BT-Drucksache 15/1003

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Barbara Wittig, Dr. Dieter Wiefelspütz, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck), Volker Kauder, Dr. Angela Merkel, Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP -15/806- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG) 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/313- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG)

Vom 21. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1003
15. Wahlperiode 21. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Barbara Wittig, Dr. Dieter
Wiefelspütz, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der
Fraktion der SPD,
der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck), Volker Kauder, Dr. Angela
Merkel, Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU,
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, Hans-Christian
Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/806 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG)

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/313 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG)

A. Problem
§ 39 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz –
StUG) sieht die Bildung eines Beirates beim Bundesbeauftragten vor. Der Bun-
desbeauftragte unterrichtet den Beirat über grundsätzliche oder andere wichtige
Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes und erör-
tert diese mit ihm.
Der Beirat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern, wobei neun Mitglieder von
den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sach-
sen-Anhalt und Thüringen benannt und sieben weitere Mitglieder vom Deut-
schen Bundestag gewählt werden.

Drucksache 15/1003 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die vom Deutschen Bundestag entsandten Mitglieder werden entsprechend sei-
ner Geschäftsordnung im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen ge-
wählt. Es ist aber in Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Gre-
miums wichtig, dass in diesem alle politischen Kräfte von Bedeutung vertreten
sind.

B. Lösung
Durch die Erhöhung der Zahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden
Mitglieder von sieben auf acht soll allen gegenwärtig im Deutschen Bundestag
vertretenen Fraktionen die Möglichkeit eröffnet werden, mit Sitz und Stimme
im Beirat vertreten zu sein.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/806 und
einvernehmliche Erledigungserklärung des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 15/313

C. Alternativen
Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1003

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/806 mit folgender Maßgabe, im Übri-

gen unverändert anzunehmen:
In Artikel 1 wird die Angabe „§ 39 Abs. 1 Nr. 2“ durch die Angabe „§ 39
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2“ ersetzt;

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/313 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 21. Mai 2003

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Barbara Wittig
Berichterstatterin

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Drucksache 15/1003 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Barbara Wittig, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Silke Stokar von Neuforn und Gisela Piltz

1. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/806 wurde in der
40. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. April
2003 an den Innenausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/313 wurde in der
19. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar
2003 an den Innenausschuss überwiesen.

2. Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
13. Sitzung am 21. Mai 2003 abschließend beraten. Dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/806 hat der Innenaus-
schuss in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen
Fassung einstimmig zugestimmt. Der Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/313 wurde einvernehmlich für erledigt
erklärt.
Die Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung,
dass § 39 StUG entsprechend dem eingebrachten Ent-
wurf auf Drucksache 15/806 geändert werden soll.

Berlin, den 21. Mai 2003
Barbara Wittig
Berichterstatterin

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

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