BT-Drucksache 15/3373

Bürokratischer Aufwand infolge der geplanten Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3373
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph
Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Harald
Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern),
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bürokratischer Aufwand infolge der geplanten Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie

Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom
27. Juni 2001 (so genannte Plan-UP-Richtlinie) muss bis zum 20. Juli 2004 in
nationales Recht umgesetzt werden.
Ziel der Richtlinie ist es dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Aus-
arbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden,
indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraus-
sichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer strategischen Umwelt-
prüfung entsprechend der Richtlinie unterzogen werden.
Schon vor Erlass der Richtlinie waren Befürchtungen laut geworden, wonach
die strategische Umweltprüfung aufgrund der durch die Plan-UP-Richtlinie fest-
gelegten neuen Prüfpflichten mit weiterem Zeitaufwand, hohen Kosten und un-
nötiger Bürokratie verbunden sein werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis wann will die Bundesregierung alle zur vollständigen Umsetzung der

Plan-UP-Richtlinie erforderlichen Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundes-
tag einbringen?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Bundesländer zur Umsetzung
der Plan-UP-Richtlinie ebenfalls Gesetzentwürfe vorbereiten, insbesondere
bestehen diesbezügliche Kontakte zwischen der Bundesregierung und den
Bundesländern?

3. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern
die Plan-UP-Richtlinie umgesetzt werden?

4. Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Plan-UP-Richtlinie
unabhängig vom bereits beschlossenen Europarechtsanpassungsgesetz Bau
(EAG Bau) bundesgesetzlich umgesetzt werden?

Drucksache 15/3373 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Insbesondere welche Programme und Pläne können nach Auffassung der
Bundesregierung erhebliche Umweltauswirkungen haben und sollen daher
einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden?

6. Plant die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie, und
wenn nein, warum nicht?

7. Müssen nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Programme
und Pläne vollständig einer strategischen Umweltprüfung unterzogen wer-
den oder jeweils nur bestimmte Inhalte der Programme und Pläne?

8. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
9. Welcher Maßstab soll bei der Prüfung angelegt werden und wie soll dieser

bestimmt werden?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Prüfungsmaßstab auf-

grund des heterogenen Charakters der verschiedenen Programme und Pläne
je nach Programm oder Plan unterschiedlich ausfallen kann bzw. muss?

11. Wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Prüfung auf

Umweltauswirkungen derjenigen Programme und Pläne, die aus Umwelt-
schutzgründen aufgestellt werden, zu überflüssiger Bürokratie führenwerde?

13. Wie umfangreich und wie detailliert soll der Umweltbericht nach Auffas-
sung der Bundesregierung jeweils ausfallen?

14. Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die „Erheblichkeit“
der Umweltauswirkungen definiert werden?

15. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Mehrfachprüfungen ver-
mieden werden, insbesondere wird nach den Vorstellungen der Bundes-
regierung die strategische Umweltprüfung mit anderen Umweltprüfungen
verknüpft werden, um den Prüfaufwand so gering wie nötig zu halten?

16. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit beteiligt
werden, insbesondere plant die Bundesregierung eine umfassende Öffent-
lichkeitsbeteiligung, oder soll die Öffentlichkeit „gebündelt“ über Nicht-
regierungsorganisationen mit konkretem Themenbezug, z. B. Umwelt-
schutzorganisationen, beteiligt werden?

17. Wie begründet die Bundesregierung ihre Überlegungen?
18. Mit welchen zusätzlichen Kosten und welchem zusätzlichen Zeitaufwand

ist nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der strategischen Um-
weltprüfung in den betroffenen Verfahren jeweils zu rechnen und von wem
sollen diese Kosten getragen werden?

Berlin, den 15. Juni 2004
Birgit Homburger
Angelika Brunkhorst
Michael Kauch
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)

Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr.WolfgangGerhardt und Fraktion

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