BT-Drucksache 15/3260

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3044- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Vom 1. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3260
15. Wahlperiode 01. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3044 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung
einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

A. Problem
Bei der Abwicklung der Zahlungsvorgänge für Leistungen nach dem Gesetz
zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ hat
sich bei den mit den Auszahlungen beauftragten Partnerorganisationen ergeben,
dass nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand in durchschnittlich 1 % bis 2 %
aller Fälle die Zahlungen die vorgesehenen Empfänger nicht erreichen, ohne
dass der jeweiligen Partnerorganisation der Grund (etwa Tod des Leistungsbe-
rechtigten, Krankheit, Umzug etc.) erkennbar wäre. Nachforschungen bleiben
oft ohne Ergebnis. Diese Fälle könnten sich als Hindernis für eine abschlie-
ßende Bearbeitung erweisen, weil ohne eine Befristung der Leistungsberechti-
gung Geldbeträge und Verwaltungsstrukturen über einen sehr langen Zeitraum
vorgehalten werden müssten, um Ansprüche zu erfüllen bzw. die Leistungsbe-
rechtigung zu prüfen, sobald sich Leistungsberechtigte bzw. deren Rechtsnach-
folger noch melden sollten.
Der geänderte Zeithorizont bei der Bewilligung und Auszahlung von Leistun-
gen macht zugleich eine Anpassung der Regelungen über die Rechtsaufsicht er-
forderlich, um sicherzustellen, dass während des gesamten Zeitraums des Be-
willigungs- und Auszahlungsverfahrens die besondere Zuständigkeit des Bun-
desministeriums für Finanzen für Entschädigungsfragen gewahrt bleibt.

B. Lösung
Einführung eines verfahrensbeendenden Verfallsdatums bei den Auszahlungen,
Anpassung der Regelung über die Rechtsaufsicht.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion
der FDP

Drucksache 15/3260 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Novellierung nicht mit Kosten
belastet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3260

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3044 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Mai 2004

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Marga Elser
Berichterstatterin

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Drucksache 15/3260 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marga Elser, Stephan Mayer (Altötting),
Volker Beck (Köln) und Gisela Piltz

Der Gesetzentwurf wurde in der 108. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 6. Mai 2004 an den Innenausschuss
federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den
Rechtsausschuss und den Finanzausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 40. Sitzung am
26. Mai 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der
Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzentwurf anzuneh-
men.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 48. Sitzung am 26. Mai
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion
der FDP die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 59. Sitzung am 26. Mai
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
38. Sitzung am 26. Mai 2004 abschließend beraten und ihm
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion
der FDP zugestimmt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den Bera-
tungen auf ein im Bundesministerium der Justiz erstelltes
Gutachten hingewiesen, welches die Einführung einer Aus-
schlussfrist als verfassungsrechtlich zulässig ansehe. Des-
halb könne man davon ausgehen, dass die verfassungsrecht-
lichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf ausgeräumt
seien (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs
Alfred Hartenbach vom 4. Mai 2004).

Berlin, den 26. Mai 2004
Marga Elser
Berichterstatterin

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

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