Vom 26. November 2003
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2088
15. Wahlperiode 26. 11. 2003
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Dr. Andreas
Pinkwart, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Christoph Hartmann
(Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Sibylle Laurischk,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP
zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2004
– Drucksachen 15/1500, 15/1670, 15/1909, 15/1921, 15/1922, 15/1923 –
hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 09 02 – Allgemeine Bewilligungen – ist in der Titelgruppe 01 –
Maßnahmen zugunsten des Steinkohlenbergbaus sowie soziale Hilfsmaßnah-
men für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kohle- und Stahlindustrie
– bei Titel 683 14 – Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstro-
mung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen
infolge von Kapazitätsanpassungen – die Nummer 5 der verbindlichen Erläute-
rungen mit dem Text „Zur Unterstützung des Absatzes deutscher Steinkohle für
den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess sowie
zur Deckung von Aufwendungen infolge dauerhafter Stilllegungen von Berg-
werken erhält der deutsche Steinkohlenbergbau im Zeitraum 2006 bis 2012
öffentliche Hilfen von insgesamt bis zu 15 870 Mio. Euro. Darüber hinaus wird
die RAG AG in diesem Zeitraum einen Eigenbeitrag von insgesamt 1 130 Mio.
Euro leisten. Die RAG AG erhält für die Jahre 2006 bis 2008 einen Zuwen-
dungsbescheid. Der Bund wird sich in diesem Zeitraum mit bis zu 5 699 Mio.
Euro beteiligen. In dieser Größenordnung ist in der ausgebrachten Verpflich-
tungsermächtigung – fällig in den Jahren 2006 bis 2008 – Vorsorge getroffen.
Der Bund leistet seinen Beitrag unter der Voraussetzung einer Verständigung
mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland über die Anschlussfinan-
zierung. Dabei geht der Bund davon aus, dass sich der Finanzierungsanteil des
Landes Nordrhein-Westfalen bis 2008 auf insgesamt bis zu 1 660 Mio. Euro
und der des Saarlands im selben Zeitraum auf insgesamt bis zu 291 Mio. Euro
Drucksache 15/2088 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
beläuft. Die RAG AG wird in diesem Zeitraum insgesamt 450 Mio. Euro
beitragen.“ zu streichen.
Berlin, den 26. November 2003
Dr. Günter Rexrodt
Jürgen Koppelin
Otto Fricke
Dr. Andreas Pinkwart
Gudrun Kopp
Angelika Brunkhorst
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Michael Kauch
Sibylle Laurischk
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Die Nummer 5 der verbindlichen Erläuterungen sieht eine Anschlussregelung
für die Steinkohle vor. Danach sind im Zeitraum 2006 bis 2012 öffentliche
Hilfen von insgesamt bis zu 15,87 Mrd. Euro vorgesehen. Zusagen über
15,87 Mrd. Euro sind nicht vertretbar und abzulehnen, da die öffentlichen Haus-
halte exorbitant verschuldet sind. Der Bund allein ist bereits mit 830 Mrd. Euro
verschuldet. Daher ist der umfassende Abbau von Subventionen und nicht der
unnötige Erhalt bzw. die Verlängerung solcher unter haushaltspolitischen – aber
auch strukturpolitischen – Gesichtspunkten notwendig. Bereits bei der Einzel-
planberatung im Haushaltsausschuss hat die Fraktion der FDP eine Kürzung des
Baransatzes in Höhe von 420 Mio. Euro beantragt.