BT-Drucksache 15/3359

Konsequenzen aus der Entscheidung zum Ladenschlussgesetz ziehen - Regelung des Ladenschlusses den Ländern überlassen

Vom 17. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3359
15. Wahlperiode 17. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Dirk Niebel, Daniel Bahr
(Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich
L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Markus Löning, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Konsequenzen aus der Entscheidung zum Ladenschlussgesetz ziehen –
Regelung des Ladenschlusses den Ländern überlassen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die knappe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2004 zum
Ladenschlussgesetz hat Handlungsspielraum für eine Neuregelung durch die
Länder offen gelassen. Eine bundesrechtliche Regelung des Ladenschlusses ist
für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder für
die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
nicht erforderlich. Nach dem Urteil muss die Bundesregierung prüfen, ob die
Länder zu einer umfassenden Neuregelung ermächtigt werden sollen. Der Bund
darf nach demUrteil des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zwar modifizie-
ren, aber nicht aus politischen Erwägungen völlig neu konzipieren. Dazu bedarf
es einer Ermächtigung der Länder.
Mit Blick auf die regional unterschiedlichen Anschauungen und Traditionen er-
halten die Länder mit der Freigabe der Regelungskompetenz für den Laden-
schluss die notwendige Gestaltungsfreiheit. Eine Freigabe der Regelung des La-
denschlusses fördert zudem den Wettbewerb unter den Ländern und bietet die
Chance für notwendige Entbürokratisierungen und Flexibilisierungen bei der
Festlegung der Öffnungszeiten.
Die Entscheidung eines Einzelhändlers, wann er sein Geschäft öffnen möchte,
darf nicht länger unter staatlicher Bevormundung stehen. Die starre und büro-
kratische Regulierung des Konsumverhaltens ist ein Relikt der 50er Jahre, das
nicht mehr in die moderne Dienstleistungsgesellschaft passt. Es schränkt die
Wettbewerbsbedingungen der Mehrzahl der Unternehmen über Gebühr ein.
Dem Handel und den Dienstleistern muss die Möglichkeit gegeben werden, in
eigener Verantwortung den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden gerecht zu
werden.

Drucksache 15/3359 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Eine Flexibilisierung bzw. Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen
nutzt nicht nur den Verbrauchern, sondern gerade auch den kleinen undmittleren
Einzelhändlern, die mit innovativen Ideen und flexiblen Öffnungszeiten punkten
könnten. Mit weniger Regulierung und mit dem Gestaltungsfreiraum, der durch
die Ländergesetzgebung bei den Ladenschlusszeiten dem deutschen und interna-
tionalenVerbrauchermarkt zugänglich gemacht werden kann, wird eine wichtige
Voraussetzung für den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die Be-
gründung neuer, flexibler gestalteter Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
durch Bundesgesetz zu bestimmen, dass das Ladenschlussgesetz durch Landes-
recht ersetzt werden kann.

Berlin, den 16. Juni 2004
Gudrun Kopp
Rainer Brüderle
Dirk Niebel
Daniel Bahr (Münster)
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Markus Löning
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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