BT-Drucksache 15/1714

Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte auf vier Monate ausweiten

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1714
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hans-Michael Goldmann, Dirk Niebel,
Dr. Christel Happach-Kasan, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte auf vier Monate ausweiten

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) in § 4 Abs. 1 mit dem Ziel zu
novellieren, dass zukünftig ausländischen Saisonkräften im Hotel- und Gaststät-
tengewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Obst- und Gemüseverarbei-
tung sowie in Sägewerken die Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung in
Deutschland bis zu insgesamt vier Monaten erteilt werden kann. Dabei ist auf
eine unbürokratische Ausgestaltung des Verfahrens zu achten.

Berlin, den 15. Oktober 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Dem offensichtlich bestehenden Bedarf an ausländischen Arbeitskräften muss
durch eine Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung entsprochen wer-
den. Dazu ist es den betroffenen Branchen zu ermöglichen, durch eine unbüro-
kratische Ausgestaltung des Verfahrens zukünftig ausländische Saisonarbeits-
kräfte bis zu insgesamt vier Monaten zu beschäftigen. Bereits im Jahr 2002 hatte
das Bundeskabinett im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwanderungs-
gesetzes dem Entwurf einer Verordnung über die Zustimmung zur Ausübung
einer Beschäftigung von Ausländern (Ausländerbeschäftigungsverordnung) zu-
gestimmt. In dieser Verordnung war eine Einsatzdauer der Saisonkräfte auf vier
Monate vorgesehen. Diese flexible Regelung konnte bislang wegen der Beden-
ken des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Zuwanderungsgesetz nicht um-
gesetzt werden. Deshalb ist die Änderung der ASAV in der beschriebenen Form
bis zum Inkrafttreten eines novellierten Zuwanderungsgesetzes mit einer erwei-
terten Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte von vier Monaten
für einen Übergangszeitraum erforderlich.
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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