BT-Drucksache 14/7476

a) zu dem GE der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/7283- Entwurf eines GE zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes b) GE der Abg. Schmidt-Jorzig, van Essen, Funke, weiterer Abg. FDP -14/6189- Entwurf eines GE zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (Rehabilitierungsgesetzeänderungsgesetz - RehaÄndG)

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7476
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/7283 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Jörg van Essen, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der F.D.P.
– Drucksache 14/6189 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
(Rehabilitierungsgesetzeänderungsgesetz – RehaÄndG)

A. Problem
Mit den beiden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beabsichtigte der Gesetz-
geber, diejenigen Personen zu rehabilitieren, die in der DDR unter rechtsstaats-
widrigen Maßnahmen gelitten haben. Mit dem Strafrechtlichen Rehabilitie-
rungsgesetz soll den Betroffenen durch Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer
Inhaftierung und durch Entschädigungen und Versorgungsansprüche Genugtu-
ung verschafft werden. Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, bis zu deren
Ablauf Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz gestellt werden können. Viele ehemalige Häftlinge ha-
ben jedoch – häufig aus Unkenntnis der Entschädigungsmöglichkeiten – noch
keinen solchen Antrag gestellt.

B. Lösung
Verlängerung der Antragsfrist im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz um
zwei Jahre.
Zu a) Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,

CDU/CSU und PDS bei Enthaltung der Fraktion der FDP und einer
Stimme aus der Fraktion der CDU/CSU und bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/7476 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Zu b) Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktion der
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und
PDS bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Verlängerung auch der Antragsfristen im verwaltungsrechtlichen Rehabili-
tierungsgesetz und im beruflichen Rehabilitierungsgesetz durch Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/6189.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7476

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/7283 – anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6189 – abzulehnen.

Berlin, den 14. November 2001

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/7476 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Andrea Astrid Voßhoff,
Rainer Funke und Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 14/7283 in seiner 198. Sitzung am 8. November
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder überwie-
sen.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 14/6189 in seiner 196. Sitzung am 19. Oktober
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Innenausschuss und an den Ausschuss für Angelegenheiten
der neuen Länder überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat eine Stellungnahme zu dem Ge-
setzentwurf auf der Drucksache 14/6189 nicht abgegeben.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat die Vorlagen in seiner 70. Sitzung am 14. November
2001 beraten und
a) zu der Vorlage auf der Drucksache 14/7283 mit den

Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS bei Enthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf anzunehmen,

b) zu der Vorlage auf der Drucksache 14/6189 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
105. Sitzung am 14. November 2001 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte zum Gesetzentwurf der
Fraktion der FDP auf der Drucksache 14/6189 folgenden
Änderungsantrag:
In Artikel 1 Abs. 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs wird das Da-
tum „31. Dezember 2003“ durch das Datum „31. Dezember
2006“ ersetzt.
Begründung
Die Frist für Anträge zur straf- und verwaltungsrechtlichen
sowie beruflichen Rehabilitierung läuft zum 31. Dezember
2001 aus. Die verbleibende Zeit reicht indes nicht aus, um
alle Personen zu erreichen, die in der ehemaligen sowjeti-
schen Besatzungszone und in der DDR aus politischen
Gründen Nachteile im Sinne der straf- sowie verwaltungs-
rechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetze hinneh-
men mussten. Somit droht in vielen Fällen Verfristung, ob-
wohl möglicherweise berechtigte Ansprüche existieren. Eine
Fristverlängerung um lediglich zwei Jahre, wie sie in dem

von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf
vorgesehen ist, würde ebenfalls zu kurz greifen. Denn schon
jetzt ist absehbar, dass nach Ablauf von zwei Jahren eine er-
neute Verlängerung erfolgen müsste. Deshalb sollte von
vornherein eine Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2006
vorgesehen werden.
Allerdings muss deutlich werden, dass diese Zeit von allen
öffentlichen und nichtöffentlichen mit dieser Thematik be-
fassten Stellen genutzt wird, um die Betroffenen über die Re-
habilitierungsmöglichkeiten zu beraten. Diese Aufgabe
muss neben den Opferverbänden vor allem durch das Bun-
desministerium des Innern und die Landesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali-
gen DDR sowie durch die übrigen zuständigen Behörden
der Länder wahrgenommen werden.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktion der
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
PDS bei Enthaltung der Fraktion der FDP und bei Abwe-
senheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.
In seiner Schlussabstimmung hat der Rechtsausschuss
a) zu der Vorlage auf der Drucksache 14/7283 mit den

Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und PDS bei
Enthaltung der Fraktion der FDP und einer Stimme aus
der Fraktion der CDU/CSU und bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

b) zu der Vorlage auf der Drucksache 14/6189 mit den
Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, FDP und PDS und bei Abwe-
senheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, dass eine
Fristverlängerung nur im strafrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetz notwendig sei. Ein Handlungsbedarf im Bereich der
verwaltungs- und berufsrechtlichen Rehabilitierung be-
stehe nicht, da die Frist für die Geltendmachung von An-
sprüchen bereits zweimal verlängert worden und seit 1999
kein erkennbarer Zuwachs an Antragstellungen mehr zu
beobachten sei. Hingegen sei seit der Erhöhung der Ent-
schädigungsbeträge und der Einführung neuer Entschädi-
gungstatbestände im Bereich der strafrechtlichen Rehabili-
tierung ein Eingang neuer Entschädigungsanträge auf
hohem Niveau verbunden mit einem Rückstau bei der An-
tragsbearbeitung zu beobachten. Eine Verlängerung der
Antragsfrist um zwei Jahre schaffe die notwendige Rechts-
sicherheit und versetze alle Anspruchsberechtigten in die
Lage, ihre Entschädigungsansprüche rechtzeitig geltend zu
machen.
Die Fraktion der CDU/CSU setzte sich demgegenüber für
eine Verlängerung der Antragsfristen generell bis zum Jahr
2006 ein. Trotz zweimaliger Verlängerung der Antragsfris-
ten hätten nicht alle Betroffenen bisher ihre Ansprüche gel-
tend gemacht. In den letzten Monaten werde teilweise eine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7476

Verdoppelung der Antragsfälle beobachtet. Den Opfern
solle durch eine großzügige Fristverlängerung Hilfe geleis-
tet werden. Der Änderungsantrag sei zu der Vorlage auf der
Drucksache 14/6189 gestellt worden, weil eine entspre-
chende Fristverlängerung in allen drei Bereichen der Reha-
bilitierung sinnvoll und notwendig sei.
Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass aus Unkennt-
nis ihrer Ansprüche noch nicht alle Betroffenen von den

Möglichkeiten einer Rehabilitierung Gebrauch gemacht
hätten. Daher sei es angezeigt, den Anspruchsberechtigten
in den einzelnen Rehabilitierungsgesetzen eine verlängerte
Frist zur Antragstellung einzuräumen. Eine Fristverlänge-
rung um zwei Jahre sei angemessen.
Auch die Fraktion der PDS begrüßte eine Fristverlänge-
rung, um den Betroffenen zu einer rechtzeitigen Geltendma-
chung ihrer Ansprüche zu verhelfen.

Berlin, den 14. November 2001
Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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