BT-Drucksache 14/6594

Alterseinkünfte deutscher Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invaliedenversicherung in der Schweiz

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6594

14. Wahlperiode

03. 07. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Norbert Barthle, Brigitte Baumeister,
Meinrad Belle, Peter Götz, Siegfried Hornung, Hans-Peter Repnik, Heinz Seiffert,
Dorothea Störr-Ritter, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Alterseinkünfte deutscher Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der
10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung
in der Schweiz

Durch die 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invaliden-
versicherung (AHV/IV) in der Schweizer Eidgenossenschaft ergeben sich
diverse Benachteiligungen für die rund 156 000 ausländischen Grenzgängerin-
nen und Grenzgänger in der Schweiz, zu denen viele der über 30 000 deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Schweiz erwerbstätig sind, aber
in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, gehören. Ersten Be-
rechnungen zufolge erhält z. B. ein Grenzgänger, der mit Ehepartner (nicht be-
rufstätig, 3 Kinder) in Deutschland wohnt und in der Schweiz erwerbstätig ist,
nach 30 Beitragsjahren, bei einem weit über dem maximal anrechenbaren
durchschnittlichen Jahresverdienst (derzeit 74 000 SFrs) liegenden Einkom-
men, statt bisher ca. 2 100 SFrs nur noch ca. 1 400 SFrs Rente. Eine Besitz-
standswahrung ist nicht gegeben, ältere Grenzgänger haben keine Möglichkeit,
eine Kompensation für diese Minderung zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wurde die Bundesregierung und das federführende Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung (BMA) durch die Schweizer Verwaltung über die
geplanten Neuerungen im Bereich der AHV/IV informiert und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt geschah dies?

2. Bestand für das BMA die Gelegenheit, gegenüber der Schweizer Verwal-
tung zu den geplanten Neuerungen im Bereich der AHV/IV Stellung zu neh-
men und wenn ja, welchen Inhalts war die Stellungnahme der Bundesregie-
rung?

3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Stellungnahmen die
ebenfalls betroffenen EU-Mitgliedsländer Österreich (ca. 7 300 Grenzgän-
ger nach der Schweiz), Italien (ca. 35 200 Grenzgänger nach der Schweiz)
und Frankreich (knapp 80 000 Grenzgänger nach der Schweiz) gegenüber
der Schweiz abgegeben haben?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die 10. AHV/IV-Revision in
der Schweiz für verheiratete deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger
eine gravierende Verschlechterung in der Altersvorsorge eingetreten ist, da
die Ehepaar-Rente abgeschafft wurde und die eigenständige Rente auf
Grund des Splittings nur an Ehepartner ausgezahlt wird, die ihren Wohnsitz
in der Schweiz haben?
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5. Kann die Bundesregierung beispielhafte Berechnungen darüber vorlegen,
wie sich die 10. AHV/IV-Revision für die Altersvorsorge des betroffenen
Personenkreises (verheiratete Deutsche, die mit Ehepartner in Deutschland
wohnen, von denen aber einer z. B. 20, 30 oder 40 Jahre in der Schweiz
erwerbstätig war) auswirkt?

6. Was hat die Bundesregierung unternommen, um den betroffenen Personen-
kreis über die Veränderungen und die sich daraus ergebenden materiellen
Konsequenzen zu unterrichten?

7. Hat die Bundesregierung die einschlägigen Behörden der ebenfalls an die
Schweizer Eidgenossenschaft angrenzenden EU-Mitgliedsländer Öster-
reich, Italien und Frankreich in dieser Frage konsultiert?

8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie Österreich, Italien und
Frankreich die dortigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der
Schweiz über die Veränderung orientiert haben?

9. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche kompensatorische
Entscheidungen, die die ebenfalls betroffenen EU-Mitgliedsländer Öster-
reich, Italien und Frankreich gegenüber ihren Grenzgängerinnen und
Grenzgängern nach der Schweiz bereits getroffen haben oder dies beab-
sichtigen zu tun?

10. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Rahmen der weiteren Ver-
handlungen über die bilateralen Verträge zwischen der Schweizer Eid-
genossenschaft und der Europäischen Union Kompensationen für die durch
die 10. AHV/IV-Revision entstandenen Benachteiligungen für Grenz-
gängerinnen und Grenzgänger zu erreichen und wenn ja, in welchem
Bereich?

11. Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, dass im Rahmen der weiteren
Verhandlungen zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweizer Eid-
genossenschaft und der Europäischen Union Verbesserungen für Grenz-
gängerinnen und Grenzgänger nicht erreicht werden, Kompensationen in
eigener Verantwortlichkeit vorzunehmen?

Berlin, den 3. Juli 2001

Thomas Dörflinger
Norbert Barthle
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Peter Götz
Siegfried Hornung
Hans-Peter Repnik
Heinz Seiffert
Dorothea Störr-Ritter
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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