BT-Drucksache 15/2082

a) zu dem Gesetzentwurf SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP -15/1975- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/1467- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Vom 25. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2082
15. Wahlperiode 25. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP
– Drucksache 15/1975 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften

b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/1467 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften

A. Problem
Am 31. Dezember 2003 laufen die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Ver-
waltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz aus. Trotz
mehrfacher Verlängerung dieser Fristen sind die Antragszahlen auch nach der
letzten Fristverlängerung im Jahr 2001 nicht gravierend zurückgegangen.
Wenige Monate vor Ablauf der Fristen ist vielmehr festzustellen, dass sich die
Antragseingänge – wenn auch differenziert für die einzelnen Rehabilitierungs-
gesetze – insgesamt nach wie vor auf einem relativ gleich bleibend hohem
Niveau bewegen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass immer noch eine nicht
geringe Zahl potenziell Berechtigter keinen Antrag auf strafrechtliche, beruf-
liche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat.
Die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz für in
ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigte Verfolgte sind letztmalig
im Jahr 1997 angehoben worden. Ihren Zweck, den von der politischen Verfol-
gung besonders schwer betroffenen Opfern einen gewissen Ausgleich für das
erlittene Unrecht zu gewähren, erfüllen sie in der derzeitigen Höhe nicht mehr
angemessen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1975 mit dem die Antrags-
fristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen

Drucksache 15/2082 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Rehabilitierungsgesetz um einen Zeitraum von vier Jahren bis zum 31. Dezem-
ber 2007 verlängert und die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Reha-
bilitierungsgesetz im Allgemeinen von 300 Deutsche Mark auf 184 Euro
monatlich und für betroffene Rentenbezieher nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Beruf-
lichen Rehabilitierungsgesetzes von 200 Deutsche Mark auf 123 Euro pro
Monat angehoben werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1975 und
einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs des Bundesrates

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2082

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1975 – unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1467 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 25. November 2003

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Drucksache 15/2082 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Andrea Voßhoff,
Hans-Christian Ströbele und Sibylle Laurischk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/1467 in seiner 63. Sitzung am 25. September 2003
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung überwiesen.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1975 hat der Deut-
sche Bundestag in seiner 75. Sitzung am 13. November
2003 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ausschuss
für Gesundheit und Soziale Sicherung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 25. Sitzung
am 25. November 2003 beraten und einstimmig beschlos-
sen, die Annahme des interfraktionell eingebrachten Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 15/1975 zu empfehlen. Weiterhin
hat der Innenausschuss beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 15/1467 für
erledigt zu erklären.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
15/1975 in seiner 35. Sitzung am 13. November 2003 be-
raten und einvernehmlich empfohlen, dem Gesetzentwurf
zuzustimmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlagen in seiner 22. Sitzung am 25. Novem-
ber 2003 beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme
des interfraktionell eingebrachten Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 15/1975 zu empfehlen. Weiterhin hat der Ausschuss
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
des Bundesrates auf Drucksache 15/1467 für erledigt zu er-
klären.

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat in seiner 45. Sitzung am 12. November 2003 beschlos-
sen, auf die Abgabe eines Votums zu den Vorlagen zu ver-
zichten.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 34. Sitzung
am 25. November 2003 abschließend beraten und einstim-
mig beschlossen, die Annahme des interfraktionell einge-
brachten Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1975 zu emp-
fehlen. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs des Bundesrates auf
Drucksache 15/1467 wurde einvernehmlich die Erledigt-
erklärung empfohlen.
Die Fraktionen waren sich einig, dass die nach wie vor hohe
Zahl der neu gestellten Anträge verdeutliche, dass es einer
weiteren Verlängerung der Antragsfristen in den drei Re-
habilitierungsgesetzen bedürfe. Einvernehmlich begrüßt
wurde auch die Fristverlängerung um einen Zeitraum von
vier Jahren, der noch über die vom Bundesrat geforderte
Verlängerung um einen Zeitraum von drei Jahren hinaus-
gehe, sowie die Erhöhung der Ausgleichsleistungen nach
dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, mit der zumindest
ein Inflationsausgleich gewährt werde.
Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte daran, dass sie bereits
im Rahmen der letzten Verlängerung der Antragsfristen eine
über das Jahr 2003 hinaus gehende Frist gefordert habe und
begrüßte die nun in diesem Sinne erfolgte Entwicklung.
Weiterhin wünschte sie, dass die Opfer noch umfassender
und intensiver über die Möglichkeiten der Unterstützung
beraten würden.
Die Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass die Initiative
zu dem interfraktionell eingebrachten Gesetzentwurf ein-
schließlich der Verlängerung der Fristen von den Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergriffen
worden sei.

Berlin, den 25. November 2003
Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

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