BT-Drucksache 15/1392

Beschäftigung von Absolventen mit den Bachelor-Abschluss im öffentlichen Dienst des Bundes

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1392
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
HelgaDaub, Jörg vanEssen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting,Hans-JoachimOtto (Frankfurt),DetlefParr,GiselaPiltz,Dr.GünterRexrodt,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Beschäftigung von Absolventen mit dem Bachelor-Abschluss im öffentlichen
Dienst des Bundes

In der 6. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) wurden die
Bachelor- und Masterstudiengänge in § 19 als Regelstudiengänge eingeführt.
Für die Wertigkeit der Abschlüsse ist in Deutschland nach wie vor die Einstu-
fung möglicher Absolventen in Bezug auf die Eingangsstufe in den öffentlichen
Dienst von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Einerseits stellt sich dabei die Frage nach den Einstufungen gemäß der Bundes-
laufbahnverordnung, andererseits die Frage nach der Einstellungspraxis. Insbe-
sondere der Bachelor als neuartiger berufsqualifizierender Studienabschluss
bedarf im Hinblick auf seine Akzeptanz der sorgfältigen Beobachtung. Studie-
rende, die einen solchen Abschluss anstreben, haben Anspruch auf Offenlegung
ihrer Möglichkeiten auch im öffentlichen Dienst.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bachelor-

Absolventen pro Semester, die seit den ersten Abschlussprüfungen ohne
Anschlussstudium die Hochschulen verlassen haben?

2. Wie viele Bachelor-Absolventen haben sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit dem 1. Januar 2002 für den öffentlichen Dienst in Bund,
Ländern oder auf der kommunalen Ebene beworben?

3. Wie viele Bachelor-Absolventen deutscher Hochschulen sind seit dem
1. Januar 2002 in den öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder oder der
kommunalen Ebene eingetreten?

4. Wie viele Bachelor-Absolventen wurden ggf. bei Bewerbungen zurück-
gewiesen?

Drucksache 15/1392 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. In welche Eingangsämter/Eingangsstufen wurden die Absolventen ggf. ein-
gestuft?

6. Wie und wie lange wurde ggf. der Vorbereitungsdienst durchgeführt?
7. Bestehen Pläne der Bundesregierung, im Zuge des Ansteigens der Anzahl

der Bachelor-Absolventen diesen Abschluss ausdrücklich in das Bundes-
laufbahnrecht zu integrieren?

8. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?

Berlin, den 1. Juli 2003
Christoph Hartmann (Homburg)
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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