BT-Drucksache 15/2353

Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminalamtes am Standort Berlin aufgeben

Vom 14. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2353
15. Wahlperiode 14. 01. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Jörg van Essen,
Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Ulrike Flach,
Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion
der FDP

Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminalamtes am Standort Berlin aufgeben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemäß Gesetz über das Bundeskriminalamt
und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz) vom 7. Juli 1997 die Aufgabe der
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angele-
genheiten. Es unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und
Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und
der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderüber-
greifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung. Das BKA ist damit
Partner der Polizeien des Bundes und der Länder. Darüber hinaus hilft es den
Länderpolizeien, Reibungsverluste auszugleichen und Doppelarbeit zu erspa-
ren.
Die Entscheidung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, sämtliche ope-
rativen und ermittlungstechnischen Organisationseinheiten, die bisher auf die 3
BKA-Standorte verteilt waren, in Berlin zu konzentrieren, findet nicht die Zu-
stimmung des Deutschen Bundestages.
Dem Verfahren, in dem der zuständige Minister eine Entscheidung solcher
Tragweite bekannt gegeben hat ohne vorher die betroffenen Stellen und den
Bundestag einzubeziehen, muss widersprochen werden.
Nach Mitteilung des BMI werden in diesem Jahr 300 und bis zum Jahre 2008
insgesamt 2 000 Arbeitsplätze von den Standorten Wiesbaden und Mecken-
heim nach Berlin verlagert.
Bundesminister des Innern, Otto Schily, begründet die Konzentration sämt-
licher operativer Einheiten an den Sitz der Bundesregierung mit einer noch bes-
seren und schnelleren Informationsverzahnung und der damit verbundenen
Stärkung des vorsorgenden Krisenmanagements der Bundesregierung.

Drucksache 15/2353 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Aus fachlicher Sicht ist eine Zusammenführung der betroffenen Abteilungen an
den Sitz der Bundesregierung und des Parlaments und der für die Aufgaben-
erledigung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität notwendigen
engen Verzahnung zu den anderen Sicherheitsbehörden nicht erforderlich.
Die Arbeit des Bundeskriminalamtes – gerade auch nach den Anschlägen des
11. September 2001 – hat gezeigt, dass die Lagebewältigung der mehr als 600
Mitarbeiter am Standort Meckenheim in enger Zusammenarbeit mit den
16 Länderpolizeien, dem Bundesgrenzschutz, dem Bundesamt für Verfassungs-
schutz in Köln, dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe und Europol erfolg-
reich war und international anerkannt ist.
Die Arbeit des BKA genießt hohe Anerkennung. Gerade in der gegenwärtigen
Sicherheitslage kommt es darauf an, dass das BKA in den bewährten Struktu-
ren ungehindert weiterarbeiten kann und nicht durch Umzüge und die damit
zwangsläufig verbundenen personellen Verunsicherungen und Veränderungen
in den nächsten Jahren in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt wird.
Die mit dem Standortwechsel einhergehenden hohen Umzugskosten, die nach
vorsichtigen Schätzungen einen größeren dreistelligen Millionen Eurowert be-
tragen, sollten zielgerichtet in zusätzliche Mittel für personelle und sachliche
Ergänzungen bei der Kriminalitätsbekämpfung investiert werden.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist ein effektiv arbeitendes BKA erforderlich;
eine räumliche Umstrukturierung des BKA zu diesem Zeitpunkt ist denkbar un-
geeignet.
Generell ist festzustellen, dass sich die föderale Struktur der Bundesrepublik
Deutschland außerordentlich bewährt hat. Es gibt keinen vernünftigen Grund,
von diesem Konzept Abstand zu nehmen. Eine zentralistische Konzentration
von sämtlichen Bundesbehörden in Berlin liegt nicht im Interesse des föderalen
Staatsaufbaus Deutschlands.
II. Der Deutsche Bundestag fordert den Bundesminister des Innern auf, seine

Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminalamtes am Standort Berlin
aufzugeben.

Berlin, den 14. Januar 2004
Dr. Max Stadler
Ernst Burgbacher
Gisela Piltz
Jörg van Essen
Rainer Funke
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Helga Daub
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb

Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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