BT-Drucksache 15/2215

Ambulante Versorung in den neuen Bundesländern

Vom 11. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2215
15. Wahlperiode 11. 12. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der
FDP

Ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern

Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die ambulante Versorgung in den
neuen Bundesländern ganz besonders in den ländlichen Regionen gefährdet ist.
Daran ändert auch die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren vom
Grundsatz her nichts. Im Zusammenhang mit dem sich insgesamt abzeichnen-
den Ärztemangel, der die Bereitschaft, in diesen Regionen tätig zu sein, noch
einmal deutlich reduzieren dürfte, entsteht eine schwierige Lage, der so früh
wir möglich gegengesteuert werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis Ärzte/Einwohner in den neuen Bundes-

ländern gegenüber den alten Bundesländern?
2. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Morbidität in den neuen

Bundesländern signifikant höher als in den alten Bundesländern?
3. Gibt es Indikatoren hierfür und wie ist dieser Sachverhalt gegebenenfalls zu

begründen?
4. Wie viele Fälle (bezogen auf Patienten der gesetzlichen Krankenversiche-

rung – GKV) hat ein Arzt in den neuen Bundesländern und in den alten
Bundesländern im Durchschnitt pro Jahr zu betreuen?

5. Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung in den neuen und in den alten
Bundesländern, die ein Arzt für einen Fall erhält?

6. Gibt es zwischen den neuen und den alten Bundesländern aufgrund der
Morbidität der Bevölkerung Unterschiede in der durchschnittlichen Schwere
der jeweiligen Erkrankungen und damit auch der Fälle?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung, gemessen an diesen Daten, die Unterschiede
bei der Vergütung der Ärzte in den neuen und den alten Bundesländern und wel-
che Maßnahmen werden über die geringfügige Anpassung durch das GKV-Mo-
dernisierungsgesetz hinaus eingeleitet, um die Divergenz zu beseitigen?

Drucksache 15/2215 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
8. Wie unterscheidet sich die Versichertenstruktur differenziert nach gesetz-
lich und privat Versicherten zwischen den neuen und alten Bundesländern,
und wie stark unterscheiden sich damit die Gesamteinkommen?

9. Ist in den neuen Bundesländern die flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung in allen Fachgebieten gesichert?

10. Wie will die Bundesregierung der Entwicklung entgegenwirken, dass frei
werdende Arztsitze gerade in den ländlichen Regionen in den neuen Bun-
desländern nicht mehr besetzt werden können und dieser Trend sich zuneh-
mend verschärft?

Berlin, den 10. Dezember 2003
Dr. Dieter Thomae
Detlef Parr
Dr. Heinrich L. Kolb
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Gudrun Kopp
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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