einem Informationsfreiheitsgesetz
erfasst werden?

5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass keine vertraulichen und/
oder personenbezogenen Daten natürlicher Personen an Dritte herausgege-
ben werden?

6. Wie will die Bundesregierung den Schutz von Betriebsgeheimnissen sicher-
stellen?

7. Sollen bestimmte Verwaltungsvorgänge, Informationen oder Dokumente
grundsätzlich von Herausgabe oder Einsichtnahme ausgenommen sein?

8. Wer soll vor der Herausgabe von Dokumenten oder der Gestattung einer
Einsichtnahme prüfen, ob Datenschutzbelange berührt sind?

9. Sollen Gebühren für die Herausgabe von Dokumenten oder die Einsichtnah-
me erhoben werden, und falls ja, in welcher Höhe, und welche Kosten ste-
hen dem voraussichtlich gegenüber?

10. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten soll ein Informationsfreiheitsgesetz
enthalten?

11. Inwieweit soll die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch den
Einsatz neuer Medien (z. B. Internet) geschehen?

12. Falls Dokumente im Internet angeboten werden, soll es einen Gleichlauf
zwischen elektronischer und physischer Einsichtnahme geben, oder sollen
die Bürger nur den einen oder anderen Weg beschreiten können?

13. Falls die Verwaltung ihren Informationspflichten durch Zurverfügungstel-
lung von Dokumenten im Internet nachkommt, inwieweit ist geplant, priva-
te Unternehmen mit der technischen Umsetzung und Administration zu be-
auftragen und den Staat damit zu entlasten, und wie soll der Datenschutz in
solchen Fällen sichergestellt werden?

Berlin, den 30. Juni 2004
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Birgit Homburger
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann

Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel

Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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