BT-Drucksache 15/1710

Akkreditierte Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten im öffentlichen Dienst gleichstellen

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1710
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Ulrike Flach, Cornelia Pieper,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Sybille Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Marita Sehn, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Akkreditierte Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten
im öffentlichen Dienst gleichstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Jahr 1998 wurde mit der Probephase von Master- und Bachelorstudiengän-
gen an deutschen Hochschulen begonnen. Beabsichtigt war durch die damit her-
gestellte internationale Vergleichbarkeit eine Verbesserung der Berufschancen
deutscher Absolventen im Ausland, eine Steigerung der Attraktivität des Bil-
dungsstandorts Deutschland und auch die Einleitung einer Verkürzung der im
internationalen Vergleich zu langen deutschen Studienzeiten. Zugleich wurde
den in der Sorbonne-Erklärung von 1998 und der Bologna-Erklärung von 1999
gegebenen Verpflichtungen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen
Hochschulrahmens Rechnung getragen.
Im Jahr 2002 wurden die neuen Studiengänge durch die 5. Novelle zum Hoch-
schulrahmengesetz in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Die Akkre-
ditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge erfolgt bei Universitäten und
Fachhochschulen durch Agenturen, die vom Akkreditierungsrat zugelassen sind.
Das derzeit gültige Verfahren ist im Beschluss der Kultusministerkonferenz der
Länder vom 24. Mai 2002 geregelt.
Unterschiede bei der Akkreditierung von Studiengängen an Universitäten und
Fachhochschulen gibt es weder in den angelegten Maßstäben noch beim Akkre-
ditierungsverfahren.
Die staatlichen Genehmigungen der Bundesländer beruhen auf dem Beschluss
der KMK „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus
und Master-/Magisterstudiengängen“ vom 5. März 1999 in der Fassung vom
14. Dezember 2001. Auch in diesen Vorgaben werden keine Unterschiede zwi-
schen den Studiengängen an Fachhochschulen und denen an Universitäten ge-
macht.
Unterschiede werden hingegen in der laufbahnrechtlichen Zuordnung gemacht.

Drucksache 15/1710 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

Master-Abschlüsse an den Universitäten werden generell dem höheren Dienst
zugeordnet.
Bei den Master-Abschlüssen an Fachhochschulen muss ein gesondertes Akkre-
ditierungsverfahren durchgeführt werden, soll die Zuordnung zum höheren
Dienst erfolgen.
Grundlage hierfür ist die Vereinbarung der Innenministerkonferenz und der Kul-
tusministerkonferenz „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch
Masterabschluss an Fachhochschulen“ durch Beschluss der Innenministerkon-
ferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002.
Der Deutsche Bundestag hatte mit der Einführung von Bachelor- und Master-
Studiengängen jedoch beabsichtigt, keine Unterschiede zwischen Bachelor- und
Master-Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen zu machen. Daher
wurden für diese Studiengänge folgerichtig gleiche Regelstudienzeiten unab-
hängig von der Art der Hochschule festgelegt.
Durch die unterschiedliche Behandlung von ansonsten in den inhaltlichen und
formalen Voraussetzungen völlig gleichgestellten Studiengängen in Bezug auf
die laufbahnrechtliche Einstufung wird eine vom Deutschen Bundestag nicht
beabsichtigte Unterscheidung zwischenMaster-Studiengängen an Universitäten
und Fachhochschulen vollzogen, die dem Ziel, dass Studierende bei der Wahl
des für sie geeigneten Hochschultyps keinerlei Diskriminierung in der Folge
ihrer Hochschulentscheidung erkennen können, zuwider läuft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarung der Innenministerkonferenz und

der Kultusministerkonferenz „Zugang zu den Laufbahnen des höheren
Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ durch Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz
vom 24. Mai 2002, die ein besonderes Akkreditierungsverfahren für Master-
Studiengänge an Fachhochschulen im Hinblick auf die Zugangsmöglichkeit
zum höheren Dienst vorsieht, abgeschafft wird.

2. im Vorgriff darauf verwaltungsseitig für den Bund sicherzustellen, dass Fach-
hochschulabsolventen mit Masterabschlüssen aus akkreditierten Studiengän-
gen auch ohne das besondere Akkreditierungsverfahren der Zugang zu den
Laufbahnen des höheren Dienstes ermöglicht wird.

Berlin, den 14. Oktober 2003
Christoph Hartmann (Homburg)
Ulrike Flach
Cornelia Pieper
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Ulrich Heinrich
Michael Kauch

Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Marita Sehn
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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