BT-Drucksache 14/7180

Verbesserungen im Tierschutz national und europaweit vorantreiben

Vom 17. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7180
14. Wahlperiode 17. 10. 2001

Antrag
der Abgeordneten Marianne Klappert, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Ernst
Bahr, Rainer Brinkmann (Detmold), Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Christel
Deichmann, Peter Dreßen, Annette Faße, Iris Follak, Günter Graf (Friesoythe),
Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Monika Heubaum, Iris Hoffmann (Wismar),
Eike Hovermann, Barbara Imhof, Ilse Janz, Marianne Klappert, Ute Kumpf,
Werner Labsch, Lothar Mark, Günter Oesinghaus, Holger Ortel, Dr. Hansjörg
Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt
(Berg), Karsten Schönfeld, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica
Schwall-Düren, Wieland Sorge, Dr. Margrit Spielmann, Antje-Marie Steen,
Reinhold Strobl (Amberg), Jella Teuchner, Matthias Weisheit, Dr. Norbert
Wieczorek, Heino Wiese (Hannover), Dr. Wolfgang Wodarg, Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbesserungen im Tierschutz national und europaweit vorantreiben

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung eingeleiteten

Fortschritte beim Tierschutz.
Der Tierschutz genießt unter der jetzigen Bundesregierung einen hohen Stel-
lenwert. Die Novellierung der Versuchstiermeldeverordnung, die Novellierung
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, die Änderung
der Tiertransportverordnung, die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung
und die Vorlage der Hennenhaltungsverordnung machen dies ebenso deutlich,
wie die mit den Bundesländern vereinbarte Bindung der Förderung von Investi-
tionen an eine artgrechte Tierhaltung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Auch auf EU-Ebene hat die Bundesregierung Verbesserungen beim Tierschutz
erreicht. So konnte die EG-Richtlinie zur Schweinehaltung verabschiedet wer-
den. Baldige Vorschläge zur Verbesserung der Situation beim Tiertransport
wurden angemahnt und von der Kommission zugesagt.

II. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
– Das deutsche Tierschutzgesetz hat nach seiner Novellierung eine weitere

spürbare Verbesserung des Tierschutzes gebracht. Dennoch ist das zentrale
Anliegen des Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier
als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, noch nicht in
hinreichendem Maße erreicht. Erforderlich ist deshalb eine verfassungs-
rechtliche Regelung, um in der Gesetzesanwendung und in der Rechtspre-

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chung die erforderliche Abwägung zu anderen, ebenfalls verfassungsrecht-
lich geschützten Rechtsgütern im Einzelfall zu erreichen. Deshalb strebt
der Deutsche Bundestag eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz
– in Form einer eigenen Staatszielbestimmung – noch in dieser Legislatur-
periode an.

– Die von der Bundesregierung vorgelegte Hennenhaltungsverordnung ent-
spricht sowohl den Bestimmungen der EU-Richtlinie als auch den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts. Sie wird den Belangen eines ethisch be-
gründeten Tierschutzes gerecht und berücksichtigt die gewandelte Auffas-
sung in der Bevölkerung, die die tierquälerische Käfigbatteriehaltung von
Legehennen ablehnt.

– Die Haltungsbedingungen für Schweine entsprechen häufig nicht dem im
Tierschutzgesetz geforderten Grundsatz der artgerechten Haltung. Insbeson-
dere die Bedingungen für die Sauenhaltung, die Bodengestaltung in den
Schweineställen sowie das Angebot von Beschäftigungsmaterial müssen
verbessert und die routinemäßige Verstümmelung von Schweinen zur An-
passung an Haltungssysteme unterbunden werden.

– Die Bedingungen für Tiertransporte haben sich sowohl national als auch
EU-weit verbessert. Dennoch bleiben vor allem die Schlachttiertransporte
immer noch zu lang und die Kontrollen vielfach unzulänglich.

– Die Zahl der in Tierversuchen unterschiedlicher Art verbrauchten Tiere hat
im Jahr 1999 wieder leicht zugenommen. Aus dem Tierschutzbericht der
Bundesregierung geht nicht detailliert hervor, worauf dieser Anstieg zurück-
zuführen ist.

– Zur Vermeidung von durch Massentierhaltung begünstigten Krankheiten
und zur Förderung eines schnellen Wachstums wird den Nutztieren eine
Vielzahl von Medikamenten, unter anderem Antibiotika, vorbeugend ver-
abreicht, die mit erheblichen Nebenwirkungen auch für den Menschen ein-
hergehen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die Hennenhaltungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates baldmög-

lichst in Kraft zu setzen. Parallel dazu ist die Forschung über alternative
Haltungssysteme zu intensivieren, und die Förderung für den Umstieg auf
andere Haltungsformen als die Käfigbatteriehaltung ist zu verbessern;

– für die Schweinehaltung alsbald einen Verordnungsentwurf vorzulegen, der
sich an den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts orientiert und dabei
insbesondere weitergehende Bestimmungen über die Sauenhaltung, die
Ausgestaltung von Schweineställen und die prophylaktische Verstümme-
lung zur Anpassung an das Haltungssystem enthält;

– die Haltungsverordnungen für andere Nutztiere zu überprüfen und sie stär-
ker an einer artgerechten Tierhaltung auszurichten;

– im Rahmen des von der Bundesregierung angestrebten Qualitätssiegels für
konventionell produzierte landwirtschaftliche Produkte Haltungsbedingun-
gen vorauszusetzen, die deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderun-
gen hinausgehen;

– die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches
Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Haltungssys-
temen zu schaffen;

– sich auf EU-Ebene weiterhin intensiv für eine Verbesserung der Situation
insbesondere beim Transport von Schlachttieren einzusetzen und dabei vor
allem eine absolute Obergrenze bei den Transportzeiten anzustreben, die

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sich an den Versorgungsintervallen orientiert. National ist im Rahmen des
angekündigten Qualitätssiegels für konventionell produzierte landwirt-
schaftliche Produkte die Begrenzung der Transportzeit auf 4 Stunden vorzu-
sehen;

– im nächsten halben Jahr einen Bericht über die sich durch die veränderte
Tierversuchsmeldeverordnung ergebenden Tierversuchszahlen vorzulegen
und darin auch darzulegen, in welchem Bereich und in welchem Ausmaß
Handlungsbedarf besteht, um zu einer Verringerung der Tierversuche und
der Tierversuchszahlen zu kommen;

– Maßnahmen zu ergreifen, den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung zu mi-
nimieren und eine strenge Kontrolle der Medikamentenabgabe in der Tier-
haltung sicherzustellen.

IV. Der Deutsche Bundestag bittet die Länder,
der von der Bundesregierung vorgelegten Hennenhaltungsverordnung zuzu-
stimmen und damit eine Abkehr von der Käfigbatteriehaltung einzuleiten.

Berlin, den 17. Oktober 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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