BT-Drucksache 15/2479

Den Stabilisierungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo nachhaltig unterstützen

Vom 11. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2479
15. Wahlperiode 11. 02. 2004

Antrag
der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Detlef
Dzembritzki, Sigmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Groneberg, Anke
Hartnagel, Reinhold Hemker, Monika Heubaum, Jelena Hoffmann (Chemnitz),
Klaus Werner Jonas, Hans-Ulrich Klose, Karin Kortmann, Markus Meckel, Dr. Rolf
Mützenich, Volker Neumann (Bramsche), Dietmar Nietan, Johannes Pflug,
Dr. Sascha Raabe, Walter Riester, Rudolf Scharping, Dr. Hermann Scheer, Dagmar
Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Marianne Tritz, Claudia Roth (Augsburg), Volker
Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Dr. Ludger Volmer, Thilo
Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den Stabilisierungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo nachhaltig
unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo mit einer Fläche von
der Größe Westeuropas ist eine der rohstoffreichsten Gegenden der Erde. Seine
riesigen Regenwälder sind darüber hinaus bedeutend für den Erhalt des Welt-
klimas.
Nach dem Ende der Kolonialzeit zerschlugen sich die Hoffnungen auf eine
friedliche, politisch stabile und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung sehr
schnell. Kriege, Konflikte, innerstaatliche und zwischenstaatliche Auseinander-
setzungen um die Ausbeutung der Rohstoffreserven des Landes zogen die ge-
samte Region in Mitleidenschaft und führten zu Millionen von Opfern unter der
Zivilbevölkerung. Neben den sich einmischenden Kräften von außen trugen da-
bei auch kongolesische Politiker eine erhebliche Verantwortung. Insbesondere
das Regime von Josef Mobutu hat mit rücksichtsloser Machtausübung, Korrup-
tion und wirtschaftlicher Ausplünderung das Land in den Ruin getrieben.
Mit den Abkommen von Lusaka und Luanda sowie den beiden Pretoria-Ab-
kommen konnte mit viel Geduld und Verhandlungsgeschick ein Prozess einge-
leitet werden, der der DR Kongo und damit der gesamten Region eine dauer-
hafte und nachhaltige Entwicklung in Frieden und Freiheit ermöglichen kann.
So schlossen die Kriegsparteien im Dezember 2002 einen Friedensvertrag und
einigten sich auf eine gemeinsame Übergangsregierung, die im Juli 2003 die
Arbeit aufnahm. Angola, Namibia, Simbabwe, Uganda, Ruanda und Burundi

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sind den getroffenen Vereinbarungen über den Truppenrückzug inzwischen
weitgehend gefolgt.
Trotz dieser auf internationalen und besonders afrikanischen Druck entstande-
nen Erfolge ist die Gewalt und die illegale Ausbeutung von Rohstoffen noch
nicht ausreichend eingedämmt:
Im Distrikt Ituri kommt es weiterhin zu schwersten Angriffen auf die Bevöl-
kerung durch Milizen. Mehrere Berichte eines Expertenpanels der Vereinten
Nationen zur illegalen Ausbeutung der Ressourcen der DR Kongo haben dar-
gestellt, wie verschiedene Netzwerke von Akteuren von der Ausbeutung von
Rohstoffen profitieren. Dies hat nicht nur eine zunehmende Degradierung und
Zerstörung der natürlichen Ressourcen und Wälder mit allen negativen Konse-
quenzen für Klima, Umwelt und Biodiversität zur Folge, sondern auch – und
vor allem – eine Verlängerung der Leiden der Bevölkerung.
Solange die afrikanischen Staaten noch nicht über wirksame eigene Sicher-
heitsinstrumentarien verfügen, spielt das Engagement der Vereinten Nationen
eine besondere Rolle. Mit ihrer Friedenmission MONUC (Mission de l’Obser-
vation des Nations Unies en République Démocratique du Congo) stellt sie den
Sicherheitsrahmen für den Aufbau staatlicher Strukturen und ermöglicht den
politisch Verantwortlichen in der DR Kongo selbst den Versöhnungsprozess
voranzubringen. MONUC hat sich folgende strategische Ziele gesetzt:
l Schaffung von Frieden und Sicherheit
l Unterstützung der Übergangsregierung
l Unterstützung der Vorbereitung von Wahlen
l Förderung von Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte.
Diese Herangehensweise entspricht der außen- und entwicklungspolitischen
Strategie Deutschlands: Eine globalisierte Welt ermöglicht nur dann das Zu-
sammenleben der Menschen auf der Basis von Frieden und wachsendem Wohl-
stand, wenn auf der Grundlage von stabilen und demokratischen staatlichen
Strukturen, die auf bi- und multilateraler Ebene geschlossenen Verträge einge-
halten, überwacht und durchgesetzt werden.
Ein dauerhafter Frieden in der Region Große Seen ist eine der Voraussetzungen
für den politischen und ökonomischen Aufschwung Afrikas. Um dieses Ziel zu
erreichen, sollte auch weiterhin intensiv auf alle beteiligten Staaten und Grup-
pierungen Druck zum Zwecke der Beilegung des Konflikts und der Feindselig-
keiten ausgeübt werden. Die Bundesregierung hat den Friedensprozess in der
DR Kongo durch Gespräche mit Akteuren auf allen Ebenen sowie durch ihre
Mitwirkung im Rahmen der Europäischen Union unterstützt. Auch trägt die
Bundesregierung sowohl auf der Ebene des Weltsicherheitsrates wie durch ihre
rund zehnprozentige Finanzierung von MONUC zum Gelingen des Friedens-
prozesses bei.
Seit Amtsantritt von Präsident Joseph Kabila im Februar 2001 hat die Bundes-
regierung die DR Kongo im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammen-
arbeit mit insgesamt rund 40 Mio. Euro unterstützt. Dazu zählen Aktivitäten
der Technischen Zusammenarbeit, Nahrungsmittelhilfe sowie der politischen
Stiftungen. Deutschland hat sich ferner im Rahmen der Europäischen Union so-
wie des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank für die DR Kongo
eingesetzt. So trägt Deutschland beispielsweise rund ein Viertel der finanziellen
Leistungen der EU für die DR Kongo aus dem Europäischen Entwicklungs-
fonds (EEF) (9. EEF insgesamt 205 Mio. Euro).
Deutschland engagiert sich außerdem aktiv im „Multi-Country Demobilisation
and Reintegration Programme“ (MDRP). Dieses ist das regionale Weltbankpro-
gramm zur Demobilisierung und Reintegration (DDRR) von Ex-Kombattanten

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in sieben afrikanischen Staaten der Grosse-Seen-Region. Die DR Kongo gilt als
das wichtigste Land im Rahmen des Programms. Am Gesamtprogramm betei-
ligt sich Deutschland mit insgesamt rund 30 Mio. Euro. Von dieser Summe ist
ein Betrag von 5 Mio. Euro für die Umsetzung des in Kürze erwarteten kongo-
lesischen DDRR-Programmes der kongolesischen Regierung bereits fest zuge-
sagt worden.
Die humanitäre Lage der Bevölkerung insbesondere im Osten der DR Kongo
(Ituri, Kivus, Maniema) ist katastrophal. Staatliche Strukturen, etwa im Ge-
sundheitsbereich, sind inexistent, Krankheiten und Unterernährung weit ver-
breitet. Hilfsorganisationen erreichen aufgrund der schlechten Sicherheitslage,
der großen Entfernungen und fehlender Transportverbindungen nur einen Teil
der Bevölkerung in der Region. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren,
die Not der Bevölkerung vor Ort mit Hilfe deutscher Nichtregierungsorgani-
sationen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und den Vereinten
Nationen zu lindern. Seit 2001 wurden bilateral rund 12 Mio. Euro für humani-
täre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Amt für Humanitäre Hilfe
bei der EU-Kommission (ECHO) stellte im gleichen Zeitraum rund 117 Mio.
Euro für Soforthilfe in der DR Kongo zur Verfügung. Deutschland trug dazu
rechnerisch einen Anteil von 22,6 Prozent bei.
Der Deutsche Bundestag hält es für geboten, dass sich die deutsche Außen-
politik auch nach der Reise von Staatsministerin Kerstin Müller in die Region
der Großen Seen im Vorfeld der Operation Artemis im Mai/Juni 2003 und dem
Gespräch von Außenminister Joseph Fischer im Juni 2003 mit dem Außen-
minister Ruandas weiterhin sichtbar in den Friedensprozess einbringt und die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo intensiviert wird.
Der Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo kommt eine zentrale
Rolle zu: humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe sind unabdingbar, Pro-
gramme zur Entwaffnung und Reintegration von Ex-Kombattanten müssen ent-
wickelt werden, die Kindersoldaten sind zu demobilisieren, der gesamte
Sicherheitssektor muss reformiert werden und es gilt, eine funktionierende
Wasser- und Gesundheitsversorgung aufzubauen. Dringend sind auch nationale
Institutionen zu stärken. Dies sind die Voraussetzungen dafür, dass die Kongo-
lesen wieder ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen und 30 Millionen Wahl-
berechtigte wie geplant im Jahr 2005 an freien und demokratischen Wahlen
teilnehmen können.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
– aufgrund der unermüdlichen Vermittlungsbemühungen der Vereinten Natio-

nen, der Afrikanischen Union und verschiedener afrikanischer Staaten der
innerkongolesische Dialog erfolgreich abgeschlossen wurde und Abkom-
men zwischen den am Konflikt beteiligten Staaten geschlossen wurden. Die
Aktivitäten des Sonderbeauftragen der EU für die Region der Großen Seen
waren in diesem Zusammenhang hilfreich;

– seit dem Juli 2003 eine Übergangsregierung in der DR Kongo ihre Arbeit
aufgenommen hat und die Staaten der Region wichtige Etappen auf dem
Weg zu einem dauerhaften Frieden zurückgelegt haben;

– die mit einem robusten Mandat ausgestattete und verstärkte VN-Mission
MONUC einenwesentlichenBeitrag zur Stabilisierung der DRKongo leistet;

– Deutschland an der EU-Operation Artemis im Sommer 2003, die auch einen
positiven Einfluss auf die Bildung der Übergangsregierung in Kinshasa
hatte, teilgenommen hat;

– die EU am 15. Dezember 2003 eine Polizeimission in Kinshasa zur Ausbil-
dung integrierter kongolesischer Polizeieinheiten beschlossen hat;

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– die Bundesregierung sich – besonders im Rahmen der EU und der Vereinten
Nationen – für eine friedliche Konfliktlösung in der Region der Großen
Seen, den Schutz der Menschenrechte und den Kampf gegen die Straflosig-
keit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt hat;

– die Bundesregierung durch ihre Arbeit in der „Freundesgruppe Große Seen“
einen Beitrag zur Vorbereitung der Internationalen Konferenz über Frieden,
Sicherheit, Demokratie und Entwicklung in der Region der Großen Seen
leistet;

– die Bundesregierung die kongolesische Bevölkerung durch humanitäre Hilfe
unterstützt;

– die Bundesregierung sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
den Sektoren Gesundheit (insbesondere HIV/Aids) und Wasser weiter enga-
giert;

– für die DR Kongo ein nationales DDRR-Programm im ersten Quartal 2004
erwartet wird. Bislang ließ die Sicherheitslage – insbesondere im Osten des
Landes und hier ganz besonders in Ituri – ein Anlaufen von DDRR-Maß-
nahmen kaum zu. Weiterhin stehen hinsichtlich des Beginns von DDRR-
Maßnahmen noch wichtige Entscheidungen der kongolesischen Regierung
und des kongolesischen Parlaments, z. B. bezüglich der Armeereform, aus.
Diese Entscheidungen sind Voraussetzung für die Umsetzung eines nationa-
len DDRR-Programms. Deutschland hat zusammen mit anderen Gebern die
kongolesische Seite auf den Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang
wiederholt aufmerksam gemacht;

– derzeit in der DR Kongo mehrere Einzelmaßnahmen zur Reintegration von
Kindersoldaten anlaufen. Diese haben „Überbrückungscharakter“, bis ein
nationales DDRR-Programm anläuft, das in der Lage sein dürfte, die Pro-
bleme flächendeckend und nicht nur lokal isoliert anzugehen. Deutschland
hat – neben anderen Gebern – bei der Weltbank wiederholt die Dringlichkeit
des Beginns dieser Einzelmaßnahmen angemahnt und hat sich außerdem
nachdrücklich dafür eingesetzt, dass den Kindersoldaten eine signifikante
Komponente des in Kürze zu erwartenden nationalen DDRR-Programmes
gewidmet wird.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den politischen Dialog auf höchster Ebene mit den Verantwortlichen in der

DR Kongo und den Staaten der Region weiter intensiv zu führen, um – be-
sonders im Rahmen der EU und als nichtständiges Mitglied des VN-Sicher-
heitsrates – dem Stabilisierungs- und Friedensprozess zum Erfolg zu verhel-
fen sowie einen verbesserten Schutz der Menschenrechte zu erreichen. Er
begrüßt deshalb, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder, Außenminister
Joseph Fischer und Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul den
Präsidenten der DR Kongo, Joseph Kabila, am 6. Februar 2004 in Berlin zu
Gesprächen empfangen haben;

2. die weiter in den Konflikt in der DR Kongo verwickelten Staaten durch eine
kohärente Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik im Rahmen des
politischen Dialogs zu ermutigen, sich für einen friedlichen Interessenaus-
gleich einzusetzen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszu-
bauen sowie insbesondere die Regierungen der Nachbarstaaten Ruanda und
Uganda aufzufordern, die Unterstützung von Milizen zu beenden, illegale
Grenzüberschreitungen von eigenen Truppen und die illegale Ressourcen-
ausbeutung im Ostkongo zu unterlassen; des Weiteren die Regierung der
Demokratischen Republik Kongo dabei zu unterstützen, die Entwaffnung
und Demobilisierung der Milizen gemäß dem Friedensabkommen zwischen
der DR Kongo und Ruanda in die Wege zu leiten und zu beschleunigen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2479

3. die geplante „Große Seen“-Konferenz zu Frieden, Sicherheit, Demokratie
und Entwicklung unter Ägide der Vereinten Nationen und der Afrika-
nischen Union im Jahre 2004 unter Respektierung der Verantwortung der
Region zu fördern. Deutschland könnte als VN-Sicherheitsratsmitglied, zu-
sammen mit den afrikanischen Ratsmitgliedern, hierbei eine unterstützende
Rolle spielen;

4. die Arbeit von MONUC nicht nur im bisherigen Umfang finanziell und
politisch weiter zu unterstützen, sondern das deutsche Engagement durch
die Entsendung von Führungskräften in die Stabsstellen und von Fachkräf-
ten für den Aufbau von Sicherheits-, Rechts- und Verwaltungsorganen wie
auch bei der Vorbereitung zur Durchführung von Wahlen nach außen hin
sichtbarer zu machen;

5. die Programme und Maßnahmen zur Entwaffnung der Kindersoldaten und
deren Reintegration im Kontext des regionalen Weltbankprogrammes
(MDRP) und des zu erwartenden nationalen kongolesischen DDRR-Pro-
grammes zu unterstützen;

6. sich auf internationaler Ebene, insbesondere im VN-Sicherheitsrat, für eine
effiziente Überwachung der Einhaltung des Waffenembargos einzusetzen
und ein entsprechendes Überwachungsregime, evtl. auch durch Luftüber-
wachung, zu unterstützen;

7. durch zusätzliche Mittel der Entwicklungszusammenarbeit die Übergangs-
regierung beim Aufbau stabiler staatlicher Strukturen zu unterstützen;

8. den Entschuldungsprozess nach der Kölner Schuldeninitiative gemeinsam
mit der DR Kongo entschlossen durchzuführen und in diesem Rahmen die
bilateralen, zur Umschuldung im Pariser Club vorgesehenen Forderungen
vollständig zu erlassen;

9. zu prüfen, ob im Rahmen bilateraler Entwicklungszusammenarbeit die
Bundesregierung einen raschen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur
leisten kann;

10. sich dafür einzusetzen, dass der Rohstoffabbau durch ausländische Firmen
in der DR Kongo auf der Grundlage transparenter Verfahren zur Konzes-
sionsvergabe erfolgt;

11. sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass Firmen und Perso-
nen, die nach den Berichten der Vereinten Nationen an illegalem Rohstoff-
export aus der DR Kongo beteiligt waren, und für die das Expertenpanel
Finanzsanktionen bzw. Reiserestriktionen empfahl, tatsächlich auch mit
Sanktionen belegt werden.

Berlin, den 11. Februar 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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