BT-Drucksache 14/7550

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/6883, 14/7085, 14/7470, 14/7471- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG)

Vom 20. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7550
14. Wahlperiode 20. 11. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Norbert Barthle,
Otto Bernhardt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Leo Dautzenberg,
Hansjürgen Doss, Ulrich Klinkert, Klaus Francke, Erich G. Fritz, Jochen-Konrad
Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach),
Hans Jochen Henke, Hans Michelbach, Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost,
Dr. Bernd Protzner, Peter Rauen, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber,
Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Norbert Schindler, Diethard Schütze
(Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Max Straubinger,
Klaus-Peter Willsch, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing
und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/6883, 14/7085, 14/7470, 14/7471 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen
bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern
(Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz – StVBG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zunehmend werden Betrugsfälle bei der Umsatzsteuer in Form von sog. Karus-
sellgeschäften aufgedeckt. Diese Fälle zeichnen sich durch den Missbrauch des
Vorsteuerabzugs aus. Die Täter agieren europaweit über Grenzen hinweg, um die
Warenbewegungen für den deutschen Fiskus nicht nachvollziehbar zu machen.
Sämtliche Parteien im Deutschen Bundestag sind sich seit längerem darin einig,
dass gegen Umsatzsteuerbetrüger vorgegangen werden muss. Die Bundesregie-
rung hat nunmehr ihre Versäumnisse korrigiert und einen entsprechenden Ge-
setzentwurf vorgelegt. Dieser sieht verschiedene gesetzliche Maßnahmen vor,
mit denen Unternehmer konfrontiert werden sollen.
Die dabei geplanten gesetzlichen Regelungen sind jedoch nicht zielgenau aus-
gestaltet. Das im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgewiesene Ziel, steuer-
ehrliche Unternehmer vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, die durch den
gezielten Missbrauch des Vorsteuerabzugs entstehen, wird mit dem Gesetzent-
wurf verfehlt. Vielmehr wird die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf
dem Rücken der steuerehrlichen Unternehmen ausgetragen. Diese Meinung hat
sich auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deut-
schen Bundestages bestätigt.

Drucksache 14/7550 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen künftig
kleine und mittlere Unternehmen damit rechnen, dass Vorsteuerüberhänge, die
insbesondere bei Existenzgründungen anfallen, nur gegen Sicherheitsleistung
ausgezahlt werden. Damit bricht diesen Unternehmen die Vorsteuer als Finan-
zierungsinstrument weg. Von der Schaffung eines gründer- und wirtschafts-
freundlichen Klimas ist Deutschland damit weiter entfernt als jemals zuvor.
Die unangekündigte Nachschau von Finanzbeamten in Betrieben ohne
Beschränkung auf bestimmte Betrugssachverhalte mit der Möglichkeit, ohne
vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung überzugehen, stellt eine
unverhältnismäßige Maßnahme dar. Erschwerend kommt hinzu, dass Sachver-
halte, die bei der unangekündigten Nachschau für andere Steuerarten und an-
dere Steuerpflichtige festgestellt werden, ebenfalls ausgewertet werden dürfen.
Dass der Gesetzentwurf nicht zielgenau ausgerichtete Regelungen enthält, zeigt
sich nicht zuletzt darin, dass Unternehmer künftig bei nicht rechtzeitiger Ent-
richtung der Umsatzsteuer mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt
werden können. Die Einführung einer solchen Strafvorschrift steht in keinem
Verhältnis, da im Falle der verspäteten Zahlung bereits heute Säumniszuschläge
in beträchtlicher Höhe von den Finanzbehörden festgesetzt werden können.
Unternehmer, die kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten kommen, dürfen nicht
kriminalisiert werden. Im Übrigen steht außer Frage, dass sich mit der Ein-
fügung einer solchen Ordnungswidrigkeit in das Umsatzsteuergesetz der orga-
nisierte Umsatzsteuerbetrug nicht bekämpfen lässt.
Der Deutsche Bundestag ist sich darin einig, dass gesetzliche Maßnahmen
notwendig sein können, um den Umsatzsteuerbetrug wirksam zu unterbinden.
Gesetzliche Regelungen nach der „Rasenmähermethode“, die auch steuerehr-
liche Betriebe treffen können, dürfen aber nur die „ultima ratio“ sein.
Zunächst müssen alle Möglichkeiten einer effizienteren Überwachung und Ko-
ordination auf Verwaltungsebene ausgeschöpft werden. Der Bundesrechnungs-
hof hat in diesem Zusammenhang erheblichen Nachholbedarf angemahnt. Dem
wird sich die Bundesregierung nicht entziehen können. Die Zusammenarbeit
zwischen den Ländern und der damit verbundene zentrale Datenabgleich ist
sofort möglich und wäre ein erster solcher Schritt. Risikomanagementsysteme
vor Ort könnten die wirksame Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs komplet-
tieren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
noch in 2001 einen Gesetzentwurf einzubringen, der geeignet ist, den Umsatz-
steuerbetrug wirksam zu unterbinden.
Der Gesetzentwurf muss zielgenau ausgestaltet sein, d. h. es dürfen keine ge-
setzlichen Maßnahmen enthalten sein, die auch steuerehrliche Unternehmer
treffen können. Parallel dazu muss die Bundesregierung sicherstellen, dass alle
Möglichkeiten einer effizienteren Überwachung und Koordination auf Verwal-
tungsebene ausgeschöpft werden. Der Einsatz moderner Kommunikationsinst-
rumente, Risikomanagement- und Risikoanalysesysteme bei der Bearbeitung
von Umsatzsteuerfällen ist dringend erforderlich, um weitere Steuerausfälle zu
vermeiden.

Berlin, den 20. November 2001
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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