BT-Drucksache 14/7125

zu dem Gesetzenwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/6538- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wahlstatistikgesetzes

Vom 12. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7125
14. Wahlperiode 12. 10. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/6538 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wahlstatistikgesetzes

A. Problem
Bislang wurden die Briefwahlstimmen bei der repräsentativen Wahlstatistik
nicht mitgezählt. Dies führte zu einer Verzerrung, welche künftig vermieden
werden soll.

B. Lösung
Einbeziehung der Briefwahlstimmen in die repräsentative Wahlstatistik.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der FDP und PDS

C. Alternativen
Verzicht auf die Einbeziehung der Briefwahlstimmen in die repräsentative
Wahlstatistik.

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Nach einer mit den statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Kostenkal-
kulation des Statistischen Bundesamtes entstehen nach dem Kostenstand 2000
bei Bund und Ländern für die Durchführung des Gesetzes pro Bundestagswahl
Kosten in Höhe von rd. 258 000 DM; davon entfallen 28 100 DM auf den Bund
und 229 900 DM auf die Länder. Einmalig entstehen für Bundestagswahlen
Umstellungskosten in Höhe von rd. 57 600 DM, davon 30 300 DM beim Bund
und 27 300 DM bei den Ländern.

Drucksache 14/7125 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Für die Durchführung des Gesetzes pro Europawahl entstehen nach dieser Kos-
tenkalkulation insgesamt Kosten in Höhe von rd. 213 300 DM; davon entfallen
27 500 DM auf den Bund und 185 800 DM auf die Länder. Umstellungskosten
entstehen bei Europawahlen einmalig in Höhe von rd. 48 700 DM, davon
29 700 DM beim Bund und 19 000 DM bei den Ländern.
Bei den statistischen Ämtern der Länder entstehen für die Verbundprogram-
mierung Kosten in Höhe von 15 300 DM.
Die Kosten der Kommunen sind im Einzelnen nicht bezifferbar.

E. Sonstige Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7125

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6538 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. Oktober 2001

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Barbara Wittig
Berichterstatterin

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/7125 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Barbara Wittig, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Cem Özdemir, Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren
1. Der Gesetzentwurf wurde in der 182. Sitzung des Deut-

schen Bundestages am 5. Juli 2001 an den Innenaus-
schuss zur Beratung überwiesen.

2. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
68. Sitzung am 10. Oktober 2001 abschließend beraten
und ihm mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der FDP und PDS zugestimmt.

II. Zur Begründung
1. Die antragstellenden Fraktionen haben den Gesetzent-

wurf auf Bundestagsdrucksache 14/6538 ausführlich be-
gründet.

2. Die Fraktion der FDP hat dem Gesetzentwurf nicht
zugestimmt. Das Wahlstatistikgesetz berge ein verkann-
tes Grundrechtsproblem: Das Wahlrecht der Bürger
werde abhängig gemacht von der Teilnahme an der
Wahlstatistik.

3. Die Fraktion der PDS hat den Gesetzentwurf ebenfalls
abgelehnt. Sie hebt den Zwang zur Teilnahme an der
Wahlstatistik hervor und betont, dass das Wahlgeheimnis
so nicht mehr geschützt sei.

Berlin, den 10. Oktober 2001
Barbara Wittig
Berichterstatterin

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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