BT-Drucksache 15/1256

Erste Erfahrungen mit Personal-Service-Agenturen

Vom 25. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1256
15. Wahlperiode 25. 06. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Niebel, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto
Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann
(Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Erste Erfahrungen mit Personal-Service-Agenturen

Durch die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) in allen Arbeits-
amtsbezirken und den Verleih an private Arbeitgeber sollen Arbeitslose in den
ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach § 37c Abs. 2 Drittes Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB III) kann das Arbeitsamt für die Tätigkeit einer PSA ein ggf.
auch pauschaliertes Honorar, entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil, mit
der PSA vereinbaren. Die Honorarvereinbarung muss dabei dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit entsprechen. Eine Höchstgrenze sieht das Gesetz hierfür
nicht vor. Durch die von der Bundesregierung eingeführte Pflicht zur Gleichbe-
handlung von Leih- und Stammarbeitnehmern soll Lohndumping verhindert
werden. In jüngster Zeit sind Fälle bekannt geworden, bei denen PSA Arbeits-
lose zu Stundensätzen, die deutlich unter den Mindestlöhnen der Tarifverträge
der Zeitarbeitsbranche liegen, angeboten haben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien erfolgten die Vergabeentscheidungen für die Ein-

richtung der PSA?
2. Wie stellt sich die Struktur der PSA nach Abschluss der Vergabeverfahren dar

und welche Anteile haben jeweils große und kleine Zeitarbeitsunternehmen?
3. In wie vielen Fällen ist das Arbeitsamt namens der Bundesanstalt für Arbeit

(BA) an Verleihunternehmen beteiligt?
4. In wie vielen Fällen hat ein Arbeitsamt namens der BA eine eigene PSA ge-

gründet?

Drucksache 15/1256 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Warum hat die Bundesregierung über die Voraussetzung einer Verleih-
erlaubnis gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften, die bereits in der
Vergangenheit gute Vermittlungsergebnisse gerade bei schwer vermittelba-
ren Personengruppen vorweisen können, von der Teilnahme an den Aus-
schreibungsverfahren ausgenommen, obwohl diese wegen der fehlenden
Gewinnerzielungsabsicht mit geringeren Zuschüssen arbeiten könnten?

6. Nach welchen Kriterien wurden die Entscheidungen über die Finanzierung
der PSA, die grundsätzlich über eine fallbezogene Honorarvereinbarung,
aber auch über eine erfolgsbezogene und pauschalierte Honorarvereinba-
rung möglich ist, getroffen?

7. Wie stellt die BA bei den PSA-Neugründungen einen fortlaufenden Infor-
mationsrückfluss sicher, um eine optimale Steuerung zu gewährleisten?

8. Wie werden die Qualitätsstandards bei den PSA-Trägern überprüft?
9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von den PSA Arbeits-

lose, die zu Tarifentgelten bezahlt werden, zu deutlich unter den Tariflöh-
nen bzw. ortsüblichen Löhnen liegenden Stundensätzen am Markt angebo-
ten werden, und wie bewertet sie diese?

10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es mit Blick auf die zu den PSA
in Konkurrenz stehenden gewerblich tätigen Verleihunternehmen durch die
in der Honorarzahlung enthaltene Subventionierung nicht zu Wettbewerbs-
verzerrungen kommt?

11. Hat die BA bei der Vertragsgestaltung zwischen den Arbeitsämtern und
den Verleihern von dem Recht, im Zuge der Vergabe weitere Auflagen zu
machen, mit Blick auf die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung Gebrauch
gemacht?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Juni 2003
Dirk Niebel
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch

Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Markus Löning
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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