BT-Drucksache 14/8382

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -14/7420, 14/8043, 14/8331- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Vom 27. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8382
14. Wahlperiode 27. 02. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Heidemarie Ehlert, Dr. Ruth Fuchs,
Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Lüth, Pia Maier, Rosel Neuhäuser,
Christina Schenk und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7420, 14/8043, 14/8331 –

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen
und zur Änderung anderer Gesetze

Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 § 3 wird wie folgt gefasst:

㤠3
Behinderung

Behinderung ist jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Men-
schen auf Grund nicht nur vorübergehender körperlicher, geistiger oder seeli-
scher Beeinträchtigungen Lebens-, Entfaltungs- und Teilhabemöglichkeiten
nimmt, beschränkt oder erschwert.“

Berlin, den 26. Februar 2002
Dr. Ilja Seifert
Monika Balt
Heidemarie Ehlert
Dr. Ruth Fuchs
Dr. Klaus Grehn
Dr. Barbara Höll
Heidemarie Lüth
Pia Maier
Rosel Neuhäuser
Christina Schenk
Roland Claus und Fraktion

Drucksache 14/8382 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
1. Der im Gesetzentwurf (Drucksache 14/7420) verwendete Begriff „Behinde-

rung“ bestimmt den Begriff „Behinderung“ nicht ausreichend sachgerecht,
sondern stellt ab auf „behinderte Menschen“. In beiden Fällen ist diese Be-
griffsbestimmung für ein Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsgesetz
nicht ausreichend, um das im Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG festgeschriebene
Benachteiligungsverbot tatsächlich im Leben umzusetzen.

2. Mit dem im Gesetzentwurf verwandten Begriffsverständnis wird auf über-
holten Positionen stehen geblieben. Dieses medizinisch-somatische und de-
fektologische Begriffsverständnis wurde durch die Behindertenverbände,
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen von Anbeginn
nachhaltig kritisiert. Mit Nachdruck wurde das in Düsseldorf am 20./
21. Oktober 2000 zum Kongress „Gleichstellungsgesetze jetzt!“, bei der
Diskussion und Anhörung zum SGB IX und vom Deutschen Behindertenrat
am 3. Dezember 2001 zum Ausdruck gebracht.

3. Am 23. Januar 2002 anlässlich der Anhörung zum vorliegenden Gesetzent-
wurf wurde durch verschiedene Vertreter, besonders von der BAGH, dem
Deutschen Behindertenrat, dem Allgemeinen Behindertenverband in
Deutschland e. V. und dem Forum Selbstbestimmte Assistenz behinderter
Menschen e. V., abermals ein moderner, bürgerrechtsorientierter Behinde-
rungsbegriff gefordert, der Menschen mit nicht nur vorübergehenden
körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Lebensmöglich-
keiten und Teilhabe an der Gesellschaft gibt, erweitert oder erleichtert.

4. Ein moderner bürgerrechtsorientierter Begriff muss neben dem kausalen
Bezug zur jeweiligen Schädigung oder Beeinträchtigung von Menschen –
um so diese Betroffenengruppe erkennbar abzubilden – gesellschaftliche und
soziale Dimensionen erfassen. Erst so können ein wirklicher Paradigmen-
wechsel in der Behindertenpolitik ermöglicht und Chancen für den schritt-
weisen Abbau von Barrieren, Behinderungen und Diskriminierungen in
Gegenwart und Zukunft eröffnet werden.

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