BT-Drucksache 15/3216

Nachtragshaushalt und Haushaltssicherungsgesetz zur Korrektur der Bundesfinanzen notwendig

Vom 26. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3216
15. Wahlperiode 26. 05. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern),
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Nachtragshaushalt und Haushaltssicherungsgesetz zur Korrektur der
Bundesfinanzen notwendig

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Solide öffentliche Finanzen sind die Voraussetzung dafür, dass der Staat seine
Aufgaben kontinuierlich erfüllen kann und dass Investoren und Konsumenten
Vertrauen in stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben. Sie sind zudem
ein wichtiges Fundament einer stabilitätsorientierten Geldpolitik.
Nachdem in den Jahren 2001, 2002 und 2003 die selbstgesteckten Ziele der
Bundesregierung hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung und eines stetigen
Defizitabbaus dramatisch verfehlt worden sind, ist für das Haushaltsjahr 2004
erneut mit einer höheren Neuverschuldung zu rechnen. Mindestens 15 Mrd.
Euro an zusätzlichen Schulden werden zu den im Haushaltsplan 2004 ver-
anschlagten 29,3 Mrd. Euro hinzutreten. Mit über 45 Mrd. Euro hätte die Netto-
kreditaufnahme einen neuen Höchststand erreicht. Das zu erwartende Rekord-
defizit wird im Wesentlichen verursacht durch:
– Steuermindereinnahmen für den Bund gemäß der aktuellen Steuerschätzung

in Höhe von 8,3 Mrd. Euro. Damit fehlen gegenüber dem Haushaltsplan
2004 insgesamt 8,9 Mrd. Euro im Bundeshaushalt,

– Mindereinnahmen von rd. 1 Mrd. Euro wegen mangelnder Umsetzung bei
den gesetzlichen Maßnahmen zur Schwarzarbeit,

– Ausgabenanstieg von rd. 4 Mrd. Euro im Arbeitsmarktbereich aufgrund
nicht erfolgter Umsetzung bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe sowie zusätzlicher Aufwendungen bei der Bundesagentur für
Arbeit und der Arbeitslosenhilfe,

– Einnahmenausfälle bei der Maut in Höhe von 1 Mrd. Euro,

Drucksache 15/3216 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– Abführung eines um 3,2 Mrd. Euro geringeren Bundesbankgewinns an den
Bundeshaushalt.

Damit setzt sich im Bundeshaushalt 2004 die Negativentwicklung der letzten
Jahre fort. Verfassungswidrige Haushalte, wiederholte Verstöße gegen den
Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie eine ausufernde Staatsverschuldung sind
mittlerweile zum Markenzeichen der rot-grünen Haushaltspolitik geworden.
Zielsetzungen und Vorgaben können Jahr für Jahr im Haushaltsvollzug nicht
eingehalten werden und führen zur weiteren Verschlechterung der Staatsfinan-
zen.
Betrug das Defizit bei Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr 2002 über
75 Mrd. Euro, so haben die staatlichen Defizite im Jahr 2003 mit 82 Mrd. Euro
und die Gesamtverschuldung mit annähernd 1,4 Billionen Euro historische
Höchststände erreicht. Ein weiteres Mal nach 2002 lag das Staatsdefizit mit
3,9 Prozent und die Schuldenquote mit 64,2 Prozent weit oberhalb der
Maastricht-Grenzen von 3,0 Prozent und 60 Prozent. Ein ähnliches Szenario ist
für das Jahr 2004 zu erwarten und für das Jahr 2005 zu befürchten.
Dabei sind solide öffentliche Haushalte eine wichtige Grundlage für ein nach-
haltiges gesamtwirtschaftliches Wachstum. Eine Finanzpolitik, die günstige
Rahmenbedingungen und klare Perspektiven schafft, ist Voraussetzung für
mehr Wachstum und Beschäftigung. Die hierfür notwendige Haushaltskonsoli-
dierung kann nur über eine Rückführung der Staatsquote erfolgen. Dabei ist ein
Abbau von Steuervergünstigungen nur unter der Maßgabe weiterer Steuer-
senkungen und einer Vereinfachung des Steuerrechts zu akzeptieren. Eine Ver-
wendung zu Kompensationszwecken innerhalb des Haushaltes ist abzulehnen;
dies käme einer Steuererhöhung gleich und führte zu weiteren Belastungen bei
Investoren und Konsumenten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– zeitnah einen Nachtragshaushalt mit einem Haushaltssicherungsgesetz vor-

zulegen, um den Haushalt zu stabilisieren und die tatsächliche Haushalts-
situation nicht weiter zu verschleiern,

– eine Haushaltssperre zu erlassen, um vor allem bei den Verwaltungsaus-
gaben vorhandenes Einsparpotenzial kurzfristig zu generieren.

Berlin, den 26. Mai 2004
Dr. Günter Rexrodt
Jürgen Koppelin
Otto Fricke
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)

Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Gudrun Kopp
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel

Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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