BT-Drucksache 15/2880

Vorbehandlungskapazitäten für Abfälle ab Juni 2005

Vom 31. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2880
15. Wahlperiode 31. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jürgen Türk,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbehandlungskapazitäten für Abfälle ab Juni 2005

Ab Juni 2005 dürfen nach der Verordnung über die umweltverträgliche Ablage-
rung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) in Ver-
bindung mit der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz
(TA Siedlungsabfall – TASi) keine unvorbehandelten Abfälle mehr auf Depo-
nien abgelagert werden. Eine Studie der Prognos AG und darauf aufbauend
eine Studie der Deutsche Projekt Union GmbH (DPU) kommen zu dem Ergeb-
nis, dass bis zum 31. Mai 2005 ausreichende Vorbehandlungskapazitäten nicht
zur Verfügung stehen werden. Auch die Umweltministerkonferenz (UMK) hat
sich wiederholt mit diesem Problem beschäftigt. In einem Bericht der Länder-
arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur 60. UMK, die am 15. und 16. Mai
2003 in Hamburg stattgefunden hat, hieß es, dass nicht von einer Entsorgungs-
sicherheit ausgegangen werden könne. Im Bericht der LAGA zur 61. UMK, die
am 19. und 20. November 2003 ebenfalls in Hamburg stattgefunden hat, wird
nach wie vor davon gesprochen, dass insbesondere bei den Angaben zu Ent-
sorgungskapazitäten noch erhebliche Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf
das Jahr 2005 bestehen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die genannten Untersuchungen bekannt, und

wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse jeweils?
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abfallmengen, die

einer Vorbehandlung zugeführt werden müssen, und welche Entwicklung er-
wartet die Bundesregierung in den nächsten Jahren (Restabfälle aus privaten
Haushalten und Kleingewerbe sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur
Beseitigung)?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Meinungen, dass zum 1. Juni 2005
keine ausreichenden Vorbehandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle und/
oder für gewerbliche Abfälle zur Verfügung stehen werden?

Drucksache 15/2880 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Kapazität der
Abfallbehandlungsanlagen, aufgeschlüsselt nach Abfallbehandlungstech-
niken (vor allem Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung
und zur Verbrennung bzw. Mitverbrennung von Abfall) jeweils in den Bun-
desländern und in Deutschland insgesamt?

5. Wie viele Abfallbehandlungsanlagen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit im Bau, oder werden aktuell in ihrer Kapazität
erweitert, so dass sie ihren Betrieb absehbar rechtzeitig zum 1. Juni 2005
aufnehmen können?

6. Mit welchen Vorbehandlungskapazitäten rechnet die Bundesregierung ab
Mitte 2005 und in den Folgejahren, aufgeschlüsselt nach Bundesländern
und Abfallbehandlungstechniken, sowie bundesweit?

7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bislang noch nicht
alle Deponien „TASi-gerecht“ sind, obwohl die TASi bereits 1993 erlassen
wurde, und wenn ja, welches sind nach Auffassung der Bundesregierung
die Gründe hierfür?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ablagerung unvorbe-
handelter Siedlungsabfälle auf Deponien bis spätestens am 31. Mai 2005
definitiv zu beenden ist?

9. Kann die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand ausschließen, dass es
zum 1. Juni 2005 nicht genügend Vorbehandlungskapazitäten geben wird?

10. Wenn nein, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung dieses Problem
gegebenenfalls gelöst werden?

11. Sollten ab Juni 2005 ausreichende Kapazitäten zur Vorbehandlung von Ab-
fällen nicht zur Verfügung stehen, wie bewertet die Bundesregierung die
Forderung aus der DPU-Studie, dass in Einzelfällen weiter eine befristete
Ablagerung – ggf. in Verbindung mit einer Deponieabgabe – zugelassen
werde sollte?

12. Wie haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund rechtlicher Vorgaben
die Abfallgebühren entwickelt, und hat die Bundesregierung Kenntnis, auf
welche Entscheidung dies zurückzuführen ist?

Berlin, den 30. März 2004
Birgit Homburger
Angelika Brunkhorst
Michael Kauch
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Eberhard Otto (Godern)
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Jürgen Türk
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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