BT-Drucksache 15/3397

Finanzierung der Europa-Universität Viadrina/Frankfurt-Oder

Vom 17. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3397
15. Wahlperiode 17. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer,
Ilse Aigner, Dietrich Austermann, Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner,
Jochen Borchert, Helge Braun, Manfred Carstens (Emstek), Vera Dominke,
Albrecht Feibel, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Herbert Frankenhauser,
Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Helmut Heiderich,
Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Volker Kauder,
Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Michael Kretschmer, Helmut Lamp,
Werner Lensing, Dr. Michael Luther, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn),
Bernward Müller (Gera), Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Uwe Schummer,
Marion Seib, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Finanzierung der Europa-Universität Viadrina/Frankfurt-Oder

Nach Presseberichten hat die Bundesregierung der Präsidentin der Europa Uni-
versität Viadrina in Frankfurt/Oder 50 Mio. Euro für ihre Hochschule zugesagt.
Die Präsidentin selbst soll am Tag nach der Wahl des Bundespräsidenten das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) von dieser vom Bundeskanzler gege-
benen Zusage unterrichtet haben. Zum Teil wird darauf verwiesen, dass es sich
dabei um die Anfinanzierung einer Stiftung als künftiger Trägerin einer deutsch-
französisch-polnischen Stiftungsuniversität handelt. Diese Finanzzusage trifft
zusammen mit einer desolaten Haushaltssituation des Bundes und mit realen
Kürzungen in der Forschungsförderung und im Hochschulbau. In der mittelfris-
tigen Finanzplanung ist eine Absenkung der Hochschulmittel in beträchtlichem
Ausmaß vorgesehen. Auch die Finanzierung der angekündigten Exzellenzförde-
rung für die Hochschulen ist nicht gesichert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann wurde darüber verhandelt, dass der Universität Viadrina des Lan-

des Brandenburg prinzipiell ein Finanzbeitrag des Bundes zur Verfügung ge-
stellt werden soll und wann ist die Entscheidung darüber gefallen?

2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den in der Presse erhobenen
Vorwürfen, die Zuweisung an die Viadrina stünde im Zusammenhang mit der
Kandidatur von Prof. Dr. Gesine Schwan für das Amt des Bundespräsiden-
ten?

3. Wie hoch ist der der Viadrina in Aussicht gestellte Betrag?
4. Aus welchem Titel des Bundeshaushalts soll die Finanzierung erfolgen?

Inwieweit ist in der geltenden Finanzplanung des Bundes entsprechend Vor-
sorge dafür getroffen?

5. Wofür sollen die Fördermittel verwendet werden?

Drucksache 15/3397 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

6. Ist es zutreffend, dass die Präsidentin selbst das BMF über die vom Bundes-
kanzler gegebene Finanzzusage für die Viadrina informiert hat?
Was hat das BMF daraufhin veranlasst?

7. Hat das BMF sich bemüht, eine Bestätigung der Information zu erhalten?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Nach welchen fachlichen bzw. sachlichenKriterien hat die Bundesregierung
die Entscheidung getroffen, der Viadrina diese Finanzmittel zuzuweisen und
inwieweit sind Evaluationen über die Qualität von Forschung und Lehre an
der Viadrina eingeflossen?

9. Sind die Kritikpunkte, die der Wissenschaftsrat insbesondere an der Umset-
zung des wissenschaftlichen Konzeptes in seinen Gutachten zur Viadrina
1993 und 1999 formulierte, inzwischen ausgeräumt?

10. Wann soll die angekündigte erneute Überprüfung desWissenschaftsrates er-
folgen und warum wurden deren Ergebnisse vor der Förderentscheidung
nicht abgewartet?

11. Soll die Förderung außerhalb des zwischen Bund und Ländern abgesproche-
nen regulären und bewährten Finanzierungsverfahrens erfolgen?
Wenn ja, welche außerordentlichen Umstände rechtfertigen diese Sonderbe-
handlung?

12. Ist beabsichtigt, eine gesonderte Finanzierung der Viadrina aus der ange-
kündigten Exzellenzförderung zu tätigen?

13. Bestehen Pläne, auch anderen Hochschulen außerhalb des angekündigten
Wettbewerbsverfahrens Sonderzuweisungen zukommen zu lassen, und wel-
ches wären hierfür die maßgeblichen Kriterien?

14. Wie bewertet es die Bundesregierung unter Gerechtigkeitsaspekten vor dem
Hintergrund, dass sich die Hochschulen im Rahmen der geplanten Exzel-
lenzförderung einem harten wettbewerblichen Verfahren unterziehen müs-
sen, wenn die Viadrina außerhalb des angekündigtenWettbewerbs eine För-
derung in einer Größenordnung von 50 Mio. Euro verteilt auf zwei Jahre
erhält?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung mit ihrer Finanzzusage die Bestrebungen
der Präsidentin, die Viadrina unter Beteiligung von Frankreich und Polen in
eine trinationale Stiftungsuniversität umzuwandeln, zu unterstützen und
trifft es zu, dass zur Anfinanzierung der Stiftung 50 Mio. Euro gefordert
worden sind?

16. Welches Stiftungskapital hält die Bundesregierung zur Finanzierung einer
trinationalen Universität von der heutigen Größe der Viadrina für erforder-
lich?

17. Welchen Betrag gedenkt die Bundesregierung – vorbehaltlich der verfas-
sungsrechtlichen Zulässigkeit – zu leisten?

18. Auf welche Bestimmung des Grundgesetzes stützt die Bundesregierung
eine etwaige Finanzzusage und Mittelzuweisungen an die Viadrina?

19. Aus welchem Grund beabsichtigt die Bundesregierung den Finanzbeitrag
gerade jetzt zuzusagen, nachdem jahrelange Versuche der Präsidentin der
Viadrina, Mittel für eine Stiftungsuniversität von der Bundesregierung zu
erhalten, bislang nicht zum Erfolg geführt haben?
Was waren die Gründe für die bisherige Ablehnung der von der Präsidentin
geforderten Mittel?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3397

20. Wie weit ist die Arbeit der auf Beamtenebene eingesetzten Arbeitsgruppe
zur Förderung der Viadrina gediehen?
Worin besteht der Auftrag der Arbeitsgruppe und worauf genau bezieht sich
diese Förderung konkret?

21. Ist das Land Brandenburg in der Arbeitsgruppe vertreten und gibt es eine
Stellungnahme des Landes zu dem Vorhaben?

22. Unterstützen Frankreich und Polen die Bestrebungen zur Gründung einer
trinationalen Stiftungsuniversität?

23. Beteiligen sich die beiden Staaten an der Finanzierung?
Wenn ja, in welcher Höhe?

24. Gibt es Planungen oder Verhandlungen der Bundesregierung zur Gründung
von weiteren Stiftungsuniversitäten im Rahmen der Erweiterung der EU?

Berlin, den 17. Juni 2004
Katherina Reiche
Thomas Rachel
Dr. Maria Böhmer
Ilse Aigner
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Christoph Bergner
Jochen Borchert
Helge Braun
Manfred Carstens (Emstek)
Vera Dominke
Albrecht Feibel
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Herbert Frankenhauser
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Helmut Heiderich
Susanne Jaffke
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Volker Kauder
Bernhard Kaster
Norbert Königshofen
Michael Kretschmer
Helmut Lamp
Werner Lensing
Dr. Michael Luther
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Bernward Müller (Gera)
Kurt J. Rossmanith
Georg Schirmbeck
Uwe Schummer
Marion Seib
Antje Tillmann
Klaus-Peter Willsch
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.