BT-Drucksache 15/1285

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1073- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung

Vom 30. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1285
15. Wahlperiode 30. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1073 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Indien
über die Auslieferung

A. Problem
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien besteht
bislang keine völkerrechtliche Übereinkunft über die Auslieferung. Der Auslie-
ferungsverkehr erfolgt daher nach Maßgabe des Gesetzes über die Internatio-
nale Rechtshilfe in Strafsachen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Er-
leichterung des Auslieferungsverkehrs ist am 27. Juni 2001 in Berlin der Ver-
trag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über
die Auslieferung unterzeichnet worden. Dieser Vertrag trifft die für den vertrag-
lichen Auslieferungsverkehr erforderlichen Regelungen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten
Vertrages geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/1285 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1073 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Juni 2003

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Erika Simm
Berichterstatterin

Wolfgang Zeitlmann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1285

Bericht der Abgeordneten Erika Simm, Wolfgang Zeitlmann, Jerzy Montag und
Rainer Funke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 15/1073 in seiner 51. Sitzung
am 18. Juni 2003 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mit-
beratung dem Innenausschuss und dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sit-
zung am 25. Juni 2003 beraten und einstimmig beschlossen,
die Annahme zu empfehlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am
25. Juni 2003 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung
am 25. Juni 2003 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Berlin, den 25. Juni 2003
Erika Simm
Berichterstatterin

Wolfgang Zeitlmann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

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