BT-Drucksache 14/8648

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seiffert, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abg. und der Fraktion der PDS -14/2298- Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" gründen und Entschädigung von NS-Opfern der Zwangssterilisation udn der "Euthanasie" in die Wege leiten

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8648
14. Wahlperiode 20. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Eva-Maria Bulling-Schröter,
Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2298 –

Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ gründen und Entschädigung
von NS-Opfern der Zwangssterilisation und der „Euthanasie“ in die Wege leiten

A. Problem
Mit dem Antrag wird in Ergänzung zum NS-Zwangsarbeiterfonds die unver-
zügliche Einrichtung einer Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“
gefordert.
Bezweckt ist damit eine angemessene Entschädigung bisher nicht oder nur un-
zureichend berücksichtigter NS-Opfer, gleich ob deutscher oder ausländischer
Staatsangehörigkeit.
Im Mittelpunkt stehen dabei die NS-Opfer der Zwangssterilisation und der „Eu-
thanasie“.
Sie sollen
– als Verfolgte anerkannt werden, und einen Anspruch auf Wiedergutmachung

für erlittene Verfolgung, Verletzung des Körpers und daraus resultierender
Schäden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen oder für den Ver-
lust eines Angehörigen durch Maßnahmen der Euthanasie bekommen,

– unabhängig von bisher erhaltenen Beihilfen, eventuell abgegebener
Verzichtserklärungen auf weiter gehende Ansprüche und der Einkommens-
und Vermögensverhältnisse eine einmalige Entschädigung in Höhe von
DM 10 000,– innerhalb von maximal 12 Monaten nach Inkrafttreten der ge-
setzlichen Regelung erhalten.

Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter der potentiell Berechtigten soll die Ein-
richtung der Stiftung als auch die Abwicklung der Auszahlungsmodalitäten
zeitnah sowie mit geringstmöglichem Antrags- und Verwaltungsaufwand erfol-
gen.

Drucksache 14/8648 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8648

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/2298 abzulehnen.

Berlin, den 20. Februar 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Bernd Reuter
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/8648 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bernd Reuter, Martin Hohmann, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I. Verfahren
1. Die Vorlage wurde in der 102. Sitzung des Deutschen

Bundestages am 11. Mai 2000 an den Innenausschuss fe-
derführend sowie an den Rechtsausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner 109. Sitzung am
12. Dezember 2001mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 83. Sitzung am 20. Februar 2002 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.

4. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 84. Sitzung
am 23. Januar 2002 abschließend beraten und ihn
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS abgelehnt.

II. Begründung
Die Fraktion der PDS hat ihren Antrag auf Drucksache 14/
2298 ausführlich begründet und in den Ausschussberatun-
gen ausdrücklich auf die Koalitionsvereinbarung der jetzi-
gen Bundesregierung Bezug genommen. Schon wegen des
hohen Alters der Opfer sei dringender Handlungsbedarf an-
zumahnen.
Die Koalitionsfraktionen sehen in diesem Bereich entspre-
chenden Handlungsbedarf. Dem Antrag könne aber nicht
gefolgt werden. Zu erwägen seien Verbesserungen im Sinne
von Härtefallregelungen. Hierüber würden Gespräche ge-
führt. Der Aufbau einer neuen Bundesstiftung sei auch we-
gen des hohen organisatorischen und kostenmäßigen Auf-
wandes nicht sachdienlich.
Die Fraktion der CDU/CSU schließt sich insbesondere hin-
sichtlich Letzterem den Ausführungen der Koalitionsfrak-
tionen an und lehnt deshalb den Antrag ab.
Seitens der Fraktion der FDP werden die Voraussetzungen
zur Errichtung einer Bundesstiftung zum jetzigen Zeitpunkt
als nicht erfüllt angesehen. Sie lehnt den Antrag deshalb zur
Zeit ab.

Berlin, den 20. Februar 2002
Bernd Reuter
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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