Vom 19. Dezember 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 15/240
15. Wahlperiode 19. 12. 2002
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/11 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 18. Februar 2002
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Polen
über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden
und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten
A. Problem
Mit dem am 18. Februar 2002 in Berlin unterzeichneten Abkommen zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repub-
lik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutz-
behörden in den Grenzgebieten soll die grenzüberschreitende Kriminalitätsbe-
kämpfung und Gefahrenabwehr verstärkt und hierdurch die innere Sicherheit in
der Grenzregion erhöht werden.
B. Lösung
Durch den Gesetzentwurf sollen die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes erforderlichen Voraussetzungen für die Vertragsbindung nach
Artikel 24 Abs. 1 des Abkommens geschaffen werden.
Einstimmige Annahme
C. Alternativen
Keine
Drucksache 15/240 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen grenzüberschreitenden Zusammenar-
beit können Sach- und Personalkosten entstehen, die zurzeit nicht bezifferbar
sind.
E. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten entstehen nicht.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/240
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/11 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 18. Dezember 2002
Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende
Tobias Marhold
Berichterstatter
Günter Baumann
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Drucksache 15/240 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Tobias Marhold, Günter Baumann, Dr. Max Stadler und
Silke Stokar von Neuforn
1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der 12. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2002 an
den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.
2. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 5. Sitzung am 18. Dezember 2002 ein-
stimmig die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfohlen.
3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
3. Sitzung am 18. Dezember 2002 abschließend beraten und
ihm einstimmig zugestimmt.
Die Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung, dass
mit dem am 18. Februar 2002 unterzeichneten Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Polen die innere Sicherheit
in der Grenzregion erhöht wird.
Berlin, den 18. Dezember 2002
Tobias Marhold
Berichterstatter
Günter Baumann
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin