BT-Drucksache 14/8166

Aufgaben des jüngsten Mitgliedes des Deutschen Bundestages

Vom 30. Januar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8166
14. Wahlperiode 30. 01. 2002

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Evelyn Kenzler, Petra Bläss, Sabine
Jünger, Dr. Gregor Gysi, Pia Maier, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Aufgaben des jüngsten Mitgliedes des Deutschen Bundestages

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird im § 1 wie folgt ge-
ändert:
1. § 1 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Das älteste und das jüngste Mitglied des Bundestages haben das
Recht, die erste Sitzung mit jeweils einer Rede zu eröffnen.“

2. Die Absätze 3 und 4 werden zu Absätzen 4 und 5.

Berlin, den 30. Januar 2002
Dr. Heidi Knake-Werner
Dr. Evelyn Kenzler
Petra Bläss
Sabine Jünger
Dr. Gregor Gysi
Pia Maier
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Am 26. Oktober 1998 eröffnete Alterspräsident Fred Gebhardt einer parlamen-
tarischen Tradition folgend mit einer Ansprache den 14. Deutschen Bundestag.
Der stenographische Bericht von diesem Tag hält fest:
„Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ansprache, einen Vorschlag zur Tradi-
tionserweiterung zu unterbreiten. Wenn Ihnen so wie mir das Schicksal der
Jugend so wichtig ist, dann sollten wir dies auch durch symbolische Akte unter-
streichen. Was spräche eigentlich dagegen, dass der 15. Deutsche Bundestag
wie bisher von seinem ältesten Mitglied eröffnet würde, zusätzlich aber das
jüngste Mitglied die Gelegenheit zu einer Ansprache erhielte?
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN und der F.D.P. – Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Gefällt mir!)

Drucksache 14/8166 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Hören wir uns bei der Konstituierung des nächsten Bundestages nicht nur an,
was uns sein ältestes, sondern auch, was uns sein jüngstes Mitglied zu sagen
hat.“
Der Beifall für den Vorschlag des Alterspräsidenten Fred Gebhardt deutet auf
die breite Unterstützung dieses Anliegens einer „Traditionserweiterung“ hin.
Sinn einer solchen Neuerung ist es, die Vorstellungen und Denkweise, die Pro-
blemsicht wie auch unkonventionelle Vorschläge junger Menschen zur Lösung
anstehender gesellschaftlicher Probleme öffentlich zu machen.
Durch diese Regelung soll in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
das gesellschaftliche Anliegen deutlich werden, jungen Menschen mehr Gehör
in der Politik zu verschaffen und sie stärker an politischen Entscheidungspro-
zessen zu beteiligen.
Die ausdrückliche Fixierung des Rechts der Alterspräsidentin/des Alterspräsi-
denten und der „Jugendpräsidentin“/des „Jugendpräsidenten“ in der Geschäfts-
ordnung schreibt einerseits ein Gewohnheitsrecht fest und dehnt ein solches
Recht andererseits auf das jüngste Mitglied des Deutschen Bundestages aus.

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