BT-Drucksache 14/8296

Keine Entscheidung über den Bau einer Magnetschwebebahn-Strecke in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einstellung der entsprechenden Bundesmittel in den Bundeshaushalt

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8296
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Antrag
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva-Maria Bulling-Schröter, Wolfgang
Bierstedt, Uwe Hiksch, Dr. Barbara Höll, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz,
Ursula Lötzer, Dr. Christa Luft, Kersten Naumann, Rosel Neuhäuser, Christine
Ostrowski, Dr. Uwe-Jens Rössel, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Keine Entscheidung über den Bau einer Magnetschwebebahn-Strecke
in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einstellung der entsprechenden
Bundesmittel in den Bundeshaushalt

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 21. Januar 2002 wurde durch den Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen die „Machbarkeitsstudie“ für die Magnetbahnstrecken Düs-
seldorf–Dortmund und München-Hauptbahnhof zum Münchner Flughafen
vorgestellt. Die in der bayerischen Staatsregierung und in der nordrhein-west-
fälischen Landesregierung für Verkehr verantwortlichen Minister nahmen an
der Präsentation teil.
In diesem Zusammenhang wurde von Vertretern der Bundesregierung fest-
gestellt, dass für den Bau einer dieser Strecken oder beider Strecken Bundes-
mittel in einer Höhe von bis zu 2,3 Mrd. Euro in den Haushalt eingestellt oder
in anderer Weise „bereitgestellt“ seien.
Tatsächlich sind für den Bau einer Magnetschwebebahnstrecke im laufenden
Bundeshaushalt 2002 bzw. für einen zukünftigen Haushalt in Form einer Ver-
pflichtungsermächtigung oder von Verpflichtungsermächtigungen keine Bun-
desmittel eingestellt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– keine verbindlichen Zusagen über den Einsatz von Bundesmitteln zum Bau

einer Magnetschwebebahnstrecke in der Bundesrepublik Deutschland zu
treffen, bevor die dafür erforderlichen Bundesmittel in einen Bundeshaus-
halt eingestellt und der entsprechende Haushalt im Haushaltsausschuss bera-
ten und vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden;

– gegenüber den Landesregierungen in München und Düsseldorf klarzustel-
len, dass zum Bau einer dieser Strecken oder zum Bau beider Strecken keine
Bundesmittel in einem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalt
eingestellt wurden und dass der Deutsche Bundestag auch keine Beschlüsse
über Verpflichtungsermächtigungen in zukünftigen Bundeshaushalten zum
Bau einer Magnetschwebebahnstrecke in der Bundesrepublik Deutschland
gefasst hat.

Berlin, den 20. Februar 2002
Roland Claus und Fraktion

Drucksache 14/8296 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Am 21. Januar 2002 präsentierten die auf Bundesebene und in den Bundes-
ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen verantwortlichen Minister auf einer
Pressekonferenz in Berlin die „Machbarkeitsstudie“ für die Magnetschwebe-
bahnstrecken zwischen Dortmund und Düsseldorf bzw. zwischen München-
Hauptbahnhof und dem Münchner Flughafen. Für die Studie zeichnet die
„Planungsgemeinschaft Metrorapid-Transrapid Obermeyer/Krebs und Kiefer/
Spiekermann/Vössing“ verantwortlich.
Seitens Vertretern der Bundesregierung wurde dabei mehrfach festgestellt, dass
für diesen Zweck Bundesmittel „in den Haushalt eingestellt“ oder auf andere
Weise „bereitgestellt“ seien. Dies schlug sich in entsprechenden Veröffent-
lichungen der Medien nieder. So berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zei-
tung“, dass für den Bau dieser Magnetschwebebahnstrecken Bundesgelder in
Höhe von 2,3 Mrd. Euro „in den Haushalt eingestellt“ sind. In der „Frankfurter
Rundschau“ hieß es, dass „im Bundesetat ein Verpflichtungsrahmen von 3,1
Mrd. Euro existiert“ (jeweils 21. Januar 2002). Solche Feststellungen sind un-
zutreffend.
Weder sind im Haushalt 2002 oder in einem vorausgegangenen Haushalt Mittel
zum Bau einer Magnetschwebebahnstrecke eingestellt, noch wurden in einem
dieser Haushalte „Verpflichtungsermächtigungen“ für einen späteren Haushalt
beschlossen. Was es stattdessen gibt, ist eine Notiz im Bundeshaushaltsplan
2002, Einzelplan 12, Anlage zur Bundestagsdrucksache 14/6800, die sich unter
„Erläuterungen“ findet und welche den folgenden Wortlaut hat: „Der Bund ist
… unverändert bereit, sich mit 3,1 Mrd. Euro (abzüglich der … zum Ausbau
der Eisenbahnstrecke Hamburg–Berlin veranschlagten Mittel) an der Zukunfts-
sicherung der Magnetschwebebahntechnik zu beteiligen.“
Hier handelt es sich um keine haushaltsrelevante Aussage. Vielmehr hat diese
„Erläuterung“ den Charakter einer politischen Absichts- oderWillenserklärung.
Der Deutsche Bundestag war mit der vergleichbaren Thematik Anfang des
Jahres 2002 befasst, als es um die Finanzierung der Militärtransporter vom
Typ A400M ging. Die Bundesregierung musste in diesem Zusammenhang vor
dem von den Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP angerufenen Bundesver-
fassungsgericht klarstellen, dass Bundesmittel für ein Projekt nur dann rechts-
verbindlich zur Verfügung stehen, wenn diese Teile eines im Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestags beratenen und vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen Haushaltsgesetzes sind und dass reine Willenserklärungen, aber
auch andere allgemeine Bundestagsbeschlüsse zum gleichen Thema keinen
rechtsverbindlichen Charakter haben.

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