BT-Drucksache 15/3369

Beschleunigung in der Verkehrswegeplanung

Vom 15. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3369
15. Wahlperiode 15. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Arnold Vaatz, Georg Brunnhuber, Ulrich Adam, Günter Baumann,
Veronika Bellmann, Dr. Christoph Bergner, Renate Blank, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Klaus Brähmig, Verena Butalikakis, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Hubert Deittert, Rainer Eppelmann, Enak Ferlemann, Roland Gewalt, Peter Götz,
Manfred Grund, Siegfried Helias, Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann,
Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Dr. Peter Jahr,
Volker Kauder, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Michael Kretschmer, Werner
Kuhn (Zingst), Vera Lengsfeld, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Luther,
MariaMichalk, KlausMinkel, BernwardMüller (Gera), Henry Nitzsche, Claudia Nolte,
Günter Nooke, Ulrich Petzold, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Peter
Rzepka, Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann,
Lena Strothmann, Michael Stübgen, Antje Tillmann, Edeltraud Töpfer, Volkmar
Uwe Vogel, Andrea Astrid Voßhoff, Gerhard Wächter, Marco Wanderwitz und der
Fraktion der CDU/CSU

Beschleunigung in der Verkehrswegeplanung

Nach der Wiedervereinigung befanden sich die Verkehrswege in den neuen
Ländern nach jahrzehntelanger Vernachlässigung zum größten Teil in einem
sehr schlechten Zustand. Straße, Schiene und Wasserstraße waren den Anforde-
rungen des nach der Wiedervereinigung gestiegenen Verkehrsaufkommens in
keiner Weise mehr gewachsen, zumal die Verkehrsinfrastruktur aufgrund seiner
Nord-Süd-Ausrichtung sich nur bedingt in das europäische Verkehrsnetz ein-
binden ließ. Aber auch Verkehrsflughäfen und bestimmte Straßenbahnen muss-
ten schnell den neuen Herausforderungen angepasst werden. Da hier schneller
Handlungsbedarf gegeben war – das geltende Planungsrecht aber Planungs-
zeiten von bis zu 20 Jahren mit sich brachte –, wurde seitens der CDU/CSU-ge-
führten Bundesregierung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz im
Dezember 1991 auf den Weg gebracht. Kernelemente dieses Gesetzes waren
u. a. die Konzentration des Linienbestimmungsverfahrens, die Beschleunigung
des Planfeststellungsverfahrens, die Möglichkeit, in besonderen Fällen Ver-
kehrsprojekte statt durch Planfeststellung durch Plangenehmigung zuzulassen,
sowie die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter In-
stanz. Da das Gesetz ursprünglich bis zum 31. Dezember 1995 befristet war,
wurde es durch das Erste Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetzes zunächst bis zum 31. Dezember 1999 und durch das
Zweite Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgeset-
zes bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.

Drucksache 15/3369 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetz in den neuen Bundesländern und unter Berücksichtigung der Tat-
sache, dass auch in den alten Ländern sehr lange Planungszeiten zu einem
Investitionsstau geführt hatten, wurden seitens der CDU/CSU-geführten Bun-
desregierung die wesentlichen Elemente der Planungsbeschleunigung für das
gesamte Bundesgebiet durch das so genannte Planungsvereinfachungsgesetz
normiert. Dieses Gesetz vom 17. Dezember 1993 entspricht im Wesentlichen
den Regelungen des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes; es wur-
den aber auch zusätzliche und weiter gehende Regelungen mit aufgenommen.
Das Planungsvereinfachungsgesetz führte zu entsprechenden Änderungen der
einschlägigen Normen in den jeweiligen Fachplanungsgesetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie unterscheiden sich die konkreten Regelungen im Verkehrswege-

planungsbeschleunigungsgesetz von den im gesamten Bundesgebiet gelten-
den fachgesetzlichen Regelungen aufgrund des Planungsvereinfachungs-
gesetzes, insbesondere im Hinblick auf Linienbestimmung, Raumordnungs-
verfahren, Planfeststellung, Plangenehmigung, Umweltverträglichkeitsprü-
fung sowie Enteignungsverfahren und Rechtsmittelverfahren?

2. Wie gestalten sich die zeitlichen Abläufe bei der Verkehrsplanung von
Straße, Wasserstraße und Schiene in einem Verfahren nach dem Verkehrs-
wegeplanungsbeschleunigungsgesetz in den neuen Bundesländern im Ver-
gleich zu dem jeweiligen fachgesetzlichen Verfahren nach Erlass des
Planungsvereinfachungsgesetzes?

3. Gibt es – abgesehen vom gerichtlichen Instanzenzug – nennenswerte Zeit-
verzögerungen bei einem Verfahren nach den Fachgesetzen gegenüber
einem Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
und in welcher Größenordnung bewegt sich die zeitliche Differenz?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf Ver-
fahrensbeschleunigung aus dem jüngst vom Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig zur Ortumgehung im brandenburgischen Michendorf ergangenen
Urteil, das den Naturschutzverbänden mehr Rechte bei der Straßenplanung
einräumt?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verkürzung des Instanzenzugs nach
dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz auf das gesamte Bundes-
gebiet zu erstrecken, und wenn nein, warum nicht?

6. Steht – losgelöst von der besonderen Situation in den neuen Bundeslän-
dern – eine einheitliche bundesweite Verkürzung des gerichtlichen Instan-
zenzugs nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit Artikel 19
Abs. 4 Grundgesetz, und wenn ja, warum, beziehungsweise wenn nein,
warum nicht?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetz über den 31. Dezember 2004 hinaus zu verlängern, und wenn
ja, bis wann?

8. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Aspekte, die gegen eine
bloße zeitliche Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetzes sprechen, und wenn ja, welche?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls die Verlängerung des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes mit anderen gesetzlichen
Modifizierungen zu verbinden, und wenn ja, mit welchen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3369

10. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – im Hinblick
auf ihren Erfahrungsbericht zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetz (Bundestagsdrucksache 15/2311) – durch stärkere Strukturierung
von Verwaltungsvorschriften, insbesondere durch Konzentration auf ent-
scheidungsrelevante Aspekte, zu einer Verfahrensbeschleunigung zu kom-
men und welche zeitlichen Vorteile würde dies bringen?

11. Welche konkreten Maßnahmen sieht das – im oben genannten Erfahrungs-
bericht erwähnte – Eckpunktepapier des Länderfachausschusses Straßen-
baurecht mit dem Titel „Beschleunigung der Planverfahren für Bundes-
fernstraßen“ vor und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in einer Gesetzesinitiative umzusetzen?

12. Sieht die Bundesregierung für den Fall, dass das Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetz nicht verlängert wird, ihr selbst gesetztes Ziel, in
den neuen Bundesländern die Fortentwicklung und den Ausbau eines
leistungsfähigen Verkehrssystems zu sichern, als gefährdet an und was be-
absichtigt sie, hiergegen zu tun?

Berlin, den 15. Juni 2004
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Arnold Vaatz
Georg Brunnhuber
Ulrich Adam
Günter Baumann
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Klaus Brähmig
Verena Butalikakis
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Hubert Deittert
Rainer Eppelmann
Enak Ferlemann
Roland Gewalt
Peter Götz
Manfred Grund
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Volker Kauder
Norbert Königshofen

Manfred Kolbe
Michael Kretschmer
Werner Kuhn (Zingst)
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Michael Luther
Maria Michalk
Klaus Minkel
Bernward Müller (Gera)
Henry Nitzsche
Claudia Nolte
Günter Nooke
Ulrich Petzold
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Peter Rzepka
Anita Schäfer (Saalstadt)
Wilhelm Josef Sebastian
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Antje Tillmann
Edeltraud Töpfer
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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