BT-Drucksache 15/3212

Globale Zukunftssicherung durch die Förderung Erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern vorantreiben

Vom 26. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3212
15. Wahlperiode 26. 05. 2004

Antrag
der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Karin Kortmann, Dr. Axel Berg, Marco
Bülow, Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, Reinhold Hemker, Rolf
Hempelmann, Monika Heubaum, Klaus Werner Jonas, Ulrich Kelber, Ute Kumpf,
Lothar Mark, Dr. Sascha Raabe, Walter Riester, Dr. Hermann Scheer, Dagmar
Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren,
Jörg Vogelsänger, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Brigitte Wimmer (Karlsruhe),
Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck
(Köln), Cornelia Behm, Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Michaele Hustedt, Dr. Reinhard Loske,
Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Ursula Sowa, Albert Schmidt
(Ingolstadt), Dr. Antje Vogel-Sperl, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Globale Zukunftssicherung durch die Förderung erneuerbarer Energien
in Entwicklungsländern vorantreiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Versorgung mit Energie stellt einen elementaren Faktor für den mensch-

lichen Wohlstand dar. Sie ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine
gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und bildet somit einen
wesentlichen Schlüsselfaktor für eine nachhaltige Entwicklung.
Zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Elektrizität und rund
2,4 Milliarden Menschen sind für die Deckung ihrer dringlichsten Energie-
bedürfnisse (Kochen und Heizen) auf nicht nachhaltige Biomasse angewie-
sen. Der mangelnde Zugang zu nachhaltiger Energie bedeutet gravierende
Entwicklungshemmnisse für die Schwellen- und Entwicklungsländer.
Internationale Studien haben ein „Status-quo-Szenario“ entwickelt, das auf
dem derzeitigen Energiemix und der Berücksichtigung der derzeitigen Sek-
torpolitiken basiert. Nach diesem Szenario wird der Weltenergieverbrauch in
den nächsten 30 Jahren um zwei Drittel zunehmen und nahezu zwei Drittel
des Wachstums werden auf die Entwicklungsländer entfallen, hauptsächlich
auf Asien. Der Anteil der Entwicklungsländer an der globalen Energienach-
frage wird demnach von 30 Prozent auf 43 Prozent steigen.

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Die Gründe hierfür sind:
– ein nach wie vor überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum (90 Pro-

zent des globalen Bevölkerungswachstums entfallen auf die Länder des
Südens und hier vor allem auf die Städte);

– ein steigender Pro-Kopf-Verbrauch aufgrund wachsender individueller
Motorisierung und verstärkter Nutzung elektrischer Geräte;

– ein zunehmender Urbanisierungsgrad, wobei die Abwanderung in die
Städte zu einer ansteigenden Verslummung führt und das Interesse an der
ländlichen Energieversorgung immer geringer wird;

– eine zunehmende Industrialisierung und der Ausbau der Transport-Infra-
struktur, vor allem in den Schwellenländern.

2. Die falsche energiepolitische Weichenstellung in Entwicklungsländern, her-
vorgerufen durch Importabhängigkeiten, offene oder versteckte Subventio-
nierung fossiler Energien oder der Subventionierung von herkömmlichen
Kraftstoffen im Vergleich zu biogenen Kraftstoffen führt zu falschen Anrei-
zen für die Verbraucher. Jährlich werden weltweit umweltgefährdende Ener-
gietechnologien mit schätzungsweise 250 bis 300 Mrd. Dollar subventio-
niert. Da die Entwicklungsländer trotz erheblich niedrigerer durchschnitt-
licher Pro-Kopf-Einkommen (Brutto-Sozialprodukt per capita) auf den
Weltmärkten die gleichen Preise für die fossilen Energieimporte zahlen müs-
sen wie die Industrieländer, absorbieren diese nahezu vollständig ihre Devi-
seneinnahmen und werden zur – nur durch erneuerbare Energien überwind-
baren – Barriere ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.

3. Bei Zugrundelegung dieses „Status-quo-Szenario“ ergibt sich, dass zwar die
globalen fossilen Energieressourcen schon in absehbarer Zeit nicht mehr aus-
reichen werden, um den wachsenden Energiebedarf zu decken, dass aber der
dennoch wachsende Ausstoß von klimaverändernden Spurengasen vorüber-
gehend drastisch ansteigen.
Auch die Prognosen für die Deckung des Energiebedarfs der Armen in den
Entwicklungsländern bis 2030 sind wenig optimistisch: Bis zum Jahr 2030
wird sich zwar die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Elektrizität weltweit
um 200 Millionen reduzieren, aber ohne signifikante neue Initiativen wer-
den bis dahin immer noch 1,4 Milliarden Menschen ohne Zugang zu Elektri-
zität sein. Auch die Zahl der Menschen, die für ihre primären Energiebedürf-
nisse auf die Nutzung traditioneller Biomasse angewiesen sind, wird weiter
steigen (im Jahr 2030 auf ca. 2,6 Milliarden Menschen).

4. Im Jahr 2000 machten die erneuerbaren Energien 13,8 Prozent des globalen
Primärenergieangebots aus. Hiervon entfielen auf die Bioenergie-Nutzung
80 Prozent und auf die Wasserkraft 16,5 Prozent. Die restlichen 3,5 Prozent
teilten sich Geothermie, Windkraft, Solarenergie und Gezeitenenergie.
Der Anteil der erneuerbaren Energien zur Abdeckung des Energiebedarfs in
Ländern des Südens ist stark abhängig von der traditionellen Biomassenut-
zung (Holz, Ernteabfälle, Dung) und vom jeweiligen Wasserkraftpotential.
Während Biomasse im Jahre 2000 nur ca. 11 Prozent des weltweiten Primär-
energieverbrauchs ausmachte, lag der Anteil in Afrika südlich der Sahara bei
ca. 47 Prozent, in einigen afrikanischen Staaten liegt er bei über 80 Prozent.
Entwicklungsländer decken ihren Bedarf an Haushaltsenergie heute zu
72 Prozent mit erneuerbaren Energien (v. a. Biomasse und Wasserkraft).
Die Bezeichnung „erneuerbar“ trifft allerdings für die traditionelle Bio-
massenutzung nur begrenzt zu, da sie oft nicht nachhaltig ist und zu Verwüs-
tung, Versteppung oder Bodenerosion führt, die eine Regeneration der Bio-
masse nicht mehr ermöglicht.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3212

Die Folgen dieser Entwicklung werden zu weit reichenden negativen Aus-
wirkungen für das Weltklima führen, unkalkulierbare menschliche und wirt-
schaftliche Schäden, wie beispielsweise eine erhöhte Gefahr von Ernteaus-
fällen, aber auch starke gesundheitliche Risiken wären damit zu erwarten.

5. Um das langfristige Ziel der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen,
die ökologische Nachhaltigkeit weltweit zu sichern, in Zukunft auch zu er-
reichen, ist eine forcierte und weit gehende Politik der Energiewende mit
den folgenden vier Eckpfeilern notwendig:
– eine starke Minderung der Nutzung von fossilen Energieträgern,
– das Auslaufen nuklearer Energieerzeugung,
– ein maßgeblicher Ausbau erneuerbarer Energien und
– eine Steigerung der Energieeffizienz.
Die Johannesburg-Deklaration von 2002 hat daher den besonderen Stellen-
wert von erneuerbaren Energien für eine nachhaltige Entwicklung hervorge-
hoben und die internationale Staatengemeinschaft zu verstärkten Initiativen
aufgefordert.
Denn die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien in Form der Solarstrah-
lung, der Biomasse, der Wind- und Wasserkraft sowie der Gezeiten-, Wellen-
und geothermischen Energie stellen ein unerschöpfliches Energiepotential
dar, mit dem alle Energiebedürfnisse der Menschheit befriedigt werden
könnten.

6. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltverände-
rungen (WBGU) hat im November 2003 ein Sondergutachten zur Vertrags-
staatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Mailand „Über Kyoto
hinaus denken: Klimaschutzstrategien für das 21. Jahrhundert“ veröffent-
licht. In dem Gutachten wird betont, dass gefährliche Klimaänderungen nur
noch vermeidbar sind, wenn die derzeit international vereinbarten Klima-
schutzziele deutlich höher als bisher gesetzt werden. Insbesondere muss der
vom Menschen verursachte Ausstoß von Kohlendioxid bis 2050 global um
etwa 45 bis 60 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Diese Feststellung
wird durch das Intergouvernmental Panel on Climate Change (IPCC) bestä-
tigt.
Dies bedeutet, dass die Industrieländer ihren Ausstoß von Treibhausgasen
bis 2020 um mindestens 20 Prozent verringern müssen. Bis 2012 haben sie
sich – mit Ausnahme der USA und Russlands – dazu verpflichtet, die Emis-
sionen bezogen auf 1990 um 5 Prozent zu reduzieren.
Der zur Vermeidung gefährlicher Klimaänderungen verbleibende Spielraum
hat sich in den vergangenen Jahren weiter verringert. Der WBGU weist da-
rauf hin, dass nur noch eine globale Erwärmung um weitere 1,4 °C tolerier-
bar ist. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die globale Mitteltempera-
tur bereits um 0,6 °C erhöht.
Ab einer Erwärmung um mehr als 2 °C (und einer Änderungsrate von mehr
als 0,2 °C pro Jahrzehnt) werden gefährliche Klimaänderungen sehr wahr-
scheinlich. Ohne eine konsequente Klimaschutzpolitik wird diese Grenze im
21. Jahrhundert überschritten. Zu den Folgen gefährlicher Klimaänderungen
zählt der WBGU beispielsweise zunehmende Gesundheitsgefährdungen
durch Ausbreitung von Malaria, eine erhöhte Gefahr von Ernteausfällen in
der Landwirtschaft, die Verknappung von Süßwasser durch Häufung von
Dürren oder den Beginn einer Kaltphase im atlantisch-europäischen Raum
durch den Ausfall des Golfstroms.

Drucksache 15/3212 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deshalb werden erneuerbare Energien eine entscheidende Rolle bei der
Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Reduzierung der Treibhausgas-
emissionen spielen.

7. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Zukunft der
Energieversorgung hält es für möglich, dass erneuerbare Energien bis 2020
einen Anteil von 20 Prozent an der Primärenergieversorgung und von über
50 Prozent bis 2050 erreichen, wenn seitens der Regierungen ein aktiver
Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien durch Markteinführungs-
strategien gefördert wird und der Energieverbrauch aufgrund von erhöhter
Energieeffizienz insgesamt drastisch sinkt.
Aber nicht allein Klimaschutzgründe, bei denen die Hauptverantwortung bei
den Industrieländern liegt, sprechen für die umfassende Mobilisierung er-
neuerbarer Energien besonders in Entwicklungsländern: Eine nachfrage-
gerechte, effiziente und kostengünstige Energieversorgung durch erneuer-
bare Energien trägt entscheidend zur Armutsbekämpfung bei. Denn die
unzureichende Versorgung der Armen mit Energie und ihr mangelnder Zu-
gang zu fruchtbaren Böden haben zu verstärkter Abholzung von Wäldern
und damit zum Verlust natürlicher Ressourcen wie Holz und biologischer
Vielfalt geführt. Verminderte Bodenqualität, sinkende landwirtschaftliche
Erträge, ein Absinken des Grundwasserspiegels sind häufige Folgen, die
wiederum vor allem die Armen treffen. Der Wechsel zu heimischen erneuer-
baren Energien befreit die Entwicklungsländer von ihrer Energieimportlast
und erspart ihnen kostspielige Infrastrukturkosten für Energienetze.
Die Einführung von erneuerbaren Energien in Entwicklungsländern ist auch
aus ökonomischen Gründen perspektivisch zwingend, weil sie im Zuge wei-
terer technischer Entwicklung und des Übergangs zur Massenfertigung der
Anwendungstechniken laufend kostengünstiger werden, während bei kon-
ventionellen Energien die Kosten im Zuge ihrer Erschöpfung und wegen der
Umweltlasten steigen werden.
Erneuerbare Energien bieten also vielfache Vorteile für die künftige ökono-
mische, ökologische und soziale Entwicklung: die Vermeidung von Klima-,
Umwelt- und Gesundheitsschäden, die Überwindung von Energieabhängig-
keiten und die positiven Effekte für die Zahlungsbilanz der Volkswirtschaf-
ten, die Mobilisierung dauerhafter heimischer Arbeitsplätze besonders im
Bereich des Handwerks und der Land- und Forstwirtschaft, und die Er-
öffnung neuer industrieller Möglichkeiten, der viele Wirtschaftssektoren
erfasst, in der Kraftwerks- und Motorentechnik, in der elektrotechnischen
Industrie, in der Bau- und Verkehrstechnik.
Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Energiesektors in Ent-
wicklungsländern ist auch die Frage der Energieeffizienz von großer Bedeu-
tung. Zu den zentralen Effizienzthemen im Rahmen der Entwicklungs-
zusammenarbeit gehören neben der Kraftwerksmodernisierung und der
Minimierung von Übertragungs- und Verteilungsverlusten bei elektrischer
Energie in besonderem Maße Maßnahmen beim Bauen, bei stromversorgen-
den Geräten, im Verkehrsmanagement und bei der Industrie sowie die effi-
zientere Nutzung der traditionellen Biomasse (Herde, Öfen), da Biomasse
auch in Zukunft in vielen Entwicklungsländern eine dominierende Rolle
spielen wird.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3212

8. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt in den Partnerländern
folgende energiepolitischen Ziele:
l Deckung des Energiegrundbedarfs zur Verbesserung der Lebensbedin-

gungen,
l Sicherstellung einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen

Wirtschaftsentwicklung als wesentlicher Beitrag zur Armutsbekämpfung,
l Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit im Energiesektor,
l Abbau der Abhängigkeit von importierten Energieträgern und
l Unterstützung bei der Umsetzung der Klimarahmenkonvention.
Die wesentlichen Ansatzpunkte der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit zur Umsetzung ihrer energiepolitischen Ziele bilden dabei:
l Politikberatung zur nachhaltigen Ausgestaltung des Energiesektors,
l Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Netzbetrieb als Beitrag

zum Klimaschutz,
l Verbesserung der ländlichen Energieversorgung durch den dezentralen,

netzungebundenen Einsatz erneuerbarer Energien,
l Steigerung der Energieeffizienz und von Energieeinsparung zur Förde-

rung der Wettbewerbsfähigkeit sowie als Beitrag zu Umwelt- und Klima-
schutz und

l Verbesserung konventioneller Kraftwerkstechnologien und Beratung von
Energieversorgungsunternehmen als Beitrag zu Umwelt- und Klima-
schutz.

Der Schlüssel einer nachhaltigen Energieversorgung in den Entwicklungs-
ländern liegt in der Unterstützung durch die Industrieländer. Durch die mas-
sive Förderung und Verbreitung erneuerbarer Energien und gleichzeitiger
Fortschritte bei der Energieeinsparung und Energieeffizienz kann es gelin-
gen, die steigende Energienachfrage in einer Welt mit wachsender Bevölke-
rung, bedrohlicher Armutsentwicklung und schrumpfenden fossilen Ener-
gievorräten zu befriedigen und gleichzeitig die Risiken für das globale
Klima abzumildern.
Die Entwicklung und Unterstützung erneuerbarer Energien muss immer
auch mit der Förderung der Energieeffizienz einhergehen. Die kontinuier-
liche Verbreitung von erneuerbaren Energietechnologien wird einen starken
und festen politischen Rahmen mit langfristigen Festlegungen erfordern und
muss eine klare Vision zu der Rolle erneuerbarer Energien in Energiesyste-
men auf der Grundlage lokaler, nationaler sowie regionaler Ressourcen und
Umstände bieten.
Gerade im Energiesektor bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Bünde-
lung privatwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Zielsetzungen in
Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP).
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Lösung von Umwelt-
und Energieproblemen sind die gemeinsamen internationalen Bemühungen,
die in den Konferenzen in Kyoto und Johannesburg deutlich wurden und in
der Fachkonferenz im Juni 2004 in Bonn verstärkt werden sollen. Die Be-
deutung der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien vom 1. bis
4. Juni 2004 und des Internationalen Parlamentarier-Forums am 2. Juni 2004
liegt nicht allein in ihrer Wertigkeit als Umweltkonferenz, sie ist auch eine
Entwicklungskonferenz. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist für
viele Entwicklungsländer attraktiv, weil sie dezentral verfügbar ist und nicht
ausschließlich auf einer netzgebundenen Versorgung basiert.

Drucksache 15/3212 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
l dass durch den „Bonner Beschluss“ zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls im

Juli 2001 drei neue Fonds für Aufgaben des Klimaschutzes unter der Globa-
len Umwelt-Faszilität (GEF) geschaffen wurden:
– der Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCF),
– der Anpassungsfonds des Kyoto-Protokolls (KPAF) und
– der Sonderfonds Klimawandel (SCCF);

l dass die Europäische Kommission im März 2003 einen Aktionsplan Klima-
schutz vorgelegt hat und sich die europäische Vorbereitungskonferenz im
Januar 2004 darauf verständigt hat, von den EU-Regierungen ein neues Ziel
für den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa zu verlangen: Bis 2020 soll
in der EU der gesamte Energiebedarf zu 20 Prozent aus Wind-, Wasser-, Bi-
omasse- und Solarenergie gedeckt werden;

l dass die Bundesregierung im Jahr 2002 beim Weltgipfel für nachhaltige
Entwicklung unter dem Titel „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ an-
gekündigt hat, eine breitere Energieversorgung mit einer verstärkten Rolle
erneuerbarer Energien, Energieeinsparungen und einer Erhöhung der Ener-
gieeffizienz zu fördern und dafür über fünf Jahre insgesamt 1 Mrd. Euro zur
Verfügung zu stellen;

l dass die Bundesregierung mit ihrer „Initiative Zukunftssicherung durch
Klimaschutz“ die Ausgaben für Tropenwaldschutz in Entwicklungsländern
auf hohem Niveau stabilisieren bzw. erhöhen will und dafür derzeit jährlich
125 Mio. Euro bereitstellt;

l dass die Bundesregierung die Partnerländer bei der Energieerzeugung und
-versorgung in netzfernen, armen ländlichen Gebieten auf der Basis erneuer-
barer Energien (z. B. Biomasse, Solarkraft und Windenergie) sowie bei der
Verbesserung des Zugangs für Arme zu effizienter netzbasierter elektrischer
Energie durch Programme und Projekte unterstützt;

l dass die Bundesregierung die Erarbeitung von Anpassungsstrategien an den
Klimawandel für arme Bevölkerungsgruppen als Beitrag zur Ernährungs-
sicherung und Katastrophenvorbeugung fördert;

l dass die Bundesregierung den Clean Development Mecanism (CDM) des
Kyoto-Protokolls der Klimarahmenkonvention als neues Instrument nutzen
will. Dabei soll der CDM so ausgestaltet werden, dass erneuerbaren Ener-
gien und rationeller Energieverwendung ein klarer Vorrang eingeräumt wer-
den, so dass ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern
geleistet werden kann;

l dass die Bundesregierung die Partnerländer bei der Identifizierung und Vor-
bereitung von konkreten CDM-Projekten unterstützt;

l dass die KfW – auf Initiative der Bundesregierung – im Begriff ist, einen
CDM-Fonds zu etablieren, der die Partnerländer bei der Umsetzung von
CDM-Projekten unterstützen soll;

l dass die Bundesregierung weiterhin die Einführung erneuerbarer Energien
in Entwicklungsländern mit dem Instrument Public Private Partnership
(PPP) auf hohem Niveau unterstützt, weil Deutschland im Bereich nachhal-
tiger Umwelttechnologien im internationalen Vergleich besondere kompara-
tive Vorteile hat;

l dass die Bundesregierung auf der Basis gezielter Nachfrage aus den Partner-
ländern Aus- und Fortbildung für Fach- und Führungskräfte in technischen
und organisatorischen Bereichen (z. B. die Ausbildung von Projektmana-
gern für Windenergienutzung und solare Energie) finanziert;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3212

l dass die Bundesregierung Gastgeber der Internationalen Konferenz für er-
neuerbare Energien „Renewables 2004“ vom 1. bis 4. Juni 2004 und der
Deutsche Bundestag Gastgeber des Internationalen Parlamentarier-Forums
am 2. Juni 2004 in Bonn sein wird. Diese Konferenz geht auf die Initiative
und die Einladung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beim Weltgipfel
für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg zurück;

l dass diese Konferenzen dazu beitragen werden, ein breites Bündnis von
Regierungen und anderen Akteuren zum Ausbau der erneuerbaren Energien
zu schaffen, das durch gemeinsame und individuelle Maßnahmen auch neue
Impulse für die Verhandlungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls ermög-
lichen kann;

l dass für die Wirtschaft im Rahmen dieser Internationalen Konferenz die
Gelegenheit gegeben wird, die technischen, innovativen Potentiale und die
Leistungsfähigkeit herauszustellen;

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l verstärkte Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass den erneuerbaren Ener-

gieträgern und den Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der
nationalen, regionalen und internationalen Politik mehr Raum gegeben wird;

l sich bei der Förderung von erneuerbaren Energien im Rahmen der tech-
nischen Zusammenarbeit und des Politikdialogs vorrangig auf die Beein-
flussung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf der
Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien zu konzentrieren. Besonders der
Abbau von Markteintrittsbarrieren und der Ausbau von Regelungen zur
Markteintrittserleichterung sind notwendig;

l im Bereich der bilateralen Zusammenarbeit der Förderung von erneuerbaren
Energien im Rahmen des Aktionsprogramms 2015 zur Armutsbekämpfung
weiterhin einen zentralen Stellenwert beizumessen und die Energieprojekte
auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz/-sparen zu konzentrieren;

l das angekündigte Sonderprogramm „Nachhaltige Energie für Entwicklung“
mit konkreten Richtlinien und Strategien auszuarbeiten, um die strategische
Verwendung für die verschiedenen Bereiche transparenter zu machen und
die vielfältigen Synergien zu nutzen;

l darauf hinzuwirken, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in Ent-
wicklungsländern und die Exportinitiative erneuerbarer Energien größtmög-
liche Synergien entfalten können;

l sich auf internationaler Ebene gegenüber der Weltbank, den Entwicklungs-
banken und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass die Pro-
Poor-Ausrichtung von Energieerzeugungssystemen intensiviert wird, z. B.
durch die Einbeziehung der ländlichen Bevölkerungsgruppen als Nutznießer
von vor Ort erzeugtem Strom;

l sich auf internationaler Ebene gegenüber der Weltbank und den Entwick-
lungsbanken dafür einzusetzen, dass diese sich als Förderbanken für erneu-
erbare Energien und nachhaltige Energienutzung verstehen und ihr Energie-
Portfolio für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausweiten. Der
Anteil der erneuerbaren Energien sollte mit substanziellen jährlichen Steige-
rungsraten stark ausgeweitet werden. In der Weltbank soll dazu eine spe-
zielle Organisationseinheit „Unit for Renewable Energies and Energy Effi-
ciency“ aufgebaut werden. Besonders die Entwicklungsbanken haben in
ihrer Förderpraxis auf der operativen Ebene die Förderung einer Energie-
wende noch nicht vollzogen, weil bisher nach dem Least-Cost-Prinzip vor-
wiegend fossile Energieträger finanziert werden. Die Bundesregierung sollte
daher in den Entwicklungsbanken darauf hinwirken, dass neue Förderkon-
zeptionen für den Energiesektor unter Berücksichtigung der Schattenpreise

Drucksache 15/3212 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
für die Klimagasemissionen in den Projektbewertungen entwickelt werden
mit dem Ziel, die stärkere Mitwirkung der Gemeinschaft und der
Öffentlichkeit an der Entwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energien
zu fördern, um die Armut zu verringern, dass Empowerment spezifisch auch
von Frauen zu stärken, Einkommen zu generieren und Unternehmen zu
fördern. Dabei sollten gezielt Mikrokreditprogramme integriert werden;

l im IWF und in der Weltbank darauf hinzuarbeiten, dass zukünftig die nach-
haltige Energieversorgung in die nationalen Armutsbekämpfungsstrategien
(PRS) der Entwicklungsländer integriert werden, um sicherzustellen, dass
das Thema Energie in der Entwicklungszusammenarbeit einen höheren
Stellenwert erhält;

l die bereits ergriffene Initiative für eine International Renewable Energy
Agency (IRENA), welche in weltweitem Maßstab die aktive Nutzung
erneuerbarer Energien unterstützen und vorantreiben soll, intensiv auf inter-
nationaler Ebene weiter zu betreiben, um die volle Konzentration der inter-
nationalen Förderung erneuerbarer Energien durch eine eigene Regierungs-
organisation zu ermöglichen;

l auf internationaler Ebene und bei Regierungsverhandlungen mit den Part-
nerländern darauf hinzuwirken, dass effektiv und effizient arbeitende Insti-
tutionen im Energiebereich auf regionaler und nationaler Ebene in den Part-
nerländern sich noch stärker vernetzen;

l sich auf der internationalen Konferenz über erneuerbare Energien vom 1. bis
4. Juni 2004 in Bonn dafür einzusetzen, dass ein Folgeprozess vereinbart
wird, der auch den Rahmen für mögliche Folgekonferenzen bildet. Dadurch
sollen ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Regierungen
über die Förderung erneuerbarer Energien verstärkt, uni- und multilaterale
Anstrengungen motiviert sowie die internationale Kooperation besonders
für den internationalen Technologietransfer zu erneuerbaren Energien und
zur Energieeffizienzförderung intensiviert werden;

l die Initiative des Parlamentarierforums während der Internationalen Konfe-
renz vom 1. bis 4. Juni 2004 in Bonn zu unterstützen, um somit den Dialog
und die Zusammenarbeit der Parlamente bezüglich erneuerbarer Energien
auch auf internationale Ebene zu fördern;

l sich aus Gründen der Erleichterung des Technologietransfers und der
raschen Steigerung der Produktivität der erneuerbaren Energie- und der
Effizienztechnologien für Initiativen zur Entwicklung globaler industrieller
Normen und Standards einzusetzen. Dies würde es auch den Entwicklungs-
ländern erleichtern, eigene industrielle Anstrengungen zu entfalten, um die
neuen Energietechniken im eigenen Land zu produzieren und somit neben
dem Nord/Süd-Handel auch einen Süd/Nord- oder einen Süd/Süd-Handel zu
initiieren;

l die FAO darin zu unterstützen, schwerpunktmäßig Projekte zum Anbau
nachwachsender Rohstoffe in Verbindung mit Bodenschutz und Verbesse-
rung der Nahrungsmittelproduktion auszubauen;

l den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit regelmäßig in geeigneter
Form über den Fortschritt bei der Umsetzung des Programms „Nachhaltige
Energie für Entwicklung“ zu unterrichten.

Berlin, den 26. Mai 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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