BT-Drucksache 14/9262

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS -14/9032- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9262
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP und PDS
– Drucksache 14/9032 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung
einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

A. Problem
Bei den Partnerorganisationen der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“ sind unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Beschwerde-
stellen einzurichten. Das gilt auch bei Leistungen wegen Vermögensschäden.
Die Kommission für Vermögensschäden ist inzwischen nach § 9 Abs. 6 Satz 2
EVZStiftG bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) an deren
Sitz in Genf gebildet worden und hat ihre Tätigkeit aufgenommen.
Über die Beschwerdemöglichkeit bei Vermögensschäden war mit den Vereinig-
ten Staaten von Amerika in Anlage A zu dem Abkommen zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staa-
ten von Amerika über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
unter Nummer 11 vereinbart worden: „Das Stiftungsgesetz wird vorschreiben,
dass der Ausschuss vereinfachte Verfahren, darunter vereinfachte und be-
schleunigte interne Beschwerdeverfahren, schafft … .“
Die US-Regierung hält unter Berufung auf den Wortlaut von Nummer 11 der
Anlage A zum deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen („internes Be-
schwerdeverfahren“) eine gesonderte Beschwerdekommission für entbehrlich.
Es genüge eine zweite Befassung der ersten Instanz. Die US-Regierung ist des-
halb nicht bereit, einen Beisitzer für eine gesonderte Beschwerdekommission
zu benennen. Diese Auffassung wird von der Vermögenskommission unter
Berufung auf die geringen Kosten und die Beschleunigung des gesamten Ver-
fahrens geteilt.

B. Lösung
Das Gesetz ist dieser Sachlage anzupassen.
Einstimmige Annahme

Drucksache 14/9262 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Novellierung nicht mit Kosten
belastet.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9262

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/9032 anzunehmen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Bernd Reuter
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/9262 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bernd Reuter, Martin Hohmann, Volker Beck (Köln),
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Gesetzentwurf wurde in der 236. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 16. Mai 2002 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss und
Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner 130. Sitzung am
5. Juni 2002 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

3. Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 102. Sitzung
am 5. Juni 2002 ebenfalls einstimmig empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

4. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
98. Sitzung am 5. Juni 2002 abschließend beraten und
ihm einstimmig zugestimmt.
Auf die Begründung zur Gesetzesänderung auf Druck-
sache 14/9032 wird ausdrücklich hingewiesen.

Berlin, den 5. Juni 2002
Bernd Reuter
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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