BT-Drucksache 15/2639

Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung - Teil 2

Vom 2. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2639
15. Wahlperiode 02. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dietrich Austermann,
Steffen Kampeter, Hartmut Schauerte, Hans-Joachim Fuchtel, Ilse Aigner,
Norbert Barthle, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Jochen Borchert, Klaus Brähmig, Manfred Carstens (Emstek),
Alexander Dobrindt, Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner,
Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Susanne
Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Norbert
Königshofen, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Michael Luther,
Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim
Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer,
Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Johannes Singhammer, Max Straubinger,
Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung – Teil 2

Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Ver-
gabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ auf Bundes-
tagsdrucksache 15/2458 nur unzureichend beantwortet und damit das Informa-
tionsrecht des Deutschen Bundestages verletzt. Teilweise fehlen Angaben, sind
unvollständig oder scheinen sogar offensichtlich falsch zu sein. Die Hinweise
auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Berater und den
Schutzanspruch aus Artikel 14 Abs. 1 GG, mit denen sich die Bundesregierung
beispielsweise weigert, dem Deutschen Bundestag die Namen der Berater der
Bundesregierung bekannt zu geben, sind nicht haltbar. Dies ist der Fraktion der
CDU/CSU von renommierten Verfassungsrechtlern bestätigt worden.
Es gibt keinen Grund, dem Deutschen Bundestag die Namen der Vertragspart-
ner nicht mitzuteilen. Ein Schutzbedürfnis für die Auftragnehmer der Bundes-
regierung besteht insbesondere dann nicht, wenn es sich – wovon überwiegend
auszugehen ist – um juristische Personen handelt. Der Deutsche Bundestag hat
ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse daran, zu erfahren, wen die Bun-
desregierung vertraglich zu ihrer Beratung verpflichtet und aus Haushaltsmit-
teln bezahlt.
Hinzu kommt, dass nach geltendem Vergaberecht bei Aufträgen über Dienst-
leistungen ab einem Auftragsvolumen von 130 000 Euro Bundesministerien die
Namen der jeweiligen Auftragnehmer öffentlich bekannt geben müssen (nach-
geordnete Behörden ab einem Auftragsvolumen von 200 000 Euro). Die Wei-
gerung der Bundesregierung, die Auftragnehmer dieser Aufträge dem Deut-
schen Bundestag mitzuteilen, verletzt nicht nur die Informationsrechte des

Drucksache 15/2639 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Parlaments, sondern ist auch angesichts einer schon erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung völlig unverständlich.
Die Ablehnung der Bundesregierung, die Namen der von ihr beauftragten
externen Berater mitzuteilen, nährt den Verdacht, dass sich die Bundesregie-
rung in einigen Fällen nicht an das Vergaberecht gehalten hat, ihren Veröffent-
lichungspflichten nicht nachgekommen ist oder eine Verquickung mit einzel-
nen Beraterfirmen besteht.
Außerdem hat die Bundesregierung die in der Kleinen Anfrage gestellten
Fragen bewusst restriktiv ausgelegt. So wurden beispielsweise erteilte Aufträge
für Redemanuskripte nicht als Beraterverträge eingestuft. Die Bundesregierung
nährt damit den Verdacht, relevante Informationen zurückhalten zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer sind die Auftraggeber und Auftragnehmer für die im Fünfjahres-

zeitraum von 1999 bis einschließlich 2003 getätigten Ausgaben für Berater,
Gutachten und Expertenkommissionen in Höhe von 168,8 Mio. Euro?
Was waren die jeweiligen Themen und Fragestellungen und wie hoch war
das jeweilige Auftragsvolumen?

2. Welche Aufträge für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen wurden
von der Bundesregierung von Oktober bis Dezember 1998 vergeben?
Was waren die jeweiligen Themen und Fragestellungen und wie hoch war
das jeweilige Auftragsvolumen?
Wer sind die konkreten Auftraggeber und Auftragnehmer?

3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Ausgaben für Berater, Gutachten und
Expertenkommissionen seit dem Regierungswechsel 1998 (Oktober 1998
bis Dezember 2003)?

4. Welche Aufträge über Vergaben an externe Berater und für Gutachten und
Expertenkommissionen wurden europaweit ausgeschrieben und wann wur-
den sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht?

5. Wer wurde bei der jeweiligen Veröffentlichung als Auftragnehmer genannt?
6. Gibt es Verträge über Beratungsleistungen, die europaweit ausgeschrieben,

aber nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden?
Wenn ja, um welche Aufträge handelt es sich dabei und warum wurde auf
die Veröffentlichung verzichtet?

7. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen der Summe der in
der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
aufgeführten einzelnen Berateraufträge und dem in der Antwort zu Frage 1
genannten Betrag von 168,8 Mio. Euro?
Welche einzelnen Berateraufträge aus der Antwort zu Frage 5 sind in dem
Betrag von 168,8 Mio. Euro nicht enthalten und warum nicht?

8. Welche zehn Beraterfirmen haben – zum einen gegliedert nach der Zahl der
Aufträge, zum anderen nach der Höhe des gesamten Auftragsvolumens –
seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 die Bun-
desregierung am umfangreichsten beraten?
Falls die Auswertung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich er-
scheint, wann ist die Bundesregierung dann in der Lage, dem Deutschen
Bundestag diese Auskunft zu geben?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2639

9. Ist der Bundesregierung bekannt, welches Dokument oder welche Doku-
mente der Zeitung „Der TAGESSPIEGEL“ vorlag, nach dem die Bundes-
regierung seit Oktober 1998 fast 190 Mio. Euro für Beratungsleistungen
ausgegeben hat (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 4. Januar 2004)?
Falls ja, wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zu der entsprechen-
den Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU?

10. Existiert innerhalb der Bundesregierung ein entsprechendes Schriftstück,
das die Kosten für externe Beratung auf die vom „TAGESSPIEGEL“ ge-
nannte Summe von fast 190 Mio. Euro erklärt?

11. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bun-
desunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,
die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Werk-
verträge über Beratungsleistungen abgeschlossen mit einem Auftragsvolu-
men ab 50 000 Euro?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie
hoch war das jeweilige Auftragsvolumen und wer waren die jeweiligen
Auftragnehmer?

12. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bun-
desunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,
die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Auf-
träge zur Erstellung von Redemanuskripten an Externe vergeben?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie
hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auf-
tragnehmer und warum konnte der jeweilige Auftrag nicht von Mitarbei-
tern der jeweiligen Behörden übernommen werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

13. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bun-
desunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,
die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Auf-
träge zur Medienberatung an Externe vergeben?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie
hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auf-
tragnehmer und warum konnte die Medienberatung nicht von Mitarbeitern
der jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

14. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bun-
desunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,
die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Auf-
träge zur Presseauswertung an Externe vergeben?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie
hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auf-
tragnehmer und warum konnte die Aufgabe nicht von Mitarbeitern der
jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

Drucksache 15/2639 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

15. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundes-
unmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die
zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge
zur Vermittlung von öffentlichen Auftritten in Rundfunk und Fernsehen an
Externe vergeben?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie
hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auf-
tragnehmer und warum konnte diese Aufgabe nicht von Mitarbeitern der
jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

16. Welche Beraterverträge hat die Bundesregierung (aufgegliedert nach den
jeweiligen Bundesministerien, Bundeskanzleramt und Presse- und Infor-
mationsamt/BPA) mit dem ehemaligen Regierungssprecher und Staats-
sekretär der Hessischen Landesregierung unter dem damaligen Minister-
präsidenten Hans Eichel, Klaus-Peter Schmidt-Deguelle, seit 1999
geschlossen, was war jeweils Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jewei-
lige Auftragsvolumen und warum konnte die jeweilige Aufgabe nicht von
Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden?

17. Trifft es zu, dass Berater der Bundesregierung gleichzeitig Beraterverträge
mit Medienfirmen haben?
Und wenn ja, welche?

18. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundes-
unmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die
zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge
zur Kontaktvermittlung oder -aufnahme mit Persönlichkeiten oder Organi-
sationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Wissenschaft oder ande-
ren gesellschaftlichen Bereichen an Externe vergeben (Medien)?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer
waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe
nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

19. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundes-
unmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die
zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge
zur Analyse von öffentlichen Auftritten von Mitgliedern oder Vertretern
der Bundesregierung an Externe vergeben?
Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer
waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe
nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

20. Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundes-
unmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die
zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge
zur politischen Strategieberatung an Externe vergeben?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2639

Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer
waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe
nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

21. Hat die Bundesregierung andere Aufträge an externe Berater zur Auswer-
tung von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben vergeben?
Wenn ja, wer war Auftraggeber, wer war Auftragnehmer, was war Inhalt
des Auftrags und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte einge-
stellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich:
in welcher Höhe)?

22. Warum konnte das Eisenbahnbundesamt eine Bewertung der Dienstposten
nicht selber vornehmen und hat dafür zwei Berateraufträge mit einem
Auftragsvolumen von 200 000 Euro vergeben (Bundestagsdrucksache
15/2458, S. 21)?

23. Warum hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(BMGS) einen Vertrag über die Evaluation der Rauchersprechstunde abge-
schlossen (Bundestagsdrucksache 15/2458, S. 10)?
Was war das Ergebnis der Beauftragung?
Welche Konsequenzen wurden gezogen?

24. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bei der Erstellung des Moni-
toring-Berichts über Erfahrungen mit dem Netzzugang auf dem Strom- und
Gasmarkt eine Anhörung von Verbänden und Unternehmen von den Bera-
tern durchgeführt wurde?
Wenn ja, wer waren die Berater und warum wurde diese Aufgabe nicht
durch Mitarbeiter des BMWA erledigt?

25. Welche Gutachten haben oberste und obere Bundesbehörden in den letzten
fünf Jahren zu Fragen der Energiepolitik an wen, zu welchen Kosten und
mit welchem Inhalt vergeben?

26. Welches Auftragsvolumen hatte der vom BMWA vergebene Auftrag zur
Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Telekommunika-
tionsgesetzes?

27. An wen wurde der Auftrag vergeben?
28. Warum konnte die Auswertung nicht durch Mitarbeiter des BMWA erfol-

gen?
29. Welche Aufträge für Beratungsleistungen in welcher Höhe und für welche

Leistungen einschließlich externer Unterstützungsleistungen für konkrete
Einzelvorhaben wurden bisher von der Gesellschaft für Entwicklung,
Beschaffung und Betrieb (GEBB) und deren Tochterunternehmen ver-
geben?

30. Welche Aufträge für Beratungsleistungen in welcher Höhe und für welche
Leistungen wurden seit 1998 von der Bundesagentur für Arbeit (vormals:
Bundesanstalt für Arbeit) an welche Auftragnehmer vergeben?

31. War der Bundesregierung bekannt, dass die Kosten des Virtuellen Arbeits-
marktes auf deutlich über 100 Mio. Euro steigen würden?

Drucksache 15/2639 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wenn nein, auf welche Art und Weise stellt sie im Rahmen der Rechts-
aufsicht den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsmitteln
sicher?

32. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht nach Bekannt-
werden der aktuellen Kostenentwicklung beim Virtuellen Arbeitsmarkt
tätig werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Kostenentwicklung dem
Virtuellen Arbeitsmarkt insgesamt?

34. Hat das zuständige BMGS nach Unterrichtung über Verstöße gegen das
Vergaberecht bei der Erteilung von Beratungsaufträgen von mehreren
Millionen Euro im Rahmen der Rechtsaufsicht Maßnahmen gegen den
AOK-Bundesverband eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?

35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde über
die Beauftragung externer Berater durch gesetzliche Krankenkassen oder
ihre Verbände im Fünfjahreszeitraum von 1999 bis einschließlich 2003?
Wer waren die Auftragnehmer, was waren die jeweiligen Themen und Fra-
gestellungen, und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

36. Ist der Bundesregierung die Aufsichtsbeschwerde eines Verwaltungsrats-
mitglieds des AOK-Bundesverbandes bekannt, in der das BMGS nach
Angaben der Fernsehsendung „Fakt“ vom 16. Februar 2004 über die Ver-
gabe von Beratungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung informiert
wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Aufsichtsbeschwerde und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?

37. Kann die Bundesregierung Berichte der Fernsehsendung „Fakt“ vom
16. Februar 2004 bestätigen, nach denen der AOK-Bundesverband Bera-
terverträge mit einem Auftragsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe
ohne öffentliche Ausschreibung vergeben haben soll?
Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung als
Aufsichtsbehörde diese Berichte überprüft?

38. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Krankenkassen und ihre
Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Ver-
gaberecht unterstehen, wenn sie Aufträge für Berater und Gutachten ver-
geben?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Berlin, den 2. März 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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