BT-Drucksache 15/1618

Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten

Vom 25. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1618
15. Wahlperiode 25. 09. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter
Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten

Das am 19. März 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform und Verbesserung
der Ausbildungsförderung (Ausbildungsförderungsreformgesetz) weitet die
Auslandsförderungsleistung für deutsche Studierende innerhalb der Europäi-
schen Union aus. Deutsche Studenten können, statt lediglich zwei Semester im
Ausland zu verbringen, ihr Studium bis zum Abschluss in einem EU-Mitglied-
staat (innerhalb der Förderungshöchstdauer) durchführen.
Förderungsfähig laut § 5 Abs. 2 Satz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ist der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte nach einem
mindestens einjährigen Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte, der so ge-
nannten „Orientierungsphase“. Die deutschsprachige Studienerfahrung ist hier-
bei zentrales Argument. Studierende sollen laut Angaben des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung (BMBF) einen Eindruck vom deutschen
Studiensystem erlangen, bevor sie ihre Ausbildung im Ausland weiterführen.
Dies gilt jedoch nicht für Österreich und die Schweiz (Verwaltungsvorschrift zu
§ 5 BAföG). Beginnt ein deutscher Studierender seine Ausbildung in Öster-
reich oder der Schweiz, so kann er sie förderungsfähig in jedem EU-Mitglied-
staat fortführen. De facto wird damit eine vollständige BAföG-geförderte Aus-
bildung in Österreich ermöglicht.
Wie dargestellt ist ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat außer Österreich
studierender Deutscher, um gefördert zu werden, zu einer vorhergehenden ein-
jährigen Inlandsphase verpflichtet. Noch nicht einmal bilinguale in EU-Mit-
gliedstaaten stattfindende Studiengänge sind hierbei als gleichwertig einbe-
zogen. Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration stellt sich grund-
sätzlich die Frage der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit deutscher
Studierender in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konsequenzen wären für die Höhe des Ausbildungsförderungsetats

zu erwarten, wenn der Anspruch auf Ausbildungsförderung auf Deutsche,
welche die bislang obligatorische Inlandsphase nicht absolvieren, ausge-

Drucksache 15/1618 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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weitet würde angesichts der Tatsache, dass 2002 1,26 % aller geförderten im
EU-Ausland studierenden Deutschen Auslandsförderung bezogen haben
und davon 31,5 % voll gefördert waren?

2. Wie groß wäre der Anstieg der Anzahl förderungsfähiger deutschen Studie-
renden, wenn grundsätzlich alle in EU-Mitgliedstaaten studierenden Deut-
schen, inklusive derer, die ihre Ausbildung vollständig in einem EU-Mit-
gliedstaat durchführen, Anspruch auf Ausbildungsförderung in EU-Mitglied-
staaten hätten?

3. Bestehen Pläne der Bundesregierung, zumindest bilinguale im Ausland
stattfindende Studiengänge auch ohne obligatorische Inlandsphase für
grundsätzlich förderungswürdig zu erklären?

4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wie ist der Standpunkt der Bundesregierung bezüglich der bestehenden un-

terschiedlichen Behandlung deutscher Studierender innerhalb der Europäi-
schen Union gegenüber denen, die ein vollständiges Studium in Österreich
durchführen können, und denen in anderen europäischen Ländern im Hin-
blick auf eine fortschreitende europäische Integration im Hinblick auf die
Zukunft?

6. Bestehen Pläne der Bundesregierung, das BAföG diesbezüglich zu reevalu-
ieren, damit Chancengerechtigkeit zwischen allen in EU-Mitgliedstaaten
studierenden Deutschen gewährleistet werden kann?

7. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?

Berlin, den 23. September 2003
Christoph Hartmann (Homburg)
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Gudrun Kopp

Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Max Stadler
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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