BT-Drucksache 14/7787

Gewerbesteuerumlage auf die vor dem Steuersenkungsgesetz maßgeblichen Werte senken

Vom 11. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7787
14. Wahlperiode 11. 12. 2001

Antrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Peter Götz, Heinz Seiffert, Thomas Strobl
(Heilbronn), Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Albert Deß,
Jochen-Konrad Fromme, Georg Girisch, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach),
Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Eduard Oswald, Hans-Peter Repnik,
Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz,
Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Gewerbesteuerumlage auf die vor dem Steuersenkungsgesetz maßgeblichen
Werte senken

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 wurde die Gewerbesteu-
erumlage stufenweise angehoben. Damit sollte eine angemessene Beteiligung
der Gemeinden an der Finanzierung der Steuerreform sichergestellt werden.
Gleichzeitig sollte sich aber durch die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage die
Finanzposition der Gemeinden auch im Vergleich zu Bund und Ländern nicht
verschlechtern.
Erklärtes Ziel der Reform war, dass durch die Erhöhung der Umlage bei den
Gemeinden die Einnahmen abgeschöpft werden sollten, die als Gewerbesteuer-
mehreinnahmen aufgrund der Finanzierungsmaßnahmen der Steuerreform zum
damaligen Zeitpunkt für die kommenden Jahre erwartet wurden.
Die tatsächliche Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen steht jedoch in
krassem Gegensatz zu den damaligen Erwartungen. Die Gemeinden haben dra-
matische Rückgänge bei den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen. In Ext-
remfällen sind die Einnahmen bis zu 50 % rückläufig.
Die positiven Prognosen über die Gewerbesteuereinnahmen, die im Zeitpunk
des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuersenkungsgesetz abgegeben worden
sind, sind leider nicht eingetreten. Außerdem ist mit dem Verzicht auf die An-
passung der Branchen-Abschreibungstabellen eine der Gegenfinanzierungs-
maßnahmen des Steuersenkungsgesetzes aufgegeben worden. Damit ist die Ge-
schäftsgrundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage entfallen. Den
Gemeinden bricht ein wesentlicher Teil ihrer Finanzkraft weg.
Zur Stärkung der finanziellen Lage der Gemeinden ist deshalb neben dem lang-
fristigen Ziel einer umfassenden Gemeindefinanzreform die Rücknahme der
mit dem Steuersenkungsgesetz in Kraft getretenen Erhöhung der Gewerbesteu-
erumlage als Sofortmaßnahme geboten.

Drucksache 14/7787 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
umgehend einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
Die mit dem Steuersenkungsgesetz in Kraft getretene Erhöhung der Gewerbe-
steuerumlage wird rückgängig gemacht. Die Gewerbesteuerumlage wird auf
die vor dem Steuersenkungsgesetz maßgeblichen Werte gesenkt.

Berlin, den 11. Dezember 2001
Gerda Hasselfeldt
Peter Götz
Heinz Seiffert
Thomas Strobl (Heilbronn)
Norbert Barthle
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Albert Deß
Jochen-Konrad Fromme
Georg Girisch
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Hans Michelbach
Dr. Gerd Müller
Eduard Oswald
Hans-Peter Repnik
Norbert Schindler
Diethard Schütze (Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Gerhard Schulz
Klaus-Peter Willsch
Elke Wülfing
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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