BT-Drucksache 15/1376

Abwicklungsgesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

Vom 1. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1376
15. Wahlperiode 01. 07. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Günter Nooke, Jochen-Konrad Fromme, Dietrich Austermann,
Ilse Aigner, Norbert Barthle, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek),
Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke,
Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, Volker Kauder,
Dr. Michael Luther, Friedrich Merz, Kurt J. Rossmanith, Antje Tillmann, Arnold
Vaatz, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Abwicklungsgesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat mit der Drucksache 234/03 vom
11. April 2003 einen Gesetzentwurf zur Abwicklung der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwicklungsgesetz – BvSAbwG)
zugeleitet, welcher nunmehr als Bundestagsdrucksache 15/1181 vom 18. Juni
2003 vorliegt.
Im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Organisation sowie effiziente Verwaltung und Verwertung des Immobilien-
vermögens des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 15/476) und der Antwort der
Bundesregierung hierauf (Bundestagsdrucksache 15/547) ergeben sich hin-
sichtlich dieses Gesetzentwurfs und der Bundesanstalt für vereinigungs-
bedingte Sonderaufgaben (BvS) selbst folgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb bedarf es dieses Abwicklungsgesetzes, wenn die BvS einerseits

nach eben diesem Gesetz weiterhin rechtlich fortexistiert, sie sich anderer-
seits aber seit dem 1. Januar 1995 auf Grund des „Gesetzes zur abschließen-
den Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt“ vom 9. Au-
gust 1994 (BGBl. I S. 2062) bereits selbst abwickelt und seit 1. Januar 2001
ihre Tätigkeit eingestellt hat und ihre Aufgaben inzwischen umfassend
durch Geschäftsbesorger, ihrer Zahl nach ganz überwiegend Bundesunter-
nehmen, erledigen lässt?

2. Hat die Bundesregierung Alternativen zu der jetzt vorgelegten BvS-Abwick-
lung geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wurden noch ausstehende Vermögensübertragungen geprüft, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?

4. Welche Effizienzsteigerungen und Verwaltungskosteneinsparungen erwar-
tet die Bundesregierung durch dieses Gesetz?

5. Wie werden die Rechte und Interessen der neuen Bundesländer dabei
gewahrt?

Drucksache 15/1376 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

6. Wie wird sich im vorgenannten Zusammenhang eine neue Regelung von
dem bisherigen Verwaltungsrat der BvS unterscheiden?

7. Mit welchen jährlichen Kosten ist die seit 1. Januar 2001 praktizierte Orga-
nisation der BvS verbunden?

8. Welche Veränderungen in der Kostenstruktur sind im vorgenannten Zusam-
menhang vor und nach dem 1. Januar 2001 aufgetreten (bitte tabellarische
Aufstellung beifügen)?

9. Über wie viele Mitarbeiter bzw. Berater verfügen die Stäbe des BvS-Ver-
waltungsratsvorsitzenden und des BvS-Präsidenten?

10. Über welche Haushaltsansätze bzw. Budgets verfügen die Stäbe des BvS-
Verwaltungsratsvorsitzenden und des BvS-Präsidenten?

11. Welche Aufgaben werden im vorgenannten Zusammenhang dort wahrge-
nommen?

12. Warum werden die im vorgenannten Zusammenhang bestehenden Auf-
gaben nicht unmittelbar durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
oder die bereits erwähnten Geschäftsbesorger erledigt?

13. Wie positioniert sich die Bundesregierung heute zu den Erklärungen, wel-
che sie anlässlich der umfassenden Geschäftsbesorgungsauflösung im Jahr
2000 im Hinblick auf die Ausstattung und die Wirtschaftlichkeit der BvS
abgegeben hatte (vgl. etwa Mitteilungsblatt NIMBUS aktuell 3/2000 vom
18. Dezember 2000)?

14. In welchem Zeitraum soll nach der Vorstellung der Bundesregierung die
weitere Abwicklung der BvS vonstatten gehen, und besteht hierfür eine
konkrete Planung?

15. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregie-
rung von der im Gesetz vorgesehenen Vermögensübertragung Gebrauch zu
machen?

16. Warum erfolgen diese Vermögensübertragung und die endgültige Auf-
lösung nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es für den Fall, dass Parteiver-
mögen der SED/PDS zukünftig noch auftaucht, im Zusammenhang mit
diesem Gesetz einer ausdrücklichen Regelung der Klagebefugnis bedarf,
welche bislang von der BvS für die „Unabhängige Kommission zur Über-
prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“
ausgeübt wurde?

18. Wer wäre im beschriebenen Fall und ohne eine gesetzlich geregelte Über-
tragung der Klagebefugnis dazu berechtigt?

19. Welche Gründe stehen im vorgenannten Zusammenhang einer Übertragung
eben dieser Klagebefugnis auf das BMF entgegen?

20. Welche Funktionen üben Mitarbeiter der BvS oder ihrer Nachfolgeeinrich-
tungen im Rahmen des Projektes NIMBUS, in dem es um die Planung des
Bundes zur Neuorganisation seines Immobilienvermögens geht, aus – vgl.
auch Bundestagsdrucksachen 15/476 und 15/547 (bitte tabellarische Auf-
stellung beifügen)?

21. Welche konkreten positiven Effekte für den Arbeitsmarkt wurden mit dem
in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminis-
ter der Finanzen, Karl Diller, vom 31. Juli 2001 auf die schriftlichen Fra-
gen 21 und 22 des Abgeordneten Gunnar Uldall in der Bundestagsdruck-
sache 14/6782 mit insgesamt 591,8 Mio. DM bezeichneten Restvolumen
erzielt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1376

22. Welche Zweckänderungen wurden bezüglich dieser Mittel vorgenommen?
23. Wurden diese Mittel zurückgefordert und der Bundesanstalt für Arbeit zur

Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht?
24. Aus welchen Beträgen setzen sich die Kosten der Kontrolle dieser Mittel-

verwendung zusammen?
25. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Beschäftigung

von sog. Scheinselbständigen, unter Zugrundelegung der bis zum 31. De-
zember 2002 geltenden Rechtslage, bei der BvS?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des in diesem
Zusammenhang eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (vgl.
FOCUS vom 22. Januar 2001 und DER SPIEGEL vom 22. Januar 2001,
vgl. auch DER SPIEGEL vom 2. April 2001)?

27. Hat die BvS in diesem Zusammenhang Nachversicherungen vorgenommen
oder sind solche beabsichtigt, und welche Kosten sind auch im Zusammen-
hang mit der Überprüfung dieser Vorgänge bei der BvS entstanden?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Falle der Nachversicherung mög-
licherweise eintretende Doppelbegünstigung der betroffenen Personen
(Kumulation von Beraterhonoraren und Erwerb von Versorgungsanwart-
schaften) und die Möglichkeit, dass dadurch bei der BvS ein Schaden ent-
steht?

29. Wie fügt sich dies nach alledem in das von der Bundesregierung angekün-
digte Gesamtkonzept zur Neuordnung des Immobilienvermögens des Bun-
des (vgl. Bundestagsdrucksache 15/547) ein?

Berlin, den 1. Juli 2003
Günter Nooke
Jochen-Konrad Fromme
Dietrich Austermann
Ilse Aigner
Norbert Barthle
Jochen Borchert
Manfred Carstens (Emstek)
Albrecht Feibel
Herbert Frankenhauser
Hans-Joachim Fuchtel
Susanne Jaffke
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Michael Luther
Friedrich Merz
Kurt J. Rossmanith
Antje Tillmann
Arnold Vaatz
Klaus-Peter Willsch
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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