BT-Drucksache 14/8945

Behinderung und Erschwerung unternehmerischer Entfaltung durch hohe Bürokratiedichte

Vom 23. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8945
14. Wahlperiode 23. 04. 2002

Große Anfrage
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Dr. Hansjürgen Doss,
Karl-Josef Laumann, Matthias Wissmann, Dr. Peter Paziorek, Ernst Hinsken,
Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Marie-Luise Dött,
Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Siegfried Helias,
Klaus Hofbauer, Wolfgang Meckelburg, Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena),
Dr. Bernd Protzner, Peter Rauen, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard
Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Klaus-Peter Willsch, Elke
Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Behinderung und Erschwerung unternehmerischer Entfaltung durch
hohe Bürokratiedichte

„Moderne Mittelstandspolitik ist für uns weniger Bürokratie …“ und „Wir er-
öffnen den Menschen neue Perspektiven der Selbständigkeit“ hatte Bundes-
kanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 10. November
1998 versprochen.
Am Ende der 14. Legislaturperiode zeichnet sich für Unternehmer ein anderes
Bild ab. Der Mittelstand – die „Jobmaschine“ Deutschlands – wird vom Staat in
unterschiedlichsten Bereichen behindert. Unternehmerisches Engagement wird
durch zahlreiche Vorschriften erschwert. Unternehmensgründungen sind im eu-
ropäischen Vergleich viel zu zeitaufwändig und zu kostenintensiv.
Ludwig Erhard, der Begründer der sozialen Marktwirtschaft, hatte sich die
Funktion des Staates 1957 anders vorgestellt: „Ich will mich aus eigener Kraft
bewähren, ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal
selbst verantwortlich sein. Sorge Du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage
bin.“
Die Realität ist von dieser einfachen und plausibeln Grundidee weit entfernt:
Unternehmer sehen sich heutzutage außerstande, die umfassenden Pflichten
und Belastungen, die aus staatlicher „Regulierungswut“ resultieren, zu erfüllen.
Unternehmensgründer überlegen sich sehr sorgfältig, ob sie für ihr Schicksal
selbst verantwortlich sein wollen. Dies zeigt auch die Statistik: Die Zahl der
Gewerbeanmeldungen ging seit dem Regierungswechsel 1998 von 811 377 auf
728 978 im Jahr 2001 zurück. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wird
hingegen in 2002 mit ca. 40 000 eine neue Rekordmarke erreichen – nach
ca. 26 000 in 1999, ca. 28 000 in 2000 und ca. 32 000 im Jahr 2001.
Zahlreiche Anmeldungs-, Anzeige-, Aufzeichnungs-, Berechnungs-, Erklä-
rungs-, Ermittlungs-, Nachweis- und Abführungspflichten stellen heute reine
Hand- und Spanndienste für den Staat dar. Durch die Große Anfrage soll ge-
klärt werden, inwieweit die Einführung bzw. Änderung gesetzlicher Vorschrif-
ten in der 14. Legislaturperiode gerechtfertigt waren.

Drucksache 14/8945 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur allgemeinen Regulierungsdichte in Deutschland
1. Was hat die Bundesregierung getan, um folgender Ankündigung zu ent-

sprechen, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, am 10. November
1998 in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag
machte: „Wir werden die Verwaltung schlanker und effizienter machen,
und wir werden hemmende Bürokratie rasch beseitigen. Dabei werden wir
überflüssige Vorschriften streichen und auf diese Weise die Regulierungs-
dichte vermindern.“?

2. Wie hoch ist die Zahl der derzeit gültigen Gesetze, Rechtsverordnungen
und Einzelvorschriften auf Bundesebene?

3. Wie viele neue Gesetze und Rechtsverordnungen wurden in der laufenden
Legislaturperiode verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt?

4. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in dieser Zeit außer Kraft ge-
setzt?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neuen und abge-
schafften Regeln vor dem Hintergrund des eigenen Versprechens zum Bü-
rokratieabbau?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der letzten Jahren, dass
außerhalb vorhandener Bundesministerien neue Behörden geschaffen wur-
den wie z. B. ein zentrales Zulagenamt für die Verwaltung der kapitalge-
deckten Rente, eine Finanzagentur für die öffentliche Schuldenverwaltung
oder eine Privatisierungsgesellschaft bei der Bundeswehr vor dem Hinter-
grund der vom Bundeskanzler, Gerhard Schröder, gemachten Zusage,
Bürokratie abzubauen?

7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Feststellung auf dem Deckblatt
vieler Gesetzesvorlagen: „Kosten: Keine“ mit der Tatsache, dass das Aus-
stellen jeder Bescheinigung, Erklärung und Statistik für die Unternehmen
mit erheblichem Bürokratie- und Kostenaufwand verbunden ist?
Mit welchen Ermittlungsmethoden im Einzelnen kommt die Bundesregie-
rung bei Gesetzentwürfen zu diesem Ergebnis?

8. Wie hoch sind die für derartige Hand- und Spanndienste der Wirtschaft
aufgebürdeten finanziellen Belastungen insgesamt?

9. Wie hoch sind diese Belastungen in Euro pro Betrieb und Arbeitsstunden
pro Arbeitnehmer differenziert nach Großunternehmen sowie kleinen und
mittleren Unternehmen?

10. Was tut die Bundesregierung, um die überproportionalen bürokratischen
und finanziellen Belastungen mittelständischer Unternehmen im Zusam-
menhang mit diesen Hand- und Spanndiensten zu mildern?

11. Warum stellt die Bundesregierung keine entsprechenden Untersuchungen
vor Einführung solcher Maßnahmen an?

12. Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung, künftig alle Gesetzes-
vorlagen auf deren Wirkung auf das Wirtschaftswachstum der Wirtschaft
und deren Einfluss auf Beschäftigungsentwicklung zu überprüfen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8945

13. Hat die Bundesregierung den „Bürokratie-TÜV“, welcher durch die CDU/
CSU-geführte Bundesregierung im Bundesministerium für Wirtschaft ein-
geführt wurde, um Gesetze und Verordnungen hinsichtlich ihrer kostenmä-
ßigen Auswirkungen auf die Unternehmen zu überprüfen, fortgeführt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele Referenten sind im Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie (BMWi) im Referat für Bürokratieabbau tätig?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Personalausstattung der
Problematik angemessen ist?

15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem interna-
tionalen Bürokratievergleich der Organisation für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (OECD), wonach unter den führenden Indust-
rienationen Deutschland mit der höchsten Bürokratie auf Platz 16 von
21 Ländern rangiert?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach Schätzung der Industrie- und
Handelskammer des Saarlandes die Bürokratiedienste der Unternehmen für
den Staat jährlich 25 bis 30 Mrd. Euro betragen, was ungefähr 1,6 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach Angaben des Bundesverban-
des der Betriebswirte des Handwerks e. V. für Handwerksbetriebe Büro-
kratiekosten etwa 3,1 % ihres Umsatzes betragen?

18. Wie beeinflussen Verordnungen und Richtlinien der EU die Bürokratie-
dichte in Deutschland, und was hat die Bundesregierung getan, um die Bü-
rokratie in und aus Brüssel zu reduzieren?

19. Welche Bereiche sind in Deutschland durch EU-Entscheidungen besonders
von mehr Bürokratie betroffen?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umfrage des WIMMEX-Instituts,
nach der 55 % der Unternehmen aus Zukunftsbranchen wie Telekommuni-
kation, Software, Umwelttechnik und Biotechnologie neue Beschäftigung
schaffen würden, wenn die Bürokratielast geringer wäre?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des Ifo-Ins-
tituts, nach der knapp 70 % der befragten Unternehmen angegeben haben,
die bürokratischen Lasten hätten in den vergangenen Jahren zugenommen?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung in der selben Umfrage,
dass in jedem dritten Unternehmen staatliche Bürokratie neue Jobs verhin-
dere?

23. In welchen Bereichen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung
für Unternehmen die größten Bürokratielasten, und hat sich die Bundes-
regierung beim Abbau der Bürokratie auf diese Bereiche konzentriert?

24. Durch welche konkreten Maßnahmen sind in diesen Schwerpunktberei-
chen Bürokratieentlastungen entstanden, und wie hoch schätzt die Bundes-
regierung die Nettoentlastung insgesamt ein?

25. Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um die Büro-
kratielast in Deutschland insgesamt zu evaluieren?
Falls derartige Studien vergeben worden sind, zu welchen Ergebnissen sind
diese gekommen und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung da-
raus gezogen?

Drucksache 14/8945 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

26. Welche Rolle haben die bereits vorliegenden Gutachten zur Bürokratie in
Deutschland, insbesondere des Instituts für Mittelstandsforschung, in den
Entscheidungen der Bundesregierung gespielt?

27. In welchen der dort angegebenen Reformfelder hat die Bundesregierung
den Bürokratieabbau durch welche Maßnahmen vorangebracht?

28. Ist es richtig, dass mittlere Unternehmen, die mit den EU-Mitgliedstaaten
Handel treiben, jährlich bis zu 29 amtliche Erklärungen allein für die Um-
satzsteuer bearbeiten müssen, und wenn ja, welche Schritte hat die Bundes-
regierung eingeleitet, um diese Bürokratielast zu verringern?

29. Ist es richtig, dass aus über 60 verschiedenen Gründen Verdienstbescheini-
gungen auszufüllen sind, für die es über 20 unterschiedlich auszufüllende
Formulare gibt?

30. Wenn ja, plant die Bundesregierung diesbezügliche Vereinfachungen?
31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Ernennung von diversen Sicher-

heitsbeauftragten die deutschenUnternehmen jährlich bis zu 2,75Mrd. Euro
kostet, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Kosten zu
verringern?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch unklar formulierte
Gesetze, deren konkrete Bedeutung erst nach Gerichtsurteilen diverser
Instanzen eindeutigwird, denUnternehmenbürokratischeKosten entstehen?

33. Wie viele Anregungen und Beschwerden sind bislang in der BMWi-
Mailbox „[email protected]“ eingegangen, welche Bereiche haben
diese Anregungen betroffen und welche/wie viele Maßnahmen hat die
Bundesregierung aufgrund dieser Anregungen/Beschwerden bislang umge-
setzt?

34. Wie beabsichtigt die Bundesregierung bürokratische Hemmnisse bei der
Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der
Rasse oder der ethnischen Herkunft und 2000/78/EG des Rates vom
27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu ver-
meiden?
Beabsichtigt sie die Kosten bei Auftragsvergaben durch die öffentliche
Hand/Privatwirtschaft zu ermitteln, die bei der Umsetzung der Richtlinie
zusätzlich entstehen?
Wie beziffert sie die hierbei zu erwartenden Mehrkosten?
Welche Basis legt sie dabei zugrunde?
Mit wie vielen zusätzlichen Prozessen in welchen Bereichen rechnet die
Bundesregierung durch die Umsetzung der Richtlinie?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierbei für die Volkswirt-
schaft?
Welche rechtstatsächlichen Erfahrungen mit Antidiskriminierungsvor-
schriften aus anderen Ländern, etwa den USA oder Großbritannien, liegen
der Bundesregierung vor, und welche bürokratischen Lasten sind hierbei zu
beobachten gewesen?
Welche volkswirtschaftlichen Mehrkosten und Mehrkosten der öffentli-
chen Hand aufgrund der Durchführung und Anwendung dieser Vorschrif-
ten in anderen Ländern wurden bei den Überlegungen zur Umsetzung der
EU-Richtlinie berücksichtigt?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8945

II. Zu Bürokratieerschwernissen für Existenzgründer
35. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach einer Untersuchung des Insti-

tuts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des BMWi für
etwa jedes zehnte Unternehmen Bürokratie zu den Problemen in der
Gründungsphase zählt und für etwa jedes fünfte Unternehmen in der
Wachstumsphase?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag zur Einrichtung kompe-
tenter, öffentlicher Anlaufstellen vor Ort, die mittelständische Unterneh-
men durch den Behördendschungel führen können?

37. Würde eine solche „one-stop-agency“, die als alleinige Anlaufstelle die zu-
ständigen Stellen zusammenbringt, für Existenzgründer nicht eine wesent-
liche Erleichterung bedeuten?

38. Was tut die Bundesregierung, um den Aufbau solcher „one-stop-agency“
zu fördern?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach einer Untersuchung der
Deutschen Ausgleichsbank allgemein jede sechste Unternehmensgründung
und im Dienstleistungsbereich sogar jede fünfte durch bürokratische
Hemmnisse verzögert wird?

40. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach einer Untersuchung der
Deutschen Ausgleichsbank die Verzögerungen bei Unternehmensgründun-
gen durch bürokratische Hemmnisse für mehr als die Hälfte der betroffe-
nen Unternehmen länger als sechs Monate, für ein fünftel der betroffenen
Unternehmen sogar länger als ein Jahr betragen?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach einer Untersuchung der
Deutschen Ausgleichsbank bei 15 % der Unternehmensgründungen in den
neuen Ländern mehr als neun Genehmigungsverfahren und nur bei weniger
als der Hälfte der Unternehmensgründungen weniger als drei Genehmi-
gungsverfahren benötigt werden?

III. Zu bürokratischen Hürden im Steuerrecht
42. Wie viele Gesetze, die steuerrechtliche Vorschriften ändern, hat die Bun-

desregierung in der 14. Legislaturperiode auf den Weg gebracht?
Wie viele Verordnungen, die steuerrechtliche Vorschriften ändern, hat die
Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode auf den Weg gebracht?

43. Wie viele Verwaltungsanweisungen wurden auf dem Gebiet des Steuer-
rechts durch den Bundesminister der Finanzen und durch Oberfinanzdirek-
tionen erlassen?

44. Auf welchen Betrag beziffert die Bundesregierung die Belastungen im Mit-
telstandssektor – kleine und mittelgroße Unternehmen – hinsichtlich der
Mitwirkung bei der Erhebung des Steueraufkommens?

45. Sollte die Antwort auf die Frage 44 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der Belastungen vorliegen, warum hat die
Bundesregierung keine entsprechenden Untersuchungen angestellt?

46. Auf welchen Betrag beziffert die Bundesregierung die Belastungen im Mit-
telstandssektor – kleine und mittelgroße Unternehmen – hinsichtlich der
Mitwirkung bei der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen?

47. Sollte die Antwort auf die Frage 46 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der Belastungen vorliegen, warum hat die
Bundesregierung keine entsprechenden Untersuchungen angestellt?

Drucksache 14/8945 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

48. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Betrag, der den kleinen und
mittelgroßen Unternehmen auferlegt ist, um die Bürokratievorschriften zu
erfüllen?

49. Sollte die Antwort auf die Frage 48 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der Belastungen vorliegen, warum hat die
Bundesregierung keine entsprechenden Untersuchungen angestellt?

50. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Aufwand, der allen Steuer-
pflichtigen dadurch entstanden ist, dass die Steuergesetze 1999 außeror-
dentlich umfangreich geändert, 2000 nochmals korrigiert und schließlich
2001 wiederum neu gefasst worden sind?

51. Sollte die Antwort auf die Frage 50 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der Belastungen vorliegen, warum hat die
Bundesregierung keine entsprechenden Untersuchungen angestellt?

52. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf insbesondere natürlicher
Personen und kleiner und mittelgroßer Unternehmen, dass sich der Gesetz-
geber nicht anständig oder fair verhalten hat, indem er rückwirkende
Fristen eingeführt hat (z. B. Verlängerung der Spekulationsfristen von 2 auf
10 Jahre ohne Übergangsregelung)?

53. Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, dass trotz gegenläufiger Wir-
kungen das Entgeltprinzip bei der Sozialversicherung nicht auf das
Zuflussprinzip entsprechend dem Steuerrecht umgestellt wird?

54. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an dem Vorhaben fest, ab
1. Juli 2002 die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen zu fordern,
obwohl nach der Änderung der 6. EG-Mehrwertsteuer-Richtlinie (77/388/
EWG) ab 1. Januar 2004 die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnum-
mer auf der Rechnung zwingend vorgeschrieben ist?

55. Wie entwickelt sich nach Meinung der Bundesregierung in der mittelfristi-
gen Finanzplanung die Steuerquote und wie entwickelt sich die Abgaben-
quote bzw. auf welche Staatsquote kommt nach den Planungen der Bun-
desregierung die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren bis 2006?

56. Welche ersten Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der so genannten
Bauabzugsteuer gemacht?

57. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von verschiedenen Unterneh-
men, wonach die im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer und der da-
mit einhergehenden Erfüllung von gesetzlichen Auflagen entstandenen
Kosten im Einzelfall bei bis zu 500 000 Euro pro Unternehmen liegen?

58. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Kosten veranschlagt, die auf
Unternehmen am 1. Januar 2002 durch die Bauabzugsteuer zugekommen
sind?

59. Sollte die Antwort auf die Frage 58 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der für Unternehmen durch die Bauabzug-
steuer entstandenen Kosten vorliegen, warum hat die Bundesregierung vor
Einführung der Bauabzugsteuer keine entsprechenden Untersuchungen
angestellt?

60. Wurden durch die neuen Vorschriften der Bauabzugsteuer illegale Betäti-
gungen im Baugewerbe eingedämmt?

61. Wie viele ausländische Bauunternehmen haben sich seit Einführung dieses
Gesetzes in Deutschland registrieren lassen, und in welcher Höhe wurden
Steuermehreinnahmen dadurch erzielt?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/8945

62. In wie vielen Fällen wurde die Erteilung von Freistellungsbescheinigungen
durch die Finanzbehörde versagt, und welche Gründe waren dafür aus-
schlaggebend?

63. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Steuer-
verkürzungsbekämpfungsgesetzes gemacht?

64. Wurden durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz Mehreinnahmen
bei der Umsatzsteuer erzielt?
Sollten bislang keine Mehreinnahmen erzielt worden sein, hält die Bundes-
regierung es weiterhin für erforderlich, den Umsatzsteuerbetrug auf dem
Rücken steuerehrlicher Unternehmer zu bekämpfen?

65. In wie vielen Fällen wurde die Auszahlung von Vorsteuerüberhängen seit
dem 1. Januar 2002 von einer Sicherheitsleistung wie z. B. einer Bankbürg-
schaft abhängig gemacht, und in welcher Höhe sind dadurch Existenzgrün-
dern und Mittelständern Kosten entstanden?

66. Sollte die Antwort auf die Frage 65 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der verursachten Kosten vorliegen, warum hat
die Bundesregierung vor Einführung der gesetzlichen Regelung, wonach
Vorsteuerauszahlungen von einer möglichen Sicherheitsleistung abhängig
zu machen sind, keine entsprechenden Untersuchungen angestellt?

67. In wie vielen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2002 der neue Haftungstatbe-
stand des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes von der Finanzverwal-
tung in Anspruch genommen?

68. In wie vielen Fällen wurde von dem neuen Instrument der allgemeinen
Nachschau bei der Umsatzsteuer, wonach Geschäftsräume von Finanzbe-
amten während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten werden dürfen,
Gebrauch gemacht?

69. In wie vielen Fällen wurde dabei ohne vorherige Prüfungsanordnung zu
einer Außenprüfung übergegangen?

70. In wie vielen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2002 bei nicht rechtzeitiger
Entrichtung von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer eine Geldbuße bis zu
25 000 Euro verhängt?

71. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass mit Androhung einer
Geldbuße bei nicht rechtzeitiger Entrichtung von in Rechnung gestellter
Umsatzsteuer Unternehmer kriminalisiert werden?

72. Hält die Bundesregierung es für verhältnismäßig, dass neben der Festset-
zung von Säumniszuschlägen zukünftig auch eine Geldbuße verhängt wer-
den kann?

73. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die Einführung einer
Geldbuße bei nicht rechtzeitiger Abführung der Umsatzsteuer Umsatzsteu-
erbetrüger von der Steuerhinterziehung abgehalten werden?

74. Wie steht die Bundesregierung zu der durch das Steuerverkürzungsbe-
kämpfungsgesetz aufgetretenen Problematik, dass im Rahmen des neuen
§ 370a Abgabenordnung/AO (gewerbsmäßige Steuerhinterziehung) eine
Selbstanzeige nicht mehr möglich ist?

75. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bisherige Auslegung des
Bundesfinanzhofes, wonach ein gewerbsmäßiges Handeln bereits bei wie-
derholtem Handeln vorliegt, auch im Hinblick auf den neuen § 370a AO
Anwendung findet?

76. Auf welche Weise können sich Anwälte und Steuerberater bei Entgegen-
nahme von Honoraren in Fällen des Verdachts auf gewerbsmäßige oder

Drucksache 14/8945 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

bandenmäßige Steuerhinterziehung vor dem Verdacht der Geldwäsche
schützen?

77. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand von Un-
ternehmen ein, der diesen durch die Einführung verschiedener Fristenrege-
lungen im Rahmen der § 6 Abs. 3 und 5 und § 16 Einkommensteuergesetz
(EStG) sowie des § 8b Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) entstanden
ist?

78. In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung die Kosten, die Unterneh-
men im Rahmen der Neuregelungen des digitalen Datenzugriffs für die
Finanzverwaltung entstanden sind?

79. Sollte die Antwort auf die Frage 78 lauten, dass der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe der verursachten Kosten vorliegen, warum hat
die Bundesregierung vor Einführung der Möglichkeit des digitalen Daten-
zugriffs für die Finanzverwaltung keine entsprechenden Untersuchungen
angestellt?

80. Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass die Lohnsteuer-
erhebung durch den Arbeitgeber in den letzten Jahren noch komplexer ge-
worden und mit noch höheren Kosten verbunden ist?

81. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auf europäischer
Ebene die Umsatzbesteuerung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu
vereinfachen?

IV. Zu den Bürokratiekosten der „Ökosteuer“
82. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zeitaufwand, der mit der Be-

schreibung aller einzelnen Tätigkeiten des Betriebs mit einer Unterschei-
dung in Haupt- und Nebentätigkeiten und einer Zuordnung von Angestell-
ten, Umsatz und Wertschöpfung zu den unterschiedlichen Tätigkeiten des
Betriebs verbunden ist, um einen Erlaubnisschein zu erhalten?

83. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zeit- und Informationskosten
für den Antrag auf Erstattung der Mineralölsteuer für antragstellende Be-
triebe?

84. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zeitaufwand für einen Antrag
auf „Ökosteuer“-Ermäßigung nach § 24a Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
durch die Selbstberechnung der „Ökosteuer“ anhand entrichteter Strom-
steuer mit ermäßigtem und nichtermäßigtem Bezug, entrichteter Mineralöl-
steuer aufgeteilt nach unterschiedlichen Mineralölprodukten, sozialver-
sicherungspflichtige Gehaltssumme, Beitragssatzsenkung durch „Öko-
steuer“ als Differenz zwischen Satz 1999 und aktuellem Satz, Berechnung
der fiktiven Entlastung durch Rentenversicherungsbeitragssenkung und
Berechnung des 1,2fachen der fiktiven Entlastung?

85. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der durchschnitt-
liche Zeitaufwand eines Antrags auf Mineralölsteuererstattung bei den
Hauptzollämtern zwischen 1,5 und 5 Stunden beträgt?
Wie viele Beamte innerhalb der Zollverwaltung und dem Bundesministe-
rium der Finanzen (BMF) sind mit der Bearbeitung der „Ökosteuer“ be-
schäftigt?

86. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten aus der Bearbeitung von
Anträgen auf Erlaubnisscheine, Kontrolle der Selbstberechnung Strom-
steuer, Kontrolle der Selbstberechnung Mineralölsteuer und Selbstberech-
nung „Ökosteuer“-Kappung für die öffentliche Verwaltung?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/8945

87. Sind die in Fragen 82 bis 86 aufgeführten Bürokratiekosten nach Ein-
schätzung der Bundesregierung durch das Lenkungsziel der „Ökosteuer“
gerechtfertigt?

88. Kann das Verfahren zur „Ökosteuer“-Ermäßigung nach Einschätzung der
Bundesregierung vereinfacht werden?

89. Hält die Bundesregierung die Selbstklassifizierung der Betriebe ange-
sichts der damit verbundenen bürokratischen Lasten für unverzichtbar
und nicht durch eine Klassifizierung durch die öffentliche Verwaltung er-
setzbar?

90. Welcher Anteil der Betriebe des produzierenden Gewerbes hat einen
Antrag auf „Ökosteuer“-Ermäßigung gestellt?
In welchen Größenklassen sind die Betriebe angesiedelt, die einen sol-
chen Antrag gestellt haben?

91. Entspricht der Anteil der Betriebe, die einen Antrag auf Ermäßigung der
„Ökosteuer“ gestellt haben, den Erwartungen der Bundesregierung?

92. Wie beurteilt die Bundesregierung die „Ökosteuer“ im Hinblick auf steu-
erliche Gleichbehandlung von Betrieben?

93. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung der
„Ökosteuer“ die Wettbewerbssituation kleiner Betriebe geändert, und wie
beurteilt die Bundesregierung diese Situation?

94. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade in den
Betriebsgrößenbereichen, in denen Bürokratiekosten relativ stark zu
Buche schlagen, aufgrund des Sockelbetrages keine Ermäßigung durch
die „Ökosteuer“ möglich ist?

95. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass kleine und mitt-
lere Unternehmen Bürokratiekosten pro Mitarbeiter in Höhe von bis zu
3 500 Euro, Großunternehmen dagegen nur etwa 150 Euro pro Mitarbei-
ter zu tragen haben?

V. Zu Bürokratieübertreibungen in der Kreditwirtschaft und bei Finanzdienst-
leistungen

96. Mit welchen Spezialauflagen seitens des Gesetzgebers ist die deutsche
Kreditwirtschaft gegen Ihren Willen gewissermaßen als „Erfüllungs-
gehilfe des Staates“ belastet, ohne dass es ihrem operativen Interesse ent-
spricht?

97. Welche derartigen Spezialauflagen sind zusätzlich im Gesetz zur weiteren
Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktför-
derungsgesetz, Bundestagsdrucksache 14/8017) vorgesehen?

98. Welche derartigen Spezialauflagen sind zusätzlich im Entwurf eines Ge-
setzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finan-
zierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) vorgesehen?

99. Welche Kosten entstehen den Kreditinstituten nach Einschätzung der
Bundesregierung durch diese Spezialauflagen?

100. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuerausfälle
für die staatlichen Ebenen in Folge der Abziehbarkeit dieser Kosten als
Betriebsausgaben?

101. Welche Berichts-, Rechnungslegungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungs-
vorschriften bestehen für kleinere Vermögensverwalter sowie Anlage-
und Abschlussvermittler, die keinen direkten Zugriff auf das Vermögen

Drucksache 14/8945 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

der Kunden haben, nach dem Kreditwesengesetz und nach dem Wert-
papierhandelsgesetz?

102. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorschriften unter dem Gesichts-
punkt des Verbraucher- und Anlegerschutzes insbesondere unter Berück-
sichtigung der Tatsache, dass diese Unternehmen keinen unmittelbaren
Zugriff auf das Vermögen ihrer Kunden haben?

103. Welche Kosten entstehen diesen Unternehmen nach Einschätzung der
Bundesregierung aus diesen Vorschriften?

104. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuerausfälle
für die staatlichen Ebenen in Folge der Abziehbarkeit dieser Kosten als
Betriebsausgaben?

105. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Deregulierungs-
spielraum, ohne das Ziel des Verbraucher- und Anlegerschutzes zu ge-
fährden?

VI. Zu bürokratischen Hindernissen im Arbeitsrecht
106. In welchen Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht wurden

in der 14. Legislaturperiode Form-, Frist- oder Begründungsvorschriften
eingeführt?

107. Welche zusätzlichen Kosten für Betriebe, Kommunen, Länder, Steuer-
und Beitragszahler sind durch die unter der Frage 106 genannten Maßnah-
men entstanden (Aufschlüsselung nach einzelnen Maßnahmen)?

108. Welche zusätzlichen Gremien, Beiräte oder sonstige Kollektivorgane
wurden durch gesetzliche Maßnahmen in der 14. Legislaturperiode ge-
schaffen?

109. Welche Meldepflichten haben Arbeitgeber nach der Neuregelung der ge-
ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1. April 1999 gegenüber
dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kostenaufwand der Unterneh-
men hierfür?

110. Ist es richtig, dass in der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozial-
ordnung (BMA) herausgegeben Broschüre „Das 630-Mark-Gesetz“
alleine 19 Fallkonstellationen der Ausübung einer geringfügigen Beschäf-
tigung mit unterschiedlicher Sozialversicherungsabgaben- und Steuerlast
beschrieben werden?
Wie viele Mitarbeiter sind bei den Sozialversicherungsträgern, den
Krankenkassen, den Finanzämtern und den Bundesministerien mit der
Bearbeitung der 325-Euro-Fälle bzw. der gesetzlichen Regelungen be-
schäftigt?

111. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Handwerks, dass das „Ge-
setz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge“ in den Betrieben mas-
sive Umsetzungsschwierigkeiten bereitet und zu mehr Bürokratie und
Rechtsunsicherheit in den Betrieben führt?

112. War es aufgrund von § 5 Abs. 3 lit. a der europäischen Rahmenvereinba-
rung über Teilzeitarbeit notwendig und erforderlich, einen fast vorausset-
zungslosen Anspruch der Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit
in das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge mit aufzuneh-
men?

113. Wie begründet die Bundesregierung, dass der Arbeitgeber zur Vermei-
dung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 14 Abs. 2

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/8945

Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wegen vormaliger Be-
schäftigung gezwungen ist, Personalakten aller jemals beschäftigten Ar-
beitnehmer jahrelang aufzubewahren, um sicher prüfen zu können, ob ein
erleichtertes befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einem bestimmten
Arbeitnehmer zulässig ist?

114. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, dass das zum 1. Januar 2002 geltende
TzBfG im diametralen Widerspruch steht zu dem im Bündnis für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit erzielten Kompromiss, Beschäfti-
gungshemmnisse und Bürokratie abzubauen?

115. Welche zusätzlichen Form-, Frist- und Begründungvorschriften wurden
durch das TzBfG normiert?

116. Welche zusätzlichen Form-, Frist- und Begründungsvorschriften wurden
durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
eingeführt?

117. Welche weiteren Arbeitgeberpflichten wurden durch das BetrVG einge-
führt?

118. Welche zusätzlichen Kosten für administrativen Aufwand sind durch die
im Rahmen des Gesetzes zur Reform des BetrVG eingeführten neuen
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für die Betriebe entstanden?

119. Welche zusätzlichen Kosten sind durch die im Rahmen des Gesetzes zur
Reform des BetrVG abgesenkten Schwellenwerte bei der Betriebsrats-
größe, der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder, der Zahl der
Jugend- und Auszubildendenvertreter und der Zahl der Mitglieder des
Seebetriebsrats entstanden?

120. Welche konkreten Verpflichtungen haben die Betriebe wegen der Erwei-
terung des Aufgabenbereichs des Betriebsrats um die Beantragung von
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
und die Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieb-
lichen Umweltschutzes durch das Gesetzes zur Reform des BetrVG?

121. Welche zusätzlichen Unterrichtungs- bzw. Informationspflichten entste-
hen für die Betriebe durch die Einfügung der Abs. 5 und 6 in § 613a Bür-
gerliches Gesetzbuch (BGB)?

122. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zur alten Fassung des
§ 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zurückzukehren, da die
sozialen Gesichtspunkte in der jetzigen Regelung zu unbestimmt sind?

123. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer Streichung
des § 5 Abs. 3 Umwandlungsgesetz/UmwG (Zuleitung des Vertrags an
das zuständige Betriebsratsgremium), da die zuständigen Gremien des
Betriebsrates ohnehin informiert werden, und er, sofern die Voraussetzun-
gen des § 111 BetrVG vorliegen, ohnehin am Verfahren beteiligt ist?

124. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass in § 17 Abs. 1 UmwG das
Erfordernis des Nachweises der rechtzeitigen Zuleitung des Verschmel-
zungsvertrages oder eines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat
gestrichen werden kann, da die Eintragung in das Handelsregister nach
der derzeitigen Regelung abhängig vom Nachweis der rechtzeitigen
Zuleitung des Vertrags an den Betriebsrat nach § 5 Abs. 3 UmwG ist?

125. Wann legt die Bundesregierung einen Vorschlag zur dahingehenden
Ergänzung des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vor, dass nur konkret nach-
gewiesene Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge der geplanten
Betriebsänderung entstehen, einen Sozialplan nach sich ziehen?

Drucksache 14/8945 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

126. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bestimmungen
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu entbürokratisieren und
kontraproduktive Beschränkungen aufzuheben?
Stimmt sie der Auffassung zu, dass die Norm des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG
neu gefasst und dann lauten sollte: „Die Abordnung von Arbeitnehmern
zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft ist
keine Arbeitnehmerüberlassung“?
Teilt sie die Auffassung, dass in § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AÜG jeweils der
zweite Halbsatz gestrichen werden kann, weil sich die hier formulierten
Einschränkungen in der Praxis als zu eng erweisen?
Wann gleicht die Bundesregierung die Regelungen für die Befristung von
Arbeitsverhältnissen von Leiharbeitnehmern (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 bis 5,
§ 9 Nr. 2 und 3 AÜG) an die allgemein geltenden Befristungsvorausset-
zungen an?
Wann unterbreitet die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag, damit
bei § 8 AÜG von halbjährliche auf jährliche Meldungen übergegangen
werden kann?

127. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit ähnlich wie
beim KSchG bei den Arbeitszeitnachweisen nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeit-
gesetz (ArbZG) eine Mindestbetriebsgröße vorgesehen wird, ab wann ein
derartiger Nachweis zu liefern ist?

128. Ist die Bundesregierung bereit, im BetrVG eine zeitliche Grenze einzu-
führen, ab wann ein Interessenausgleich als „versucht“ gilt (§ 113 Abs. 3
BetrVG)?

129. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Beschleunigung
von Einigungsstellenverfahren, die oft als langwierige Verfahren die Ar-
beitgeber belasten, weil sie mit einem hohen bürokratischen Aufwand
verbunden sind?

130. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Arbeitgeber die Mög-
lichkeit haben muss, bei zu treffenden Investitionsentscheidungen die
Maßnahmen trotz des Widerspruchs des Betriebsrates bei der zwingenden
Mitbestimmung vorläufig durchzuführen, da so sichergestellt werden
kann, dass der Betriebsrat wichtige Entscheidungen des Arbeitgebers, von
denen die Existenz des Betriebes abhängen kann, nicht willkürlich
blockieren kann, und wenn ja, was unternimmt sie, um diese Möglichkeit
zu schaffen?

131. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Wortlaut des
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dahingehend einzuschränken, dass nur die auf
Kontrolle des Arbeitnehmers gerichtete Verwendung von Software das
zwingende Mitbestimmungsrecht auslöst?

132. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei einvernehmlicher Ver-
setzung innerhalb eines Betriebes die Mitbestimmung des Betriebsrates
nicht nötig und eine Information des Betriebsrates in diesem Falle ausrei-
chend ist, und wenn ja, wann konkretisiert sie die entsprechenden gesetz-
lichen Bestimmungen?

133. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Feststel-
lung der Benchmarking-Gruppe im Bündnis für Arbeit, dass Länder mit
einer hohen Regulierungsdichte tendenziell einen niedrigeren Beschäfti-
gungsstand aufweisen, die von ihr selbst zu verantwortenden bürokrati-
schen Auswüchse wie das Gesetz zur Neuregelung geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse (325-Euro-Gesetz), das Scheinselbständigkeits-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/8945

gesetz (Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit), das neue BetrVG und
das TzBfG?

134. Beabsichtigt die Bundesregierung, positive Erfahrungen aus dem Ausland
wie z. B. in den Niederlanden, die den Arbeitsmarkt und andere Bereiche
von bürokratischen Fesseln befreit haben, zu übernehmen?
Wenn nein, warum nicht?

135. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Entbürokratisie-
rungsinitiativen in anderen Ländern?

136. Hält die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen Schwellen-
wertes bei den wichtigsten arbeitsrechtlichen Kleinbetriebsregelungen auf
20 Beschäftigte und die Verlängerung der Wartezeit von derzeit 6 auf
12 Monate für notwendig?

VII. Zu Bürokratiehemmnissen im Sozialversicherungsrecht
137. Wie schätzt die Bundesregierung den verwaltungsmäßigen Mehraufwand

für die Rentenversicherungsträger ein, der dadurch entsteht, dass in Zu-
kunft alle Einkommen im Rahmen mit der Einkommensanrechnung auf
Renten wegen Todes zu berücksichtigen sind?

138. Welche Auswirkungen hat dieser Mehraufwand auf die Bearbeitungszeit
der Anträge auf Renten wegen Todes?
Ist die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern bei den Rentenversiche-
rungsträger erforderlich, um die bisherigen Rentenlaufzeiten einzuhalten?
Wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten?

139. Wie beurteilt die Bundesregierung die Akzeptanz dieser Neuregelung für
den Bürger, wenn diese den Rentenversicherungsträgern in Zukunft Aus-
kunft über ihr sämtliches Einkommen machen müssen?

140. Wie schätzt die Bundesregierung den verwaltungsmäßigen Mehraufwand
für die Rentenversicherungsträger durch ihre „Wegweiser-Funktion“ im
Zusammenhang mit der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge ein?
Wie hoch war und ist der Schulungsbedarf für die Mitarbeiter?
Wie hoch ist der Beratungsbedarf für die Bürger?
In welchem Zusammenhang stehen der verwaltungsmäßige Mehraufwand
zu dem in der Öffentlichkeit beklagten zu komplizierten Regelwerk der
„Riester-Förderung“?

141. Welche Behörden und wie viele Mitarbeiter – insgesamt und aufgeglie-
dert nach den beteiligten Behörden – sind an der Abwicklung der geför-
derten zusätzlichen Altersvorsorge (z. B. Zertifizierung der Produkte,
Feststellung der Zulagenberechtigung und der Zulagenhöhe) beteiligt?
Wie hoch sind die dadurch entstehenden Verwaltungskosten?

142. In welcher Weise will die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft, Renate Künast, die Anbieter der staatlich
geförderten Riester-Privatrente ins Visier nehmen (DIE WELT vom
15. März 2002)?
Will sie neue und zusätzliche Behördenstrukturen schaffen?

143. Wie beurteilt die Bundesregierung den verwaltungsmäßigen Mehrauf-
wand für die Rentenversicherungsträger durch die Ausweitung der Infor-
mations- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit der ab 2003

Drucksache 14/8945 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

beginnenden bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung?
Wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten?

144. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auf dem Gebiet des
Steuer- und Sozialversicherungsrechts eine einheitliche Geltung des
Zuflussprinzips erreicht werden muss, um eine Vereinheitlichung der
Erhebungsverfahren bzw. Abführungspflichten zu erreichen?

145. Wie beurteilt die Bundesregierung das neue Gesetz zur Bekämpfung ille-
galer Beschäftigung und Schwarzarbeit vor dem Hintergrund der vom
Bundeskanzler, Gerhard Schröder, gemachten Zusage, Bürokratie abzu-
bauen, wenn in diesem Gesetz erneut eine ureigene staatliche Aufgabe,
nämlich die Überwachung von Gesetzen, auf Unternehmen dadurch über-
tragen wird, dass diese für die Abführung der Sozialbeiträge der Arbeit-
nehmer ihrer Subunternehmen haften?

VIII. Zur Bürokratie im Bereich Umwelt und Energie
146. Wird die Bundesregierung das Projekt einer Vereinheitlichung des Um-

weltrechts in Gestalt eines Umweltgesetzbuchs wieder aufgreifen?
Wenn ja, welche Schritte hat sie hierzu bisher unternommen?

147. Gibt es grundsätzliche Überlegungen, das Umweltrecht in Deutschland zu
vereinfachen?
Wenn ja, wie sollen sie aussehen?

148. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wettbe-
werbsfähigkeit des Standorts Deutschland die Tatsache, dass bei der Um-
setzung europäische Richtlinien im Umweltrecht über die Mindestanfor-
derungen hinausgegangen wird?

149. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung in Brüssel, um
das Umweltrecht in Europa zu harmonisieren?

150. Hat die Bundesregierung eine Vorstellung, in welchem Umfang die Um-
setzung der Richtlinie 97/11/EG zur Änderung der Richtlinie 85/337/
EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffent-
lichen und privaten Projekten (IVU/UVP II-Richtlinie) in deutsches Recht
zu einem Mehraufwand der Verwaltungen, von Gemeinden und Ländern
führt?

151. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um das
Öko-Audit für Unternehmen attraktiver zu machen?

152. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Beteiligung von bis zu fünf Be-
hörden, die zum Teil Einvernehmensbehörden sind, bei der Zulassung von
Stoffen nach dem Biozidgesetz?

153. Hat die Bundesregierung konkrete Vorstellungen, wie die Einführung
eines Handels mit Emissionsrechten verwaltungstechnisch aussehen soll?

154. Wird für die Zuteilung von Emissionsrechten eine eigene Behörde ge-
schaffen?

155. Sieht die Bundesregierung ihr Versprechen in der Regierungserklärung
des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, vom 10. November 1998 einge-
halten, überflüssige Vorschriften beispielsweise im Bereich der Umwelt-
bestimmungen zu streichen und damit die Regelungsdichte zu mindern?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/8945

IX. Zur Regulierungsdichte im Behindertenrecht
156. Hat die Einführung von so genannten Servicestellen in § 22 Neuntes Buch

Sozialgesetzbuch (SGB IX) dazu geführt, dass vor Ort neue Büros der
Leistungsträger mit eigenem Personal eingerichtet wurden, und wenn ja,
wo und wie viele und welche Kosten wurden dadurch verursacht?

157. Wie viele der bestehenden Beratungsstellen von Krankenversicherungs-,
Rentenversicherungs- und sonstigen Leistungsträgern wurden im Zusam-
menhang mit der Einführung von Servicestellen im SGB IX geschlossen,
und was passierte mit dem dort beschäftigten Personal?

158. Welche Maßnahmen (z. B. organisatorische, finanzielle, personelle)
haben die Leistungsträger sowie die Verwaltungen von Bund und Ländern
ergriffen bzw. müssen sie noch ergreifen, um die neuen Verpflichtungen
aus dem SGB IX zu erfüllen
– aufgrund § 20 Qualitätssicherung,
– aufgrund § 14 Zuständigkeitsklärung,
– aufgrund § 13 Abschluss gemeinsamer Empfehlungen,
– aufgrund § 12 Zusammenarbeitsverpflichtung der Reha-Träger und
– aufgrund § 10 Koordinierung von Leistungen?

159. Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei den Betrieben durch ihre Ver-
pflichtung aus § 83 SGB IX zum Abschluss von Integrationsvereinbarun-
gen?

160. Welche bürokratischen Verpflichtungen – jeweils einzeln aufgeschlüsselt –
entstehen für die Leistungsträger aufgrund der einzelnen Verordnungen im
Rahmen des SGB IX?

161. Welche neuen Aufgaben und daraus resultierende Verpflichtungen ent-
stehen durch das SGB IX für die Integrationsämter sowie die Bundesan-
stalt für Arbeit – insbesondere im Hinblick auf die dort einzurichtenden
Beratenden Ausschüsse (§§ 103, 105 SGB IX)?

162. Welche konkreten Folgen entstehen für die Betriebe durch die Verpflich-
tung zum Abschluss von so genannten Zielvereinbarungen nach § 5 Bun-
desgleichstellungsgesetz (BGG) und für den Bund durch die Notwendig-
keit, ein Zielvereinbarungsregister zu führen?

X. Bürokratische Hindernisse im Bau- und Wohnungswesen
163. Wie will die Bundesregierung dem Rückgang des Engagements im Miet-

wohnungsbau entgegenwirken, der nicht zuletzt durch die mit der Miet-
rechtsreform entstandenen neuen staatlichen Regulierungen verursacht
wird?

164. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie den Unternehmen der oh-
nehin schon hochbelasteten Baubranche durch die Regelung zur Haftung
des Hauptunternehmers für die Sozialversicherungsbeiträge seiner Subun-
ternehmer im neuen „Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von
Schwarzarbeit“ ein immenses unternehmerisches Risiko und unverhält-
nismäßigen bürokratischen Aufwand aufbürdet?

165. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo und in wel-
chem Umfang sich die durch die genannte Regelung erhöhten Vertragsri-
siken in Baupreissteigerungen bemerkbar machen?

166. Warum plant die Bundesregierung die Einführung eines „Korruptions-
registers“, obwohl schon zwei vorhandene Instrumentarien – das Bundes-
zentral- und das Gewerbezentralregister – den gleichen Zweck erfüllen?

Drucksache 14/8945 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

167. Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungs-
mäßigen Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der 16 verschiedenen Bau-
ordnungen der Länder, die nicht nur im Hinblick auf die europäische
Harmonisierung zweckmäßig wäre, sondern auch den bürokratischen
Aufwand für am Bau beteiligte Firmen und Bürger erleichtern würde?

168. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Folgen der Rege-
lungen in § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz auffangen, nämlich die den
Bauunternehmen auferlegten nicht beherrsch- und kalkulierbaren Risiken
und die zur Eingrenzung dieser Risiken erforderliche unverhältnismäßig
hohe Bürokratisierung in den Unternehmen?

169. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den negativen Folgen
begegnen, die für seriöse Nachunternehmer und damit viele mittelständi-
sche Unternehmen durch die im „Gesetz zur Erleichterung der Bekämp-
fung von Schwarzarbeit“ und im § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz ge-
schaffenen bürokratischen Hürden entstanden sind?

170. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der Regelungen zur Einschränkung des Verlustausgleichs nach § 2 Abs. 3
Satz 2 ff. EStG vor, die die Liquiditätsplanungsfragen bei wohnungswirt-
schaftlichen Investitionen mit hohen Fremdkapitalaufnahmen und langen
Verlustphasen extrem erschweren?

171. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der inzwischen im
Markt deutlich bemerkbaren Umschichtungen von Kapitalanlagen in Aus-
landfonds für die Jahre 2000 und 2001 aufgrund des Ausschlusses des
Verlustausgleichs zwischen den Einkunftsarten nach § 2b EStG?

172. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die
Bürokratiebelastungen bei den Wohnungsverwaltungen als Folge der
Bauabzugssteuer nach § 48 EStG auf die Kosten einer ordnungsgemäßen
Verwaltung und den Wirtschaftsplan nach § 28 Wohnungseigentums-
gesetz (WEG) auswirkt?

Berlin den 19. April 2002
Gerda Hasselfeldt
Heinz Seiffert
Dr. Hansjürgen Doss
Karl-Josef Laumann
Matthias Wissmann
Dr. Peter Paziorek
Ernst Hinsken
Norbert Barthle
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Marie-Luise Dött
Jochen-Konrad Fromme
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Siegfried Helias

Klaus Hofbauer
Wolfgang Meckelburg
Hans Michelbach
Bernward Müller (Jena)
Dr. Bernd Protzner
Peter Rauen
Hans-Peter Repnik
Norbert Schindler
Diethard Schütze (Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Gerhard Schulz
Klaus-Peter Willsch
Elke Wülfing
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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