BT-Drucksache 15/3386

Evaluierungsbericht zu dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorlegen

Vom 17. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3386
15. Wahlperiode 17. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Gisela Piltz, Ernst
Burgbacher, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin,
Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Evaluierungsbericht zu dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Schutz vor Terrorismus ist eine Aufgabe der gesamten Politik und kann nicht
alleine mit polizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Mitteln erreicht
werden, sondern ist auch eine zentrale außenpolitische Aufgabe und schließt die
Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus mit ein.
Der Rechtsstaat hat aber selbstverständlich die Pflicht, die innere Sicherheit
auch mit polizeilichen Mitteln möglichst zu gewährleisten und die durch den
Terrorismus entstandenen Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dabei darf der
Staat aber weder durch einzelne Maßnahmen noch durch die Summe der Reak-
tionen seine Qualität als liberaler Verfassungsstaat verlieren. Was der inneren
Sicherheit tatsächlich dient und im Rahmen unserer Verfassung bleibt, muss
auch getan werden. Maßstab ist dabei der verfassungsrechtliche Grundsatz der
Tauglichkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Als Reaktion auf den 11. September 2001 wurden die so genannten Sicherheits-
gesetze Schily I und II verabschiedet. Die durch diese Gesetze geschaffenen
neuen Befugnisse der Nachrichtendienste und die Änderung des Sicherheits-
überprüfungsgesetzes sind auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf von nunmehr
zweieinhalb Jahren ist es notwendig, auf der Grundlage einer intensiven Evalua-
tion die Effektivität der geschaffenen Neuregelungen zu überprüfen.

Drucksache 15/3386 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen für diese Legislaturperiode angekündigten Evaluierungsbericht zu dem
Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus („Schily II“) vorzule-
gen.

Berlin, den 16. Juni 2004
Dr. Max Stadler
Jörg van Essen
Gisela Piltz
Ernst Burgbacher
Rainer Funke
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Helga Daub
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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