BT-Drucksache 15/2859

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -15/2327, 15/2539, 15/2593, 15/2845- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich

Vom 31. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2859
15. Wahlperiode 31. 03. 2004

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 15/2327, 15/2539, 15/2593, 15/2845 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien
im Strombereich

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Nutzung erneuerbarer Energien muss weiter vorangetrieben werden, weil
es sich um Zukunftstechnologien für den Klimaschutz und für eine nachhaltige
Energieversorgung handelt. Das EEG ist dazu jedoch der falsche Weg. Die ga-
rantierten Fördersätze bedeuten eine auf Dauer angelegte Marktintervention mit
direktem Eingriff in die Preisbildungs- und Versorgungsmechanismen des wett-
bewerblichen Elektrizitätsmarkts. Zudem werden einzelne Energieträger selek-
tiv begünstigt. Nur unzureichend werden wettbewerbliche Anreize für die Be-
treiber gesetzt, die Wirtschaftlichkeit ihrer regenerativen Energieanlagen
laufend zu verbessern. Das EEG verursacht übermäßige Kostenbelastungen,
die der Korrektur bedürfen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf überhöhte
Einspeisevergütungen für Windkraftanlagen an vergleichsweise ungünstigen
Standorten. Anpassungen der rechtlichen Vorgaben im Detail vermögen dem
nicht abzuhelfen. Das EEG ist deshalb keine geeignete Grundlage für eine lang-
fristig tragfähige Energie-, Klima- und Umweltpolitik und ist abzulehnen. Mit
ihrem Antrag „Marktwirtschaftliche Förderung des Einsatzes Erneuerbarer
Energieträger“ (Bundestagsdrucksache 14/5328 vom 14. Februar 2001) hat die
FDP-Bundestagsfraktion ein eigenes, marktwirtschaftliches Modell zur Förde-
rung erneuerbarer Energien vorgelegt.
Ziel ist ein ausgewogener Energiemix, der Versorgungssicherheit und Kosten-
minimierung gewährleistet und zugleich einseitige regionale Abhängigkeiten
bei der Energieversorgung vermeidet. Es gilt, die Gleichrangigkeit zwischen
den energiepolitischen Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie

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Umwelt- und Sozialverträglichkeit wiederherzustellen. Dabei ist die Förderung
erneuerbarer Energien auch klimapolitischen Anforderungen verpflichtet.
Energie- und Klimapolitik müssen deshalb konsistent und sachgerecht ver-
knüpft werden. Alle Beteiligten und Betroffenen brauchen klare und verläss-
liche Aussagen der Politik mit verbindlichen Zielvorgaben im Rahmen eines
energiepolitischen Gesamtkonzepts. Es geht darum, einen unter ökologischen,
ökonomischen und sozialen Kriterien optimalen Energiemix zu den geringst-
möglichen Kosten bereitzustellen.
Auch die erneuerbaren Energien müssen hierzu einen Beitrag leisten. Die er-
neuerbaren Energien werden sich als langfristig ernstzunehmender Bestandteil
der Energieversorgung nur unter der Voraussetzung behaupten, dass sie im
Markt selbständig bestehen können. Die entschlossene Nutzung moderner En-
ergiespeichertechnik bietet hierfür eine gute Grundlage. Hierdurch wird zum
einen jenen erneuerbaren Energien, die nicht von vornherein grundlastfähig
sind, die Perspektive zur Grundlastfähigkeit eröffnet. Zum anderen werden
massive und zusätzliche Investitionen in eine Erweiterung der Netzkapazitäten
und der Regelenergiereserve erübrigt, was die Kosten einer Nutzung erneuer-
barer Energien senkt.
Erhebliche Potentiale zur Kostensenkung erschließt die internationale Per-
spektive. Gerade in den Entwicklungsländern kann durch eine forcierte Nut-
zung erneuerbarer Energien viel für eine wirksame Entlastung der Erdatmo-
sphäre erreicht und zugleich können die Kosten des weltweiten Klimaschut-
zes erheblich gesenkt werden. Die damit verbundenen Potentiale können für
die erneuerbaren Energien durch eine Nutzung der flexiblen Kyoto-Mechanis-
men internationaler Klimapolitik erschlossen werden. Konkret müssen klima-
relevante Investitionsprojekte aus allen Bereichen der Nutzung regenerativer
Energien – auch im Rahmen der technischen Entwicklungszusammenarbeit –
forciert und mit den Kyoto-Mechanismen explizit verknüpft werden. Große
Chancen bestehen beispielsweise für die Photovoltaik in sonnenreichen Re-
gionen der Erde ohne ausgebaute Netzinfrastruktur. Dabei ist sicherzustellen,
dass die auf solcher Grundlage erreichten Emissionsminderungserfolge auf
die internationalen Reduktionsverpflichtungen Deutschlands angerechnet wer-
den können. Das Kyotoprotokoll sieht schon seit Jahren dazu geeignete Mög-
lichkeiten vor.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich ein tragfähiges Gesamtkonzept zum weiteren Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien vorzulegen, welches sich inhaltlich an den von der
FDP-Bundestagsfraktion vorgelegten Anträgen „Marktwirtschaftliche Förde-
rung des Einsatzes Erneuerbarer Energieträger“ (Bundestagsdrucksache 14/5328
vom 14. Februar 2001), „Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung
Erneuerbarer Energien“ (Bundestagsdrucksache 15/1813 vom22.Oktober 2003)
sowie „Nationales Energieprogramm vorlegen – Planungssicherheit für Wirt-
schaft und Verbraucher herstellen“ (Bundestagsdrucksache 15/2760 vom
24. März 2004) orientiert und geeignet ist, die Gleichrangigkeit zwischen den
energiepolitischen Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Um-
welt- undSozialverträglichkeitwiederherzustellen, staatlicheRegulierungenund
Subventionen konsequent abzubauen und Markt und Wettbewerb wieder in das
Zentrum energiepolitischen Handelns zu stellen.

Berlin, den 30. März 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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