BT-Drucksache 15/2580

Ausbau von Förderungsangeboten für Kinder in vielfältigen Formen als zentraler Beitrag öffentlicher Mitverantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

Vom 3. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2580
15. Wahlperiode 03. 03. 2004

Antrag
der Abgeordneten CarenMarks, Christel Humme, Sabine Bätzing, Ute Berg, Lothar
Binding (Heidelberg), Marga Elser, Elke Ferner, Renate Gradistanac, Angelika Graf
(Rosenheim), Kerstin Griese, Monika Griefahn, Bettina Hagedorn, Ute Kumpf,
Christine Lehder, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. Angelika Schwall-Düren, Rita Streb-Hesse, Nicolette Kressl, Anton Schaaf,
Andreas Weigel, Andrea Wicklein, Jürgen Wieczorek (Böhlen), Franz Müntefering
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Jutta Dümpe-
Krüger, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbau von Förderungsangeboten für Kinder in vielfältigen Formen als zentraler
Beitrag öffentlicher Mitverantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Ausbau qualifizierter Angebote zur Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern (Tageseinrichtungen und Tagespflege) in den alten Bundesländern und
ihre Erhaltung und Weiterentwicklung in den neuen Bundesländern sind ein
zentraler Baustein für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft
und deshalb ein politischer Schwerpunkt der Regierungskoalition.
In der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 haben sich SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, das Angebot der Tages-
betreuung von Kindern insbesondere für unter Dreijährige qualitativ und quan-
titativ auszubauen und dafür auch eine Änderung der Lastenverteilung zwi-
schen Bund einerseits und Ländern und Kommunen andererseits vorgesehen,
die den kommunalen Gebietskörperschaften zusätzliche Entlastungen sichert.
Kinder und ihre Familien in Deutschland brauchen qualitativ hochwertige, den
individuellen Förderbedarf deckende und deshalb zeitlich flexible Angebote.
Eltern sollen aus einem vielfältigen Angebot wählen können. Die finanzielle
Belastung der Eltern soll sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
richten und keine Barriere für die Inanspruchnahme darstellen. Um den An-
schluss an die internationale Entwicklung wieder zu erreichen, brauchen wir
deshalb eine umfassende quantitative und qualitative Weiterentwicklung der
derzeit bestehenden Angebotssituation.
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben seit der Übernahme der Regie-
rungsverantwortung in der Politik für Kinder und Familien einen besonde-
ren Schwerpunkt gesetzt: So wurde das Kindergeld mehrfach erhöht, die

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Inanspruchnahme der Elternzeit flexibilisiert, der Kinder- und Jugendschutz
neu geregelt, das Kindschaftsrecht reformiert.
Auszubauen ist hingegen das Angebot qualifizierter Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege. Zwar hat die Einführung des Rechts-
anspruchs auf einen Kindergartenplatz im Zusammenhang mit der Neurege-
lung des Schutzes des ungeborenen Lebens zum 1. Januar 1996 zu einer nach-
haltigen Verbesserung der halbtägigen Versorgungssituation für Kinder von
3 Jahren bis zum Schuleintritt geführt, dennoch besteht bis heute ein erheb-
liches Gefälle zwischen den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der tägli-
chen Betreuungszeit. Zwar enthält das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder-
und Jugendhilfe – (SGB VIII) seit dem 1. Januar 1996 die Verpflichtung, auch
für die Kinder anderer Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kinder im schul-
pflichtigen Alter) ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Während durch
das 4-Mrd.-Euro-Programm des Bundes ein Einstieg in den Ausbau der Ganz-
tagsschule erfolgt, ist die Versorgung für Kinder unter drei Jahren in den west-
lichen Ländern nach wie vor unzureichend .
Die Tagespflege ist im Vergleich zu den Tageseinrichtungen bislang nur wenig
entwickelt. Sie ist flexibel, da die Betreuung nicht an Öffnungszeiten von Ein-
richtungen gebunden ist. Tagespflege ist darüber hinaus für dünn besiedelte
Regionen interessant, um lange Wege zu zentralen Einrichtungen zu vermei-
den. Um sie zu einem gleichrangigen Angebot zu machen, bedarf sie der quali-
tativen Weiterentwicklung auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingun-
gen.
Sehr unterschiedlich ist das Qualitätsniveau in den verschiedenen Betreuungs-
formen. Zwar hebt bereits § 22 SGB VIII hervor, dass die Förderung von Kin-
dern in Tageseinrichtungen Bildung, Betreuung und Erziehung umfasst, daraus
lassen sich jedoch bislang keine nachprüfbaren Qualitätsstandards ableiten, so
dass das Angebot zwischen den einzelnen Bundesländern im Hinblick auf
Gruppenstärken, Fachkraftschlüssel und Öffnungszeiten erheblich variiert.
Dies gilt in noch stärkerer Weise für die Tagespflege, für die es nur in einzelnen
Bundesländern landesgesetzliche Rahmenbedingungen gibt und deren Struktur
deshalb im Wesentlichen von den politischen Entscheidungen in den einzelnen
kommunalen Gebietskörperschaften abhängt.
Auch im internationalen Vergleich hinkt Deutschland hinter der Entwicklung in
vergleichbaren Industriestaaten hinterher. Die Kinderbetreuung ist ein Feld, auf
dem in Deutschland ein erheblicher Modernisierungsbedarf besteht. Wie groß
dieser Bedarf ist, hat das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gut-
achten „Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtun-
gen für Kinder in Deutschland“ gezeigt, das im Oktober 2003 der Öffentlich-
keit vorgestellt worden ist.
Für Kinder und ihre Eltern, aber auch für die Zukunft Deutschlands als Wirt-
schaftsstandort, ist diese Situation nicht länger hinnehmbar. Deutschland als
rohstoffarmes Land muss in besonderer Weise in die Bildung junger Menschen
investieren. Bildung und Erziehung fangen aber nicht erst in der Schule an. Wie
Ergebnisse der Hirnforschung verdeutlichen, verfügen gerade Kinder in den
ersten Lebensjahren über ein erhebliches Lernpotential, das für ihre emotio-
nale, soziale und kognitive Entwicklung besser genutzt werden sollte. Förde-
rung in Tageseinrichtungen und Tagespflege muss nicht nur unterschiedlichen
Begabungen Rechnung tragen, sondern auch gesellschaftliche und individuelle
Benachteiligungen ausgleichen und damit Chancengerechtigkeit für Kinder
schaffen. Jede Förderung, die Kindern in diesem Alter zugute kommt, wirkt
sich positiv auf den weiteren Weg in Schule und Ausbildung aus und sichert da-
mit Lebenschancen. Andererseits werden durch eine unzureichende Förderung
von Kindern in dieser Altersgruppe die Weichen für Benachteiligung, Desinte-
gration und Dissozialität gestellt.

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Qualifizierte Tagesbetreuung ist darüber hinaus eine zentrale Bedingung für die
bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und damit die Voraus-
setzung dafür, dass Frauen und Männer eine qualifizierte Ausbildung abschlie-
ßen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das ist ein wichtiger Beitrag
zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Ein qualifiziertes Angebot vielfältiger Formen der Tagesbetreuung ist ein Ge-
winn für die Gesellschaft. Denn es kann uns allen nicht gleichgültig sein, wenn
in Deutschland wie in kaum einem anderen Land die soziale Herkunft über den
Lernerfolg entscheidet. Das gilt besonders für Kinder mit Migrationshinter-
grund, deren Integration der Gesellschaft Stabilität sichert und eine wichtige
Zukunftsressource erschließt. Was Deutschland jetzt weiter bringt, ist nach der
Erhöhung der finanziellen Transferleistungen für Kinder und Familien die In-
vestition in eine funktionierende Infrastruktur für Familien, an der alle teilha-
ben können. Eine solche Infrastruktur braucht das Engagement starker Allian-
zen.
Der Ausbau einer qualifizierten Tagesbetreuung für Kinder ist eine gemein-
same Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine gelingende Balance
zwischen Familie und Beruf braucht familienfreundliche Arbeitszeiten und
eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Beim Ausbau der Kinderbetreu-
ung ist eine Mischung aus privater und gesellschaftlicher Eigeninitiative, be-
trieblichen, gewerblichen und öffentlichen Angeboten gefragt. Die Rahmenbe-
dingungen müssen vor Ort stimmen, wo Sie konkret erlebt und erfahren wer-
den. Dort müssen Veränderungen greifen, dort muss Familienfreundlichkeit
vorangebracht werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb die Initiative
„Lokale Bündnisse für Familien“, die die Bundesministerin für Familie, Senio-
ren Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Indus-
trie- und Handelskammertages unter Beteiligung weiterer Persönlichkeiten aus
den Kommunen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Wirtschaft und den Gewerk-
schaften gestartet hat. Sie will mit verschiedenen Instrumenten (Servicebüro,
Kuratorium, Online-Handbuch) Signalwirkung entfalten und Anregungen und
Anstöße für Initiativen vor Ort geben.
Der Ausbau qualifizierter Formen der Tagesbetreuung für Kinder will elterliche
Erziehungsverantwortung nicht ersetzen, sondern sie unterstützen und ergän-
zen. Eltern bleiben für Kinder die ersten Bezugspersonen und haben einen
(auch verfassungsrechtlich garantierten) vorrangigen Erziehungsauftrag. Zen-
trales Anliegen muss es daher sein, elterliche Erziehungskompetenzen zu för-
dern und zu unterstützen. Eltern legen die ersten Grundlagen für die Erziehung
und Bildung von Kindern und entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt ihre
Erziehung durch die Förderung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege ergänzt
wird. Diese ergänzende Erziehung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Fach-
kräfte in Einrichtungen und Tagesmütter sowie die Eltern zu einer Erziehungs-
partnerschaft bereit sind und die Chance haben, die Entwicklung des Kindes zu
fördern.
Der Aufbau eines qualifizierten Angebots vielfältiger Formen der Tagesbe-
treuung in den alten Bundesländern sowie ihre Erhaltung und Weiterentwick-
lung in den neuen Bundesländern ist mit erheblichen finanziellen Aufwendun-
gen für die öffentliche Hand verbunden. Nach der Finanzverfassung des Grund-
gesetzes ist die Finanzierung der Tagesbetreuung in erster Linie Aufgabe der
kommunalen Gebietskörperschaften. Diese müssen jedoch in ihrer Finanzkraft
nachhaltig gestärkt werden, damit das kinder-, familien- und gesellschaftspoli-
tisch bedeutsame Ziel tatsächlich erreicht wird. Der Bund wird die Kommunen
bei dieser Aufgabe unterstützen. Der Deutsche Bundestag verbindet mit der
Verabschiedung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt („Hartz IV“) die Erwartung, dass die Kommunen von der finanziel-
len Entlastung von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr jährlich 1,5 Mrd Euro für den be-
darfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung verwenden.

Drucksache 15/2580 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Auf dem Gebiet der Förderung von Schulkindern hat der Bund bereits die
Initiative ergriffen. Zwischen 2003 und 2007 fördert der Bund den Aufbau von
Ganztagsschulen mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Der Deutsche Bundestag sieht
eine ebenso große Notwendigkeit im Ausbau der Angebote zur Bildung, Erzie-
hung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in Abstimmung und Kooperation mit den Ländern, den kommunalen Spit-

zenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie
weiteren gesellschaftlichen Gruppen den Ausbau eines qualifizierten Ange-
bots verschiedener Formen der Tagesbetreuung für Kinder im frühkind-
lichen und Elementarbereich voranzutreiben;

2. als Impulsgeber dafür zu sorgen, dass Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern im frühen Kindesalter einen höheren Stellenwert in der öffent-
lichen Diskussion erhält. Nur so wird es möglich sein, die erforderliche poli-
tische und gesellschaftliche Unterstützung für den notwendigen quantitati-
ven und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu schaffen;

3. verbindliche Rahmenbedingungen für die Schaffung vielfältiger Formen
qualifizierter Tagesbetreuung in den alten Bundesländern sowie für den Er-
halt und die Weiterentwicklung der Angebote in den neuen Bundesländern
vorzugeben. Dazu bedarf es einer breit angelegten und längerfristigen Initia-
tive;

4. ein vielfältiges Angebot der Tagesbetreuung für Kinder anzuregen, das so-
wohl die Bedürfnisse der Kinder als auch der Eltern berücksichtigt. Ein qua-
lifiziertes Angebot der Tagesbetreuung für Kinder umfasst sowohl die For-
men institutioneller Tagesbetreuung in Kindertagesstätten als auch die fami-
liale Form der Kindertagespflege;

5. gesetzliche Regelungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe – (SGB VIII) zu schaffen, die sicherstellen, dass insbesondere
die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und die Ganztagsbetreuung im Kin-
dergartenalter bedarfsgerecht ausgebaut werden. Bei der Formulierung ge-
setzlicher Verpflichtungen muss dafür Sorge getragen werden, dass den
kommunalen Gebietskörperschaften in den alten Bundesländern ein Zeit-
raum vorgegeben wird, um ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes
Betreuungsangebot auszubauen, während gleichzeitig dafür Sorge zu tragen
ist, dass in den neuen Bundesländern das gegenwärtig vorhandene, bedarfs-
gerechte Angebot erhalten und weiterentwickelt wird. Die Kommunen müs-
sen finanziell so ausgestattet werden, dass sie in der Lage sind, den Ausbau
der Tagesbetreuung für Kinder vorzunehmen;

6. die bereits jetzt im SGB VIII enthaltenen Aussagen über die Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen durch Betreuung, Bildung und Erziehung
durch Kernaussagen zur Qualität der Förderung in Tageseinrichtungen und
der Tagespflege zu ergänzen;

7. darauf hinzuwirken, dass in Abstimmung mit den Ländern, kommunalen
Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege
alle Formen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor dem
Schulalter stärker miteinander verknüpft werden, auch um Eltern den Zu-
gang zu den für sie passenden Angeboten zu erleichtern;

8. zu prüfen, inwieweit die bisherigen Betreuungsformen durch neue Konzepte
erweitert werden können. Dabei sollten insbesondere auch in anderen euro-
päischen Ländern erprobte Konzepte einbezogen werden, die eine gezielte
frühkindliche Förderung mit einer intensiven Elternarbeit verbinden;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2580

9. nach Möglichkeiten der Verbesserung einer sozialen Absicherung der in
Tagespflege Tätigen zu suchen. Damit die Tagespflege einen Beitrag zum
Ausbau der Kinderbetreuung leisten kann, bedarf es einer qualitativen Wei-
terentwicklung des Systems der Tagespflege im Sinne höherer Transparenz
und Vereinfachung;

10. zu prüfen, ob eine Unterstützung der Länder bei Qualifizierungsmaßnah-
men für Tagesmütter und Tagesväter und dem Aus- und Aufbau von Tages-
pflegevereinen möglich ist. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die
Qualität der Tagespflege wesentlich von der Einbindung der Tagesmütter
und -väter in eine qualitätsorientierte Infrastruktur und von der Qualifizie-
rung der Tagespflegepersonen abhängt;

11. die Bemühungen der Länder um die Einführung von Bildungsplänen durch
eigene Impulse zu unterstützen und auf die Entwicklung, Umsetzung und
Überprüfung von Qualitätsstandards hinzuwirken. Die Stärkung der Bil-
dungsqualität in Tageseinrichtungen und Tagespflege sind von entschei-
dender Bedeutung für die Kinder, ihre Eltern und die Gesellschaft insge-
samt.

12. die Ergebnisse der „Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tagesein-
richtungen für Kinder“ in Kooperation mit Ländern, Gemeinden und den
freien Trägern der Jugendhilfe sowie in Anlehnung an die entwickelten
Bildungspläne der Länder umzusetzen. Damit würden wichtige Vorausset-
zungen für die interne und externe Überprüfung der Qualität in Tagesein-
richtungen für Kinder und bei den Trägern der Einrichtungen geschaffen;

13. die Entwicklung von Hilfen und Instrumentarien zur Beobachtung und
Dokumentation von Bildungsprozessen zu fördern. Das Betreuungsperso-
nal in Tageseinrichtungen für Kinder sollte in seiner Aufgabe der Bildungs-
förderung stärker als bisher unterstützt werden;

14. mit den Ländern Möglichkeiten einer qualitativen Anhebung der Ausbil-
dung und Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern nach westeuro-
päischem Standard in einer mittel- bis längerfristigen Perspektive zu erör-
tern. Die Anhebung der Qualität insbesondere hinsichtlich der Bildung
hängt wesentlich ab von der Qualifikation des Betreuungspersonals;

15. die Ergebnisse der OECD-Studie „Starting Strong“ für Deutschland dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich zu machen
und zusammen mit Ländern, Gemeinden und freien Trägern an der Umset-
zung der OECD-Vorschläge mitzuwirken. Bei der Studie werden die Kin-
derbetreuungssysteme von acht Staaten miteinander verglichen;

16. darauf hinzuwirken, dass der Ausbau vielfältiger Formen qualifizierter Ta-
gesbetreuung durch Verbesserungen der Finanzsituation der Kommunen
und durch Vereinbarungen auf politischer Ebene flankiert wird. Ziel bleibt,
dass bei einem Selbstbehalt der Kommunen aus Hartz IV im Umfang von
ca. 2,5 Mrd. Euro pro Jahr davon ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich in den qualifi-
zierten Ausbau der Betreuungsangebote insbesondere für die unter Dreijäh-
rigen investiert werden.

Berlin, den 3. März 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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