BT-Drucksache 14/6809

Nullpromille für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Vom 17. August 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6809
14. Wahlperiode 17. 08. 2001

Antrag
der Abgeordneten Sabine Jünger, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Heidemarie
Lüth, Petra Pau, Winfried Wolf, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Nullpromille für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bis zum 31. Dezember 2001 den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das eine
0,0-Promillegrenze für Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe
vorsieht.

Berlin, den 17. August 2001
Sabine Jünger
Ulla Jelpke
Dr. Evelyn Kenzler
Heidemarie Lüth
Petra Pau
Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Alkohol am Steuer wird vielfach als Kavaliersdelikt behandelt. Das Risiko,
welches jede alkoholisierte Fahrt birgt, wird häufig bagatellisiert. Dies steht in
keinem Verhältnis zum Anteil alkoholbedingter Unfälle an den Gesamtzahlen
der Unfallstatistik. Unter verkehrs- und gesundheitspolitischen Aspekten ist aus
unserer Sicht ein generelles Alkoholverbot sinnvoll. Eine allgemein gültige
0,0-Promille-Regelung ist wegen der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz des
Alkoholkonsums in der Bundesrepublik Deutschland in naher Zukunft freilich
nicht zu erwarten.
Gleichwohl bietet sich eine diesbezügliche Regelung zumindest für Fahranfän-
gerinnen und Fahranfänger an. Diese sind im allgemeinen durch fehlende Fahr-
praxis und mangelnde Erfahrung deutlich unsicherer im Straßenverkehr als
erfahrene Fahrerinnen und Fahrer. Häufig werden dennoch die eigenen Fahr-
künste überschätzt. Jeder zweite Autofahrer ist in den ersten drei Jahren nach
Erwerb der Fahrerlaubnis an einem Unfall beteiligt. Fahranfängerinnen und
Fahranfänger verursachen viermal so viele Verkehrsunfälle mit schweren Fol-
gen als erfahrene Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Allein im ersten Halbjahr

Drucksache 14/6809 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
des Jahres 2000 kamen über 800 Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren bei
Verkehrsunfällen ums Leben.
Häufige Unfallursache ist neben zu hoher Geschwindigkeit der Konsum von
Alkohol. Besonders an Wochenenden, insbesondere in der Nacht von Samstag
auf Sonntag spielt das Fahren unter Alkoholeinfluss eine große Rolle. Studien
belegen, dass gerade junge Männer den Einfluss von Alkohol auf ihr Reakti-
onsvermögen deutlich unterschätzen.
Die Fahrerlaubnis auf Probe soll mit dazu beitragen, Fahranfängerinnen und
Fahranfänger zu besonnenerem Fahren und zum Verzicht auf jugendtypisches
Risikoverhalten im Straßenverkehr anzuhalten. Angesichts der mangelnden
Fahrpraxis von Fahranfängerinnen und Fahranfängern und der weit verbreite-
ten Unterschätzung des Alkoholeinflusses auf das Fahrvermögen ist es ange-
messen, während der auf zwei Jahre begrenzten Probezeit ein Alkoholverbot
für das Führen von Kraftfahrzeugen auszusprechen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.