BT-Drucksache 14/663

zu der zweiten Beratung des GE - Drsn. 14/539 (SPD, CDU/CSU, B90, F.D.P), 14/653 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Parlamentarische Gremien

Vom 25. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/663 vom 25.03.1999

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P 14/539
14/653 zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien =

25.03.1999 - 663

14/663

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Dr. Evelyn Kenzler, Petra
Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P
- Drucksachen 14/539, 14/653 -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über
parlamentarische Gremien

Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
1. Nummer 4 Buchstabe b wird folgt gefaßt:
"b) Absatz 2 wird durch einen Satz 2 wie folgt ergänzt:
"Dabei sind alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen und
Gruppen zu beteiligen."
2. Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
Bonn, den 24. März 1999
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Dr. Evelyn Kenzler
Petra Pau
Roland Claus
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die bisherigen Erfahrungen des Deutschen Bundestages zeigen, daß der
Deutsche Bundestag seinen Kontrollauftrag bisher auch unter Beteiligung
kleinerer Fraktionen erfüllen konnte. Von daher gibt es keinen Grund,
den Willen der Wähler und verfassungsrechtlich garantierte
Minderheitenrechte politischer Parteien und ihrer Abgeordneten zu
ignorieren und im Deutschen Bundestag vertretene Fraktionen oder
Gruppen an der aktiven parlamentarischen Mitarbeit und Einflußnahme zu
hindern.
Dies trifft insbesondere auf die Zusammenschlüsse von Abgeordneten zu,
die nicht der Regierungskoalition angehören. Zudem kann damit der
Forderung entsprochen werden, daß sich die Zusammensetzung des Plenums
in der Zusammensetzung der Ausschüsse widergespiegelt.
Eine Beteiligung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen
oder Gruppen an der Besetzung dieses Gremiums wird auch nicht seine
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Die Erweiterung des Aufgabenkreises
des Ausschusses und seiner Kontrollrechte wirft bei der bisher
konzipierten kleinen Zahl von Mitgliedern ohnehin die Frage auf, wie
dieses Gremium personell in die Lage sein soll, seine Aufgaben erfüllen
und seine Kontrollrechte wahrnehmen zu können.

25.03.1999 nnnn

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