BT-Drucksache 15/3017

Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern

Vom 28. April 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3017
15. Wahlperiode 28. 04. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk
Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit Klimaschutzprojekten
in Entwicklungsländern

Nachdem die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich Anfang April
2004 auf den Entwurf der „Verbindungsrichtlinie“ geeinigt haben (Proposal for
a Directive of the European Parliament and of the Council amending the Direc-
tive establishing a scheme for greenhouse gas emission allowance trading
within the Community, in respect of the Kyoto Protocol’s project mechanisms
vom 6. April 2004), steht auf europäischer Ebene eine Regelung unmittelbar
bevor, wonach Gutschriften aus so genannten CDM-Projekten in den EU-wei-
ten Emissionshandel eingebracht werden können (CDM, Clean Development
Mechanism). Der CDM ist seit Jahren ein etabliertes Instrument der internatio-
nalen Klimapolitik und bezieht sich auf die Anrechnung von Emissionsminde-
rungserfolgen, die aufgrund von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern
realisiert werden. Dem Richtlinienentwurf folgend sollen die EU-Mitgliedstaa-
ten über die Menge der Emissionsrechte aus CDM-Projekten selbst entschei-
den, wobei jedes Land mindestens die Hälfte seiner Emissionsrechte im Inland
generieren muss. Ausgenommen von diesen Projekten im Rahmen des CDM
oder der „Joint Implementation (JI)“ sind Investitionsprojekte im Zusammen-
hang mit einer Nutzung der Kernenergie sowie bis 2008 Aufforstungsprojekte.
Die Emissionsminderungen im Rahmen von CDM und JI müssen von unabhän-
gigen Gutachtern zertifiziert werden. Der Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat vor diesem Hintergrund aus-
geführt, dass Klimaschutzprojekte in den Ländern des Südens jetzt auf
Finanzierungsbeiträge aus der europäischen Privatwirtschaft setzen könnten
(vgl. Pressemitteilung des BMU Nr. 97/04 vom 9. April 2004).
Anders als Deutschland nutzen viele Unterzeichnerstaaten des Kyotoprotokolls
innerhalb und außerhalb der Europäischen Union die genannten Instrumente
schon seit langem zu einer effektiven und kostengünstigen Erfüllung ihrer Ver-
pflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen (siehe Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Nutzung der flexiblen

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Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der
Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 15/1479 v. 14. August 2003). Seit
Jahren fordert die FDP eine verstärkte Nutzung dieser Instrumente auch im
Rahmen der deutschen Klimapolitik und hat die Bundesregierung mehrfach da-
zu aufgefordert, deren Einsatz vorzubereiten und die damit verbundenen Mög-
lichkeiten zur Kostensenkung zu nutzen (vgl. Anträge der Fraktion der FDP
„Kyotomechanismen für die internationale Klimapolitik Deutschlands nutzen“
(Bundestagsdrucksache 14/7073 v. 10. Oktober 2001) und „Vereinbarkeit der
Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge mit den fle-
xiblen Instrumenten des Kyoto-Protokolls sicherstellen“ (Bundestagsdruck-
sache 14/8495 v. 13. März 2002)). Alle genannten Anträge wurden mit der
Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gedenkt die Bundesregierung, die im Rahmen der vorgesehenen Richtlinie

zu erwartenden Spielräume zu nutzen, um Verpflichtungen Deutschlands zur
Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch durch CDM- und JI-Investi-
tionsprojekte zu erfüllen?

2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wenn ja, bis wann und in Form welcher Maßnahmen soll dies geschehen,

und was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren konkret unter-
nommen, um derartige Aktivitäten vorzubereiten?

4. Hat die Bundesregierung die Absicht, den durch die Richtlinie zu erwarten-
den quantitativen Spielraum bei der Nutzung der genannten Instrumente
auszuschöpfen?

5. Wenn nein, weshalb nicht?
6. Wenn ja, in welchem relativen und absoluten Umfang gedenkt die Bundes-

regierung dies zu tun?
7. Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der eingangs zitierten Klei-

nen Anfrage der Fraktion der FDP vom August vergangenen Jahres geeig-
nete Rahmenabkommen mit Partnerländern für CDM-Projekte abgeschlos-
sen oder vorbereitet?

8. Wenn nein, weshalb nicht?
9. Wenn ja, mit welchen Partnerländern wurden derartige Rahmenabkommen

vorbereitet bzw. abgeschlossen und welche konkreten Ergebnisse wurden
dabei erzielt?

Berlin, den 27. April 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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