BT-Drucksache 15/1109

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/879- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1109
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/879 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

A. Problem
Der Vertrag, durch den sich der Bund verpflichtet, dem Zentralrat der Juden in
Deutschland die vereinbarte Staatsleistung zu gewähren, bedarf der Zustim-
mung in der Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Laut Vertragsbestimmung in Höhe von 3 000 000 Euro jährlich. Nach fünf
Jahren kann eine Anpassung der Leistung erfolgen.
2. Vollzugsaufwand
Kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten
Keine

Drucksache 15/1109 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/879 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2003

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Sebastian Edathy
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1109

Bericht der Abgeordneten Sebastian Edathy, Martin Hohmann,
Silke Stokar von Neuforn und Dr. Max Stadler

1.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
43. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2003 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss und an den Haushaltsausschuss, an Letzteren zur Be-
ratung gemäß § 96 GO, überwiesen.

2.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 4. Juni
2003 einstimmig empfohlen, den vorgenannten Gesetzent-
wurf anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss wird den Bericht gemäß § 96 GO
gesondert abgeben.

3.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sit-
zung am 4. Juni 2003 abschließend beraten und ihm ein-
stimmig zugestimmt.
Der zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland am 27. Januar 2003 geschlossene Ver-
trag hat zum Ziel, die gegenseitigen Beziehungen im Sinne
einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenar-
beit zu regeln. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Bund,
dem Zentralrat der Juden in Deutschland für die in Artikel 1
des Vertrages im Einzelnen genannten Aufgabenbereiche –
beginnend mit dem Haushaltsjahr 2003 – eine Staatsleistung
in Höhe von jährlich 3 Mio. Euro zu gewähren.

Das Gesetz soll die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Gewährung dieser Leistung schaffen.

Der Innenausschuss begrüßt, dass die Bundesrepublik
Deutschland und der Zentralrat der Juden in den Bereichen,
die die gemeinsamen Interessen berühren und die in der Zu-
ständigkeit des Bundes liegen, eine kontinuierliche und part-
nerschaftliche Zusammenarbeit vereinbart haben. Im Be-
wusstsein der besonderen historischen Verantwortung der
Bundesrepublik Deutschland für das jüdische Leben in
Deutschland teilt der Innenausschuss den in der Präambel
des Vertrages zum Ausdruck gebrachten Wunsch, den Wie-
deraufbau jüdischen Lebens in Deutschland zu fördern und
das freundschaftliche Verhältnis zu der jüdischen Glaubens-
gemeinschaft zu festigen und zu vertiefen. Er unterstützt da-
her die Absicht der Bundesregierung, finanziell zur Erfül-
lung der überregionalen Aufgaben des Zentralrats der Juden
verstärkt beizutragen. Dies gilt insbesondere für dessen inte-
grationspolitisches und soziales Wirken, die Erhaltung und
Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes sowie den weite-
ren Aufbau der jüdischen Gemeinschaft. Der Innenaus-
schuss teilt die in der Vertragsbegründung geäußerte Erwar-
tung der Bundesregierung, dass die vereinbarte Leistung der
gesamten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland zugute
kommt. Der Innenausschuss bittet die Bundesregierung, im
Dezember 2003 über die Entwicklung der Zusammenarbeit
mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland auf der Grund-
lage des Vertrages zu berichten.

Berlin, den 4. Juni 2003
Sebastian Edathy
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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