BT-Drucksache 15/3245

Konkrete Pläne und Zeithorizont für die Beschlüsse der Bundesregierung vom 12. Mai 2004 beim Bürokratieabbau

Vom 26. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3245
15. Wahlperiode 26. 05. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr
(Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Konkrete Pläne und Zeithorizont für die Beschlüsse der Bundesregierung
vom 12. Mai 2004 beim Bürokratieabbau

Am 21. April 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement, im Bundeskabinett 34 Vorschläge zum Abbau von Deregulierung und
Entbürokratisierung vorgestellt. Am 12. Mai 2004 hat das Bundeskabinett
schließlich 29 Vorschläge verabschiedet. Die vorgesehenen Maßnahmen sind
ein kleines Extrakt aus einer Vielzahl von Vorschlägen, die in den drei Test-
regionen Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe identifiziert wur-
den. Sie sollen jetzt bundesweit umgesetzt werden. Angesichts der Tatsache,
dass die Bundesregierung die Beschlüsse vom 9. Juli aus dem Jahr 2003 imWe-
sentlichen noch nicht umgesetzt hat, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert
dieser neue Beschluss des Bundeskabinetts hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass sich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolf-

gang Clement, auf einen „langen Kampf“ gegen überflüssige Paragraphen
eingestellt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ) vom 13. Mai 2004)?
Bis wann sollen die jetzt beschlossenenMaßnahmen konkret umgesetzt sein?

2. Ist das Projekt Testregionen mit der oben genannten Kabinettsentscheidung
vom 13. Mai 2004 abgeschlossen, nachdem die verabschiedetenMaßnahmen
in den drei Testregionen Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe
entwickelt worden sind?

3. Wenn nein, wie wird mit den drei oben genannten Testregionen weiter ver-
fahren?

4. Wie sieht die Begleitung des Projekts Testregionen durch die Bertelsmann-
Stiftung als auch durch die Unternehmensberatung Roland Berger (Auskunft
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 6. November 2003)
konkret aus und welche Kosten sind dadurch bereits entstanden bzw. werden
noch entstehen?

Drucksache 15/3245 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

5. Wie viele Vorschläge wurden durch die drei Testregionen insgesamt unter-
breitet?
Wie wurden am Ende die 29 Maßnahmen identifiziert?

6. Wie stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die drei Testregionen dazu,
dass von den angeblich weit über 1 000 Vorschlägen nur 29 Maßnahmen
umgesetzt werden?
Was passiert mit den restlichen Vorschlägen aus den Testregionen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aufforde-
rung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, an
die Testregionen, weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen?

8. Glaubt die Bundesregierung, dass dieses Vorgehen der aufwendigen Ein-
richtung von Testregionen effizient ist und für die an der Erarbeitung Betei-
ligten zufriedenstellend sein kann, wenn anschließend die Vorschläge nur in
geringfügigem Umfang übernommen werden?

9. Ist es vorgesehen, die anderen Vorschläge der Testregionen, die sich nicht
im Kabinettsbeschluss vom 12. Mai 2004 befinden, durch Testläufe in den
Testregionen zu erproben, und wenn nein, wie bewerten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Testregionen diese Tatsache?

10. Trifft es zu, dass neue, weitere Testregionen eingerichtet werden sollen, um
weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau zu erarbeiten?

11. Wenn ja, wann und wie sollen weitere Testregionen ausgewählt werden?
12. Stimmt es, dass sich fünf Dutzend weitere Städte und Regionen für die

nächste Runde als Testgebiet beworben haben (FAZ vom 13. Mai 2004)?
Gab es Bewerbungsrichtlinien oder handelt es sich um Initiativbewerbun-
gen?

13. Wenn tatsächlich weitere Testregionen ausgewählt werden sollen, ist dann
eine formale Ausschreibung geplant, und wenn ja, wann soll sie erfolgen?

14. Was erwartet die Bundesregierung von weiteren Testregionen?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls weitere neue Vorschläge

aus neuen Testregionen direkt bundesweit umzusetzen oder will sie die ur-
sprüngliche Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, Modellregionen einzurichten, doch noch aufgreifen?

16. Welche Gründe liegen vor, dass die am 12. Mai 2004 im Bundeskabinett
verabschiedete Maßnahmenliste nicht mit den Vorschlägen des Bundes-
ministers fürWirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, vom 21. April 2004
übereinstimmt?

17. In welchem Zusammenhang stehen die am 12. Mai 2004 beschlossenen
Maßnahmen zum Bürokratieabbau mit den 54 im Sommer letzten Jahres
angekündigten Maßnahmen im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau?

18. Bis wann sollen diese 54 Maßnahmen insgesamt umgesetzt sein?
19. Da seit Oktober 2002 sowohl der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,

Wolfgang Clement, wie auch der Bundesminister des Innern, Otto Schily,
Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreiteten, wie ist die Zuständigkeit
im Bundeskabinett diesbezüglich verteilt?
Gibt es eine Federführung, und wenn ja, wo liegt sie?

20. Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern ebenfalls einen eigenen
Plan zum Bürokratieabbau vorlegen will (Süddeutsche Zeitung vom
13. Mai 2004)?

21. Wenn ja, wie sehen diese aus, wann werden sie der Öffentlichkeit vorgestellt
und wie werden diese Pläne mit den Plänen des Bundesministers für Wirt-
schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, koordiniert?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3245

22. Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Bürokratienent-
lastung (zeitliche und finanzielle Entlastung der Betriebe) sein, wenn alle
29 Vorschläge wirklich umgesetzt werden?

23. Aus welchem Grunde will die Bundesregierung ausschließlich prozedurale
Vorschläge zum Bürokratieabbau umsetzen, jedoch keinerlei rechtsmate-
rielle Vorhaben?

24. Wie bewertet das Bundeskabinett insgesamt die beschlossene Liste mit
Blick auf die Gesamtaufgabe Bürokratieabbau?

25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit diesen Vorschlägen die
vom Institut für Mittelstandsforschung herausgearbeiteten Schwerpunktbe-
reiche, in denen Bürokratie entsteht, abgedeckt sind, und wenn ja, wie be-
gründet sie dies?

26. Von welchen der beschlossenen Einzelmaßnahmen verspricht sich die Bun-
desregierung die größten Entbürokratisierungseffekte?

27. Welche Bürokratieentlastungen verspricht sich die Bundesregierung von
der Änderung des Ladenschlussgesetzes?

28. Welche neuen Erkenntnisse haben den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, bewogen, nach der Gesetzesänderung im ver-
gangenen Jahr am 21. April 2004 (FAZ vom 22. April 2004) eine neue
Initiative zur Änderung des Ladenschlussgesetzes anzukündigen?
Warum heißt es drei Wochen später, dass die Bundesregierung mit einer Ge-
setzesvorlage bis zur Vorlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
warten will?

29. Bis wann plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Gesetz
zur Änderung des Ladenschlussgesetzes vorzulegen?

30. Was hält die Bundesregierung davon, aus Gründen der Verwaltungsverein-
fachung dem „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Ladenschlussge-
setzes“ der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 15/2976) zuzustim-
men?

31. Sind nach Auffassung der Bundesregierung neben dem Kriterium „wirt-
schaftlichstes Angebot“ weitere Vergabekriterien mit einem schlanken Ver-
gaberecht vereinbar?

32. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im neuen Vergaberecht neben
dem „wirtschaftlichsten Angebot“ weitere Kriterien für die Vergabeent-
scheidung aufgenommen werden?

33. Wenn nein, welche zusätzlichen Kriterien plant die Bundesregierung in das
Vergaberecht zukünftig aufzunehmen?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung einen neuen Entwurf für eine Novellie-
rung der Arbeitsstättenverordnung vorzulegen, der dem Anliegen des
Bundesrates, insbesondere nicht über eine 1:1-Umsetzung der EG-Arbeits-
stättenrichtlinie hinauszugehen, Rechnung trägt?

35. Wenn ja, in welchen Punkten wird der Entwurf mit dem Ziel des Bürokra-
tieabbaus Änderungen gegenüber demVerordnungsentwurf vom 2. Septem-
ber 2003 vorsehen?

36. Welchen konkreten Zeitablauf zur Umsetzung sieht die Bundesregierung
vor?

37. In wie vielen Gesetzen im Bereich des Arbeitsrechts befinden sich von Ar-
beitgebern zu beachtende Aushangvorschriften und um wie viele auszuhän-
gende Vorschriften handelt es sich?

38. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die es den Unternehmen erleich-
tern, einen Überblick über die auszuhängenden Vorschriften im Bereich des
Arbeitsrechts zu erhalten?

Drucksache 15/3245 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
39. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Unternehmen zu ermöglichen,
die Vorschriften anstatt über einen Aushang in elektronischer Form im Un-
ternehmen zugänglich zu machen?

40. Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzent-
wurf vorlegen?

41. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Beschleuni-
gung von Gerichtsverfahren über die bereits im Justizmodernisierungsge-
setz genannten Maßnahmen hinaus?

42. Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen, die aufschiebende Wirkung
von Drittwidersprüchen generell aufzuheben?

43. Hält die Bundesregierung die generelle Aufhebung der aufschiebenden
Wirkung von Drittwidersprüchen mit der Gewährleistung eines effektiven
gerichtlichen Rechtsschutzes für vereinbar?

44. Erfassen die Pläne zur Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Dritt-
widersprüchen auch die sog. Konkurrentenfälle (wirtschaftsrechtlicher oder
beamtenrechtlicher Konkurrentenschutz)?

45. Gedenkt die Bundesregierung ein bundeseinheitliches kassenartenübergrei-
fendes Beitragseinzugs- und Beitragsmeldeverfahren für die Sozialver-
sicherung über zentrale Inkassostellen einzuführen?

46. Wenn ja, wann ist mit der notwendigen gesetzlichen Umsetzung zu rechnen
und wie soll das in den Grundstrukturen geregelt werden?

47. Welche Einsparungen sind hiermit nach Abzug notwendiger Investitions-
kosten nach Ansicht der Bundesregierung verbunden?

48. Inwiefern glaubt die Bundesregierung, bürokratische Regelungen hierdurch
vereinfachen zu können?

49. Wie steht die Bundesregierung zu einer generellen Istversteuerung bei der
Umsatzsteueranmeldung?
Wird sich die Bundesregierung für eine eventuell notwendige Änderung des
EU-Rechts einsetzen, um die Istversteuerung zu ermöglichen?

50. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Vereinfa-
chung der Veranlagung zur Körperschaftssteuer?
In welchem Zeitraum sollen diese Vorstellungen umgesetzt werden?

51. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Vereinfachung der
Einkommensteuererklärung?
Betrifft dies auch Vereinfachungen bei der elektronischen Steuererklärung?
Welche Gründe liegen nach Meinung der Bundesregierung vor, dass die
elektronische Steuererklärung kaum wahrgenommen wird?

52. Welche konkreten Pläne zur Vereinfachung der Buchführung und Betriebs-
prüfung hat die Bundesregierung?

Berlin, den 26. Mai 2004
Birgit Homburger
Gudrun Kopp
Rainer Brüderle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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