BT-Drucksache 14/8513

zu dem Antrag der Abgeordneten Jelpke, Bulling-Schröter, Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/3749- Kurdische Namensgebung in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen

Vom 13. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8513
14. Wahlperiode 13. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3749 –

Kurdische Namensgebung in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen

A. Problem
Die antragstellende Fraktion konstatiert bei der derzeitigen Verwaltungspraxis
bundesdeutscher Standesämter erhebliche Defizite in Bezug auf die Ermögli-
chung kurdischer Namensgebung.
So sei es aufgrund der türkischen Regelung und Praxis, die kurdische Namens-
gebung zumeist versagt, auch in der Bundesrepublik Deutschland häufig der
Fall, einen kurdischen Namen zu verweigern, mit der Begründung, dass die
türkische Rechtsprechung als Grundlage zu dienen habe. Kurdische Eltern wür-
den aufgefordert, Namen aus einer türkischen Namensliste auszuwählen.
Das restriktive türkische Rechtssystem dürfe aber nicht Grundlage bei der Na-
mensgebung kurdischerKinder imRechtsstaat BundesrepublikDeutschland sein.
Zudem stehe die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis im Widerspruch zu
dem in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Namenswahlrecht. Ein-
griffe in die Existenzsorge der Eltern für ihr Kind müssen das Kindeswohl be-
rücksichtigen. Dies sei indes hier nicht der Fall.
Kurden und Kurdinnen dürfen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Na-
mensvergabe für ihre Kinder nicht länger aufgrund ihrer ethnischen Zugehö-
rigkeit diskriminiert werden.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, Vorschriften zu erlassen,
nach denen bundesdeutsche Standesämter angewiesen werden, kurdischen El-
tern zu ermöglichen, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.

B. Lösung
Einvernehmliche Erledigterklärung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/8513 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/3749 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 6. März 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Harald Friese
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8513

Bericht der Abgeordneten Harald Friese, Martin Hohmann, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Die Vorlage auf Drucksache 14/3749 wurde in der
133. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. No-
vember 2000 an den Innenausschuss federführend sowie
an den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

2. Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 72. Sitzung am
27. Juni 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Abwesenheit der
Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags empfoh-
len.
Darüber hinaus empfiehlt der Auswärtige Ausschuss,
sich die ergänzende Stellungnahme des Ausschusses für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu eigen zu ma-
chen. Diese Empfehlung wird mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP beschlossen.

3. Der Rechtsausschuss hat in seiner 90. Sitzung am
27. Juni 2001 die Annahme des Antrags in folgender
Fassung empfohlen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert darauf hinzuwir-
ken, dass kurdischen Eltern ermöglicht wird, ihren Kin-
dern kurdische Namen zu geben.

4. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 71. Sitzung am 27. Juni 2001 empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 14/3749 für erledigt zu
erklären sowie den Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit folgendem Inhalt
anzunehmen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Dienstan-
weisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichts-
behörden oder in einer anderen geeigneten Form bei den
bundesdeutschen Standesämtern klarzustellen, dass kur-
dische Eltern ihren Kindern in Deutschland kurdische
Namen geben können.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 61. Sitzung am 16. Mai 2001 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags und folgende Beschlussempfehlung
empfohlen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Dienstan-
weisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbe-
hörden oder in einer anderen geeigneten Form bei den
bundesdeutschen Standesämtern klarzustellen, dass kur-
dische Eltern ihren Kindern in Deutschland kurdische
Namen geben können. Artikel 8 der Europäische Men-
schenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Achtung des
Privat- und Familienlebens) garantiert auch das Recht
der Eltern für ihr Kind einen Vornamen frei von Diskri-
minierung auszuwählen. Die Ablehnung einer Namens-
beurkundung allein aufgrund der Tatsache, dass ein Vor-
name der kurdischen Sprache entstammt, würde gegen
die in der EMRK gewährleisteten Minderheitenrechte
verstoßen.

6. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 63. Sit-
zung am 27. Juni 2001 abschließend beraten und ihn ein-
vernehmlich für erledigt erklärt.
In der Sache ist der Innenausschuss wie die mitberaten-
den Ausschüsse der Auffassung, dass kein Hindernis für
die Eintragung kurdischer Vornamen besteht.
Die Mitglieder des Innenausschusses haben die Vorsit-
zende einvernehmlich beauftragt, den Bundesminister
des Innern im Namen aller Fraktionen im Innenaus-
schuss zu bitten, diesen Standpunkt den Innenministe-
rien der Länder/Senatsverwaltungen für Inneres zur
Kenntnis zu geben und diese zu bitten, in geeigneter
Weise die Standesämter hierüber zu informieren.
Die Vorsitzende des Innenausschusses ist dem mit
Schreiben vom 2. Juli 2001 nachgekommen.

Berlin, den 6. März 2002
Harald Friese
Berichterstatter

Martin Hohmann
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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