BT-Drucksache 15/1813

Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung erneuerbarer Energien

Vom 22. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1813
15. Wahlperiode 22. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung erneuerbarer Energien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Nutzung erneuerbarer Energien für den Strom- und Wärmemarkt muss im
Rahmen eines ausgewogenen Energiemixes weiter vorangetrieben werden,
weil es sich um Zukunftstechnologien für den Klimaschutz und für eine nach-
haltige Energieversorgung handelt. Der von der Bundesregierung mit dem Ge-
setz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) dazu beschrittene Weg führt
jedoch in die falsche Richtung. Die garantierten Fördersätze bedeuten eine auf
Dauer angelegte Marktintervention mit direktem Eingriff in die Preisbildungs-
und Versorgungsmechanismen des wettbewerblichen Elektrizitätsmarktes. Zu-
dem werden einzelne Energieträger und Technologien selektiv begünstigt. Nur
unzureichend werden Anreize gesetzt, um die Wirtschaftlichkeit der betreffen-
den Energieanlagen laufend zu verbessern. Auch der jüngste Entwurf der Bun-
desregierung zur Novellierung des EEG behält diese Grundfehler bei. Das EEG
ist deshalb weiterhin abzulehnen.
Die Fraktion der FDP hat mit ihrem Antrag „Marktwirtschaftliche Förderung
des Einsatzes erneuerbarer Energieträger“ (Bundestagsdrucksache 14/5328
vom 14. Februar 2001) beizeiten die vorgenannten Einwände und Bedenken
gegen das EEG formuliert und ein alternatives Konzept zur Förderung erneuer-
barer Energien vorgelegt. Dieses Modell basiert auf einer Mengensteuerung.
Damit entfällt die bisherige Regelung garantierter Preise. Das FDP-Modell geht
davon aus, dass Netzbetreiber und Eigenerzeuger verpflichtet werden, eine be-
stimmte Menge durchgeleiteten bzw. selbst genutzten Stroms aus der Nutzung
erneuerbarer Energien zu decken. Dabei bewirkt der Marktmechanismus, dass
im Wettbewerb diejenigen Anbieter bzw. Techniken zum Zuge kommen, die in
der Lage sind, Elektrizität aus erneuerbaren Energien jeweils am kosten-
günstigsten anzubieten.
Die erneuerbaren Energien müssen in die Lage versetzt werden, sich jeweils
eigenständig am Markt zu behaupten. Ziel ist ein ausgewogener Energiemix,
der Versorgungssicherheit und Kostenminimierung gewährleistet und zugleich

Drucksache 15/1813 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

einseitige regionale Abhängigkeiten bei der Energieversorgung vermeidet. Da-
bei ist die Förderung erneuerbarer Energien auch klimapolitischen Anforderun-
gen verpflichtet. Energie- und Klimapolitik müssen deshalb auf nationaler wie
auf internationaler Ebene konsistent und sachgerecht verknüpft werden.
Einen zentralen Ausgangspunkt bietet dazu die EU-Richtlinie vom 27. Septem-
ber 2001. Dort wird die Zielvorgabe formuliert, den Anteil der erneuerbaren
Energien am gesamten EU-Energieverbrauch bis 2010 auf 12 Prozent zu ver-
doppeln. In diesem Sinne wurden für alle Mitgliedstaaten – zunächst noch nicht
verbindliche – Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Strom-
verbrauch festgelegt. Für Deutschland besteht das Richtziel in einer Steigerung
auf 12,5 Prozent bis 2010. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber rund
6,25 Prozent im Jahr 2000. Den Mitgliedstaaten ist dabei freigestellt, welche
Instrumente sie zur Erreichung ihrer jeweiligen Richtziele verwenden.
Eine für die Zukunft marktwirtschaftliche Förderung erneuerbarer Energien
muss sowohl kurzfristige als auch längerfristige Perspektiven eröffnen.
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht hinsichtlich einer Kostensenkung und
der Stärkung kommunaler Planungshoheit insbesondere bei den Windkraft-
anlagen. Außerdem müssen Energie- und Klimapolitik im Rahmen des inter-
nationalen Klimaschutzes sachgerecht verknüpft werden.
1. Die Fördersätze im EEG müssen im Hinblick auf teilweise bestehende Über-

förderungstatbestände sofort reduziert werden. Dies gilt insbesondere mit
Blick deutlich überhöhte Einspeisevergütungen für Windkraftanlagen an
vergleichsweise ungünstigen Standorten. Um die Akzeptanz erneuerbarer
Energien nicht zu gefährden, darf darüber hinaus deren Einsatz nicht gegen
den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgen. In diesem Zusam-
menhang ist auch die Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetz-
buch dergestalt neu zu regeln, dass die kommunale Planungshoheit wieder
gestärkt wird. Es soll eine regionale Bauleitplanung geschaffen werden, die
verhindert, dass überall im Außenbereich, wo es derzeit keine kommunale
Planung gibt, eine Genehmigung erfolgen muss.

2. Zur Kenntnis zu nehmen ist, dass bereits getätigte Investitionen und geneh-
migte Projekte weitreichenden Bestandschutz genießen. Bezüglich beste-
hender Anlagen ist das Vertrauen der Beteiligten schutzwürdig. Überdies hat
die normative Kraft des Faktischen in bestimmten Regionen mittlerweile
eine eigene regional- und wirtschaftspolitische Dynamik entwickelt. Die
Förderung für bereits bestehende oder genehmigte Anlagen muss deshalb im
Sinne eines Vertrauensschutzes im rechtlich erforderlichen Umfang bei-
behalten werden. Dabei muss die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der
Stromversorgung gewährleistet bleiben.

3. Allgemein muss ausreichend Spielraum zur Berücksichtigung regionaler
Gegebenheiten verbleiben, da beispielsweise mit Blick auf eine energetische
Nutzung von Biomasse in Deutschland standortspezifisch erhebliche Poten-
tiale bestehen, welche unabhängig von einer Netzeinspeisung dezentral ge-
nutzt und weiterentwickelt werden können. Unabhängig von der marktnahen
Nutzung vergleichsweise ausgereifter und in der Anwendung fortgeschritte-
ner Techniken ist auch im Bereich der erneuerbaren Energien eine weitere
Förderung der Grundlagenforschung unverzichtbar. Dabei geht es – bei-
spielsweise mit Blick auf die Geothermie – um eine Weiterentwicklung
energiewirtschaftlich innovativer Techniken, denen eine regional, wirt-
schafts-, technologie- oder strukturpolitisch besondere Bedeutung zugemes-
sen wird. Hier sollen – im Sinne des eingangs genannten Antrags der Frak-
tion der FDP – spezifische Ausschreibungswettbewerbe um gesonderte För-
dermaßnahmen durchgeführt werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1813

4. Auf internationaler Ebene geht es vordringlich darum, die flexiblen Instru-
mente des Kyotoprotokolls (namentlich also den Emissionshandel) ent-
schlossen in die weitere Förderung erneuerbarer Energien einzubeziehen.
Der Emissionshandel bietet eine reizvolle Gelegenheit, Leistungen der deut-
schen (technischen) Entwicklungszusammenarbeit zur Verbindung von
Energie- und Klimapolitik zu nutzen. So sieht das Kyotoprotokoll schon seit
Jahren die Möglichkeit vor, Emissionsminderungserfolge aus klimarele-
vanten Investitionsprojekten in Entwicklungsländern auf klimapolitische
Verpflichtungen der Industrieländer anzurechnen. Dies hat die Fraktion der
FDP immer wieder mit Nachdruck gefordert (vgl. Antrag „Kyotomechanis-
men für die internationale Klimapolitik Deutschlands nutzen“ auf Bundes-
tagsdrucksache 14/7073 vom 10. Oktober 2001“), weil durch eine entschlos-
sene Nutzung der internationalen Instrumente moderner Klimapolitik für
eine wirksame Entlastung der Erdatmosphäre viel erreicht und zugleich die
Kosten des Klimaschutzes drastisch gesenkt werden könnten.
Deshalb gilt es, Möglichkeiten der regenerativen Energiegewinnung auch
für die Entwicklungsländer zu erschließen. Dazu muss die Vorreiterrolle
Deutschlands bei der Entwicklung moderner Energiegewinnungstechniken
erhalten und vorangebracht werden. Klimarelevante Investitionsprojekte aus
allen Bereichen der Nutzung regenerativer Energien sollten deshalb im
Rahmen der technischen Entwicklungshilfe forciert und mit den Kyoto-
Mechanismen explizit verknüpft werden. Dabei müssen die ökonomischen
Chancen genutzt werden, die ein moderner Klimaschutz sowohl für die Ent-
wicklungs- und Schwellenländer als auch für deutsche Unternehmen bietet.
Große Chancen bestehen beispielsweise für die Photovoltaik in sonnen-
reichen Regionen der Erde – zumal dann, wenn für die Energieversorgung
dort keine ausreichende Netzinfrastruktur vorhanden ist. Es gilt demnach,
Deutschlands Position als Standort für die Entwicklung und den Export von
energiewirtschaftlicher Hochtechnologie zu festigen und im Rahmen einer
Exportoffensive weiter auszubauen. Dabei ist sicherzustellen, dass die auf
solcher Grundlage erreichten Emissionsminderungserfolge auf die interna-
tionalen Reduktionsverpflichtungen Deutschlands angerechnet werden.

Längerfristig muss das Leistungspotential erneuerbarer Energien verbessert
und auf nationaler Ebene der Verkehrssektor in ein klimapolitisches Gesamt-
konzept integriert werden.
1. Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht einseitig auf die Netz-

einspeisung des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abstellen.
Jenseits der europäischen Zielvorgabe gilt es statt dessen verstärkt die Mög-
lichkeit zu nutzen, die gewonnene Energie unter Nutzung und Weiterent-
wicklung geeigneter Energiespeichertechniken zu konservieren. Neben an-
deren Techniken und Verfahren kommt dabei der Produktion und Nutzung
von Wasserstoff zur dezentralen Substitution fossiler Brennstoffe besondere
Bedeutung zu (vgl. Antrag der Fraktion der FDP „Energiespeicherforschung
vorantreiben – Höchsttechnologien für die Speichertechnik entwickeln“ auf
Bundestagsdrucksache 15/1605 vom 24. September 2003). Eine auf Ener-
giespeicherung aufbauende Nutzung erneuerbarer Energien ist der bisheri-
gen Netzeinspeisung in zweierlei Hinsicht überlegen. Zum einen wird den
erneuerbaren Energien hierdurch längerfristig die Perspektive eröffnet, zur
energetischen Grundlastversorgung beizutragen. Zum anderen wird ein er-
heblicher Kostenvorteil dadurch realisiert, dass die anderenfalls erforderlich
werdenden massiven und zusätzlichen Investitionen in eine Erweiterung der
Netzkapazitäten und der Regelenergiereserve erübrigt werden. Eine Abkehr
von der Netzeinspeisung zugunsten einer auf Energiespeicherung aufbauen-
den Nutzung erneuerbarer Energien erhöht deren Leistungspotential und
verringert zugleich die Kosten. So werden Möglichkeiten erschlossen, den
erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhelfen und die Chancen der

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erneuerbarer Energien verbessert, sich eigenständig am Energiemarkt zu
behaupten.

2. Die erneuerbaren Energien bieten so auf nationaler Ebene vor allem auch die
Chance, den Verkehrssektor besser in ein klimapolitisches Gesamtkonzept
einzubinden. Hier ist die Weiterentwicklung der Wasserstofftechnologie zu
fördern und durch den Aufbau einer geeigneten Versorgungsinfrastruktur
voranzutreiben. Die seit längerem seitens der Automobil- und Mineralöl-
wirtschaft dazu entwickelten Initiativen sind in diesem Sinne zu begrüßen,
zumal namhafte Automobilhersteller bereits in Aussicht stellen, dass auf
Wasserstoff basierende Technologien im Fahrzeugbereich innerhalb der
nächsten Jahre in Serie gehen werden. In Zusammenarbeit mit den beteilig-
ten Branchen müssen in diesem Sinne in Deutschland geeignete Voraus-
setzungen für eine Weiterentwicklung der Wasserstoffmärkte geschaffen
werden.

3. Bis eine rein auf Energiespeicherung aufbauende Nutzung erneuerbarer
Energien realisiert werden kann, ist die Förderung erneuerbarer Energien
– insbesondere mit Blick auf neu zu errichtende Anlagen und für eine
weitere Steigerung des Mengenziels – im Sinne des eingangs genannten
Antrags der Fraktion der FDP auf ein Modell marktwirtschaftlicher För-
derung durch Mengensteuerung umzustellen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. für bestehende Anlagen und genehmigte Projekte zur Förderung erneuer-

barer Energien die damit verbundenen Kosten zu senken und die teilweise
bestehenden Überförderungen insbesondere im Bereich der Windenergie zu
beseitigen;

2. bei der Novellierung des Baugesetzbuches die Privilegierung von Wind-
kraftanlagen unter Stärkung der kommunalen Planungshoheit neu zu regeln
und eine in diesem Sinne geeignete regionale Bauleitplanung zu schaffen;

3. die Förderung erneuerbarer Energien explizit mit den modernen Mechanis-
men der internationalen Klimapolitik zu verbinden und insbesondere auch
klimarelevante Investitionsprojekte in den Entwicklungs- und Schwellen-
ländern in diesem Sinne voranzutreiben;

4. klimarelevante Investitionsprojekte aus allen Bereichen der Nutzung regene-
rativer Energien im Rahmen der technischen Entwicklungshilfe zu forcieren
und dabei sicherzustellen, dass die auf solcher Grundlage erreichten Emis-
sionsminderungserfolge auf die internationalen Reduktionsverpflichtungen
Deutschlands angerechnet werden;

5. mit Blick auf neu zu errichtende Anlagen ein dauerhaft tragfähiges Gesamt-
konzept zur Förderung erneuerbarer Energien vorzulegen, welches unter
Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch den
Kriterien der Versorgungssicherheit, Finanzierbarkeit und Kostenminimie-
rung hinreichend Rechnung trägt;

6. bei der weiteren Steigerung des Mengenziels nicht länger einseitig auf die
Netzeinspeisung des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abzu-
stellen, sondern stattdessen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die gewon-
nene Energie unter Nutzung und Weiterentwicklung geeigneter Energiespei-
chertechniken zu konservieren;

7. dazu die Energiespeicherforschung entschlossen voranzutreiben, um die
erneuerbaren Energien an der Grundlastversorgung beteiligen zu können
und zusätzlichen Bedarf an Regelenergie sowie zusätzliche Netzinvestitio-
nen zu vermeiden;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1813

8. die Förderung erneuerbarer Energien im Sinne des eingangs genannten An-
trags der Fraktion der FDP auf ein Modell marktwirtschaftlicher Förderung
durch Mengensteuerung umzustellen und zur Verbesserung der Effizienz
ergänzender Fördermaßnahmen beim Mitteleinsatz Ausschreibungswettbe-
werbe durchzuführen, bis eine rein auf Energiespeicherung aufbauende
Nutzung erneuerbarer Energien realisiert werden kann;

9. auf nationaler Ebene den Verkehrssektor in ein energie- und klimapoliti-
sches Gesamtkonzept einzubinden und dazu die Weiterentwicklung der
Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie sowie den Aufbau einer ge-
eigneten Versorgungsinfrastruktur für Wasserstoff voranzutreiben;

8. durch Dezentralisierung, Flexibilisierung und Offenheit für technische
Innovation dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung der Grundlagenfor-
schung im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland verbessert
wird und

9. dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich ein ökologisch effektives,
kostensenkendes und wettbewerbskonformes Förderkonzept für erneuer-
bare Energien vorzulegen, das den in diesem Antrag beschriebenen Grund-
linien folgt.

Berlin, den 22. Oktober 2003
Angelika Brunkhorst
Birgit Homburger
Michael Kauch
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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