BT-Drucksache 15/2699

Situation der Lebensmittelkontrollen in Deutschland

Vom 10. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2699
15. Wahlperiode 10. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Situation der Lebensmittelkontrollen in Deutschland

Am Mittwoch, dem 3. März, fand im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft eine Anhörung zur Lebensmittelkontrolle statt. Einge-
laden waren Dr. Christian Grugel, Leiter des Bundesamtes für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit, die Leiter der Lebensmittelkontrolle der
Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und zwei Lebens-
mittelkontrolleure.
In der Ausgabe vom 7. März 2004 berichtet die „Bild am Sonntag“ (BamS) auf
den Seiten 6 und 7 über eine interne Statistik des Bundesministeriums für Ver-
braucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) über die Lebensmit-
telkontrolle in Deutschland, auf Grund derer Staatssekretär Berninger in der
„BamS“ zu dem Schluss kommt „Die Situation ist dramatisch …“
Über das Vorliegen der internen Statistik, ihre Ergebnisse und die Bewertung
durch die Bundesregierung ist der Ausschuss von der Bundesregierung nicht
informiert worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Hans-Henning Vieth, dem

Vorsitzenden des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure: „Die Lebens-
mittelkontrolle ist praktisch zusammengebrochen, die Sicherheit der Ver-
braucher ist nicht mehr gewährleistet.“ (BamS 7. März 2004)?

2. Wenn ja, seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebensmittel-
kontrolle „praktisch zusammengebrochen“ und welche praktische Konse-
quenz zieht die Bundesregierung aus der Feststellung, dass die Sicherheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr gewährleistet ist?

3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Sicherheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder zu gewährleisten, und welche
Finanzmittel wendet die Bundesregierung dafür auf?

Drucksache 15/2699 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Auf Grund welcher Datenerhebungen wurde die dem BMVEL vorliegende
interne Statistik, die im oben genannten Artikel erwähnt wird, erstellt, aus
welchem Jahr stammt sie, welche Daten wurden erhoben, wer hat die Daten
erhoben und wo ist die Statistik veröffentlicht?

5. Gegen welche Vorschriften haben die kontrollierten Betriebe nach Kenntnis
der Bundesregierung verstoßen und in welcher Weise wurde dadurch die Si-
cherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet?

6. Teilt die Bundesregierung die von den Lebensmittelkontrolleuren in der
Ausschusssitzung geäußerte Einschätzung, dass die Länge der Kontrollinter-
valle von den vor Ort tätigen Lebensmittelkontrolleuren bestimmt werden
solle, und wenn nein, warum nicht?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verpflichtung zur jährlichen Kontrol-
le jedes Betriebes gesetzlich festzuschreiben?

8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Qualität von Lebens-
mitteln und damit auch ihre mikrobielle Beschaffenheit und die Hygiene in
den Betrieben insbesondere in der Verantwortung der Produzenten, der Ver-
arbeiter und Anbieter von Lebensmitteln steht, und wie bewertet die Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang die Daten der Lebensmittelüberwa-
chung in Baden-Württemberg, nach denen weniger als ein Prozent der im
Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung beanstandeten Proben ge-
sundheitsschädlich waren?

Berlin, den 9. März 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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